E-Zigarette entsorgen: Wohin mit alten Vapes, Pods und Akkus?
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage zur Entsorgung nach Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert, Mitglied im BfTG · Stand: 27. Oktober 2026
Kurz & Knapp: E-Zigaretten und Vapes richtig entsorgen
- Nicht in den Müll: Weder Restmüll noch Gelber Sack, denn der eingebaute Lithium-Ionen-Akku kann beim Pressen im Müllwagen Feuer fangen
- Rückgabe im Handel: Seit 1. Juli 2026 muss jeder Händler, der E-Zigaretten verkauft, Altgeräte kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf (§ 17 Abs. 1a ElektroG)
- Weitere Wege: Wertstoffhof, kommunale Sammelstellen und Rückgabewege von Online-Händlern
- Vorbereitung: Einweg-Vapes nicht öffnen, lose Akkuzellen entnehmen und die Pole abkleben, beschädigte Akkus nur beim Wertstoffhof abgeben
- Brände: In 181 Entsorgungsanlagen stieg die Zahl gemeldeter Brände von 729 (2021) auf 2.028 (2025), Hauptursache sind Lithium-Ionen-Akkus
- Einweg-Verbot: Angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung will bis Ende 2026 einen konkreten Vorschlag vorlegen
- Weiterlesen: Was ab Februar 2027 für Akkus in Vapes gilt, erklärt unser Beitrag zur EU-Batterieverordnung
Wohin mit der leeren Einweg-Vape, dem alten Pod-System oder dem Akkuträger, der seit Jahren in der Schublade liegt? Seit diesem Sommer ist die Antwort einfacher geworden, denn Sie können alte Geräte kostenlos zurückgeben, bei uns genauso wie am Kiosk, an der Tankstelle oder im Supermarkt, der E-Zigaretten verkauft. Seit dem 1. Juli 2026 ist jede Verkaufsstelle zur Rücknahme verpflichtet, und Sie müssen dafür nichts Neues kaufen. Gleichzeitig hat eine Studie von fünf Entsorgungsverbänden Mitte Oktober gezeigt, wie oft falsch weggeworfene Akkus in Müllwagen und Sortieranlagen Feuer fangen. Ich erkläre Ihnen, wo Sie E-Zigaretten, Pods und Akkus abgeben können, wie Sie die Geräte vorbereiten und wie weit das angekündigte Verbot von Einweg-Vapes inzwischen ist.
Wo Sie alte E-Zigaretten abgeben können
Grundlage ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, das zum 1. Januar 2026 geändert wurde. Der neue § 17 Abs. 1a verpflichtet alle Händler, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führen, gebrauchte Geräte am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe kostenlos zurückzunehmen. Anders als bei vielen anderen Elektrogeräten hängt das nicht von der Größe des Ladens ab, und die Pflicht gilt sogar noch sechs Monate weiter, nachdem ein Händler diese Geräte aus dem Sortiment genommen hat. Die Rückgabe darf außerdem nicht an einen Neukauf gekoppelt werden, und es spielt keine Rolle, bei wem Sie das Gerät ursprünglich gekauft haben oder von welcher Marke es stammt. Nach einer Übergangsfrist gilt die Pflicht seit dem 1. Juli 2026 auch für Kioske, Tankstellen und andere kleine Verkaufsstellen, wie Bundesumweltministerium und IHK bestätigen.
Bundesumweltministerium und IHK sprechen in ihren Hinweisen vor allem von Einweg-E-Zigaretten, der Gesetzestext ist aber nicht darauf beschränkt. Für den Begriff der E-Zigarette verweist das ElektroG in § 3 Nr. 21a auf die EU-Tabakproduktrichtlinie, und danach gehören auch nachfüllbare Geräte wie Pod-Systeme dazu, ebenso Bestandteile wie Kartusche oder Tank. Daneben bleiben die bekannten Wege offen: Wertstoffhöfe und kommunale Sammelstellen nehmen Elektro-Altgeräte kostenlos an, und Supermärkte ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, müssen kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge ebenfalls kostenlos annehmen. Offizielle Rückgabestellen erkennen Sie an einem bundeseinheitlichen Sammelstellenlogo, das gut sichtbar angebracht sein muss. Wenn Sie nicht wissen, wo die nächste Sammelstelle liegt, hilft der Rückgabefinder der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, den wir auch auf unserer Seite zur Rücknahme von Altgeräten verlinkt haben.
| Was? | Wohin? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Einweg-E-Zigarette | Jede Verkaufsstelle für E-Zigaretten, Wertstoffhof, Sammelstelle | Nicht öffnen, nicht in Restmüll oder Gelben Sack |
| Pod-System oder Akkuträger mit fest verbautem Akku | Händler, Wertstoffhof, Sammelstelle | Akku nicht ausbauen, Gerät ausschalten bzw. sperren |
| Akkuträger mit Wechselakku | Gerät wie oben, Akkuzelle separat in die Batteriesammlung | Zelle entnehmen, Pole abkleben |
| Lose Akkuzellen (18650, 21700) | Batteriesammelbox im Handel, Wertstoffhof | Beschädigte oder aufgeblähte Zellen nur beim Wertstoffhof abgeben |
| Leere Pods, Coils, Kartuschen | Rückgabe beim Händler, sie zählen rechtlich zur E-Zigarette | Liquidreste vorher aufbrauchen |
| Ladegeräte und Kabel | Elektro-Altgerätesammlung | Nicht in den Hausmüll |
Rückgabe beim Online-Händler
Auch Versandhändler sind von der Rücknahmepflicht erfasst, so steht es in § 17 Abs. 2 ElektroG. Sie müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung sicherstellen und nach § 18a Abs. 4 im Shop mit einem eigenen Symbol und einer Erklärung darauf hinweisen, wie die Rückgabe funktioniert. Bei MaxVapor läuft das so: Sie schicken uns Ihre Altgeräte gut verpackt an unsere Adresse in Duisburg, die Rücknahme selbst ist kostenlos, das Porto tragen Sie. Alle Einzelheiten, auch zum Verpacken, stehen auf unserer Seite zur Altgeräte-Rücknahme, für lose Akkus gelten zusätzlich unsere Hinweise zum Batteriegesetz. Ehrlich gesagt ist der Weg zum Supermarkt oder zum Wertstoffhof oft bequemer, weil dort kein Porto anfällt. Wichtig noch zur Abgrenzung: Die Rückgabe eines Altgeräts ist etwas anderes als ein Widerruf, für Rücksendungen neuer Ware gilt unsere Widerrufsbelehrung.
So bereiten Sie Geräte und Akkus vor
Das ElektroG verlangt in § 10 von Verbrauchern, Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe zerstörungsfrei vom Gerät zu trennen. Bei einer Einweg-Vape trifft das nicht zu, der Akku ist dort in der Regel fest im Gehäuse verbaut, und genau deshalb sollten Sie das Gehäuse auf keinen Fall aufhebeln. Ein beschädigter Lithium-Ionen-Akku kann sich überhitzen, das Risiko ist beim Öffnen mit Schraubenzieher oder Messer am größten. Geben Sie Einweggeräte und Pod-Systeme mit fest verbautem Akku deshalb immer im Ganzen ab. Wer mag, schaltet das Gerät vorher aus oder sperrt die Tasten, damit es in der Tüte nicht versehentlich auslöst.
Anders sieht es bei Akkuträgern mit Wechselakku aus. Hier nehmen Sie die Zelle heraus, bevor Sie das Gerät abgeben, und kleben die Pole mit einem Stück Klebeband ab, damit sie in der Sammelbox keinen Kurzschluss verursachen kann. Rundzellen wie 18650 oder 21700 gehören in die Batteriesammlung, also in die Sammelboxen im Handel oder zum Wertstoffhof. Ist eine Zelle aufgebläht, hat Dellen oder einen eingerissenen Schrumpfschlauch, bringen Sie sie bitte direkt zum Wertstoffhof und schicken sie nicht mit der Post. Wenn Sie Ersatz brauchen, finden Sie neue Akkuzellen für Akkuträger und passende Ladegeräte für Akkuzellen im Sortiment, zusammen mit dem Altakku zurückgeben können Sie den neuen natürlich erst Jahre später.
Pods, Coils und Liquidreste
Leere Ersatz-Pods und verbrauchte Coils enthalten keinen Akku, aber Metall und oft noch Liquidreste. Kartuschen und Tanks zählen nach der Definition der Tabakproduktrichtlinie zur E-Zigarette und fallen damit unter die Rücknahme im Handel, wir nehmen Pods und Coils zusammen mit Altgeräten an. Dampfen Sie Pods möglichst leer, bevor Sie sie abgeben, denn nikotinhaltiges Liquid sollte nicht auslaufen oder in Kinderhände geraten. Wie leere Liquidfläschchen und Liquidreste in Ihrer Stadt einsortiert werden, regelt die örtliche Abfallsatzung, die Abfallberatung Ihrer Kommune oder der Wertstoffhof gibt Ihnen dazu verbindlich Auskunft. Bei vorbefüllten Kartuschen von Cap-Systemen gilt dasselbe wie bei Pods, nur dass hier häufiger noch Liquid drin ist, wenn der Geschmack nachlässt.
Warum Vapes nicht in den Müll gehören
Am 14. Oktober 2026 haben die Entsorgungsverbände ASA, BDE, bvse, CMA und VKU eine gemeinsame Studie vorgestellt, erstellt von INFA, u&i und Prognos. Ausgewertet wurden Angaben aus 181 Entsorgungs- und Recyclinganlagen für die Jahre 2021 bis 2025. Die Zahl der gemeldeten Brände stieg in diesem Zeitraum von 729 auf 2.028, hat sich also fast verdreifacht, und die Autoren werten diese Zahlen ausdrücklich als Untergrenze. Im Jahr 2025 waren 62 Prozent der Anlagen von Bränden betroffen, und in über 90 Prozent der Angaben wurden Lithium-Ionen-Akkus als wahrscheinliche Ursache genannt. Bei 48 Prozent der Angaben lag der Entstehungsort schon vor der eigentlichen Aufbereitung, also bei der Anlieferung, im Bunker, im Lager oder im Fahrzeug.
Die batteriebezogenen Schäden schätzen die Verbände für die befragten Anlagen auf 200 bis 320 Millionen Euro in fünf Jahren, alle Brandschäden zusammen auf 250 bis knapp 400 Millionen Euro. Das ist ausdrücklich keine Hochrechnung für ganz Deutschland, sondern eine Schätzung auf Basis einer Teilstichprobe von 98 Angaben. Für E-Zigaretten nennt die Studie keine eigene Prozentzahl, eine Aussage aber ist eindeutig: Unter den Produkten, die als Brandauslöser identifiziert wurden, nannten die Betriebe E-Zigaretten am häufigsten. Einschränkend gilt, dass ein konkretes Produkt nur in 29 Prozent der Fälle mit Akku-Verdacht benannt werden konnte und nur 9 Prozent der Befragten Gutachten oder vergleichbare Nachweise haben. Die Autoren beschreiben Einweg-E-Zigaretten außerdem als besonders anfällig für Fehlwürfe, weil sie kurz genutzt, in großen Stückzahlen verkauft und kaum als Elektrogerät wahrgenommen werden. Das deckt sich mit dem, was man im Alltag beobachtet: Eine Einweg-Vape ist klein, leicht und landet schnell in der falschen Tonne.
Was im Müllwagen passiert, ist im Grunde das, was wir aus Berichten über explodierende E-Zigaretten-Akkus kennen. Wird eine Lithium-Ionen-Zelle gequetscht oder durchstochen, kann es zu einem inneren Kurzschluss kommen, die Zelle erhitzt sich selbst und kann Feuer fangen. Im Gerät sollen Schutzfunktionen wie Kurzschluss- und Überhitzungsschutz das verhindern, gegen die Presse eines Müllfahrzeugs helfen sie aber nicht. Uwe Feige, Vizepräsident des VKU, fordert deshalb, dass Hersteller stärker an den Folgekosten beteiligt werden und kommunale Entsorgungsbetriebe nicht länger die Kosten und Risiken tragen. Der BDE schlägt zusätzlich ein Pfand- oder Cashback-Modell für Batterien und batteriehaltige Geräte vor.
Kommt das Verbot von Einweg-Vapes?
Stand heute, am 27. Oktober 2026, gibt es in Deutschland kein Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten. Bei der Änderung des ElektroG zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber nur die Rücknahmepflicht geregelt, ein Verbot war nicht dabei. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung gebeten, eines zu prüfen, und die Regierung hat zugesagt, bis Ende 2026 einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat nach der Umweltministerkonferenz in Leipzig am 8. Mai 2026 angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Verkauf neuer Einweg-Vapes beendet. Nachfüllbare Geräte sollen davon nicht betroffen sein, ein generelles Verbot von E-Zigaretten ist nach seinen Worten nicht geplant.
Einen veröffentlichten Entwurf habe ich bis zum heutigen Stand nicht gefunden. Offen ist auch, in welchem Gesetz das Verbot landen soll, im Gespräch waren ElektroG, Batteriegesetz und Tabakerzeugnisrecht. Unabhängig davon greift ab dem 18. Februar 2027 Artikel 11 der EU-Batterieverordnung, nach dem Geräte-Batterien im Regelfall vom Endnutzer entnommen und ersetzt werden können müssen. Was das für Vapes mit fest verbautem Akku und für Restbestände bedeutet, haben wir im Beitrag zur EU-Batterieverordnung ab Februar 2027 ausführlich erklärt. Die Tabakproduktrichtlinie spielt für die Entsorgung bisher keine Rolle, und eine mögliche TPD3 kann erst nach Verabschiedung und Umsetzung etwas ändern, den aktuellen Stand finden Sie im Ratgeber zu TPD2 und TPD3.
Ein Blick ins Ausland zeigt, wohin die Reise gehen könnte. Nach Angaben des BDE haben Frankreich, Belgien, Bulgarien und das Vereinigte Königreich Einweg-E-Zigaretten bereits verboten. Wie wirksam solche Verbote sind, hängt auch davon ab, wie konsequent der illegale Handel kontrolliert wird, über diesen Markt haben wir im Beitrag zum Liquid-Schwarzmarkt berichtet. Im legalen Handel gehört zu jedem Verkauf die Altersprüfung, unsere Regeln dazu finden Sie unter Jugendschutz. Als Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss bin ich in dieser Debatte nicht neutral, das möchte ich offen sagen, deshalb stütze ich mich hier ausschließlich auf die genannten Quellen.
Was ein Verbot für Nutzer bedeuten würde
Angekündigt ist ein Verkaufsverbot für neue Einweg-E-Zigaretten, von einem Verbot des Besitzes oder der Nutzung war in den Ankündigungen keine Rede. Nachfüllbare E-Zigaretten sollen ausdrücklich erlaubt bleiben, für Umsteiger ändert sich deshalb weniger, als manche Schlagzeile vermuten lässt. An der Rückgabe ändert ein Verbot nichts: Ein Einweggerät, das Sie heute besitzen, gehört auch dann in die Rücknahme und nicht in den Müll. Wie Übergangsfristen und Restbestände geregelt werden, lässt sich erst sagen, wenn ein Entwurf mit Wortlaut vorliegt. Wie sich Einweggeräte untereinander unterscheiden und was nachfüllbare Alternativen leisten, zeigt unser Einweg-E-Zigaretten-Test.
Was ich Ihnen als Händler rate
Sammeln Sie alte Geräte nicht monatelang in einer Schublade oder einer Tüte, sondern geben Sie sie bei der nächsten Gelegenheit ab. Bewährt hat sich eine kleine Blechdose neben der Haustür, in der leere Vapes landen, bis Sie ohnehin zum Einkaufen gehen. Lagern Sie die Geräte dabei kühl und trocken, nicht in der prallen Sonne auf dem Armaturenbrett und nicht zusammen mit Schlüsseln oder Münzen, die lose Akkupole überbrücken könnten. Wenn ein Gerät heiß wird, raucht oder sich aufbläht, gehört es nicht in die Sammeldose. Halten Sie Abstand, legen Sie es nur dann auf einen nicht brennbaren Untergrund, wenn das gefahrlos möglich ist, und rufen Sie bei Rauch oder Flammen die Feuerwehr unter 112.
Wer bisher Einweggeräte nutzt, kann sich die ganze Entsorgungsfrage weitgehend sparen, indem er auf ein nachfüllbares System umsteigt. Ein Pod-System mit wechselbaren Verdampfern und Pods wird nicht nach dem Leerdampfen weggeworfen, getauscht werden nur Pod oder Coil, und der Akku wird immer wieder geladen. Wie der Wechsel Schritt für Schritt gelingt und worauf Sie beim Liquid achten sollten, steht in unserem Ratgeber Von Einweg zu Pod-Kits wechseln. Für den Einstieg haben sich Starter-Sets bewährt, bei denen Gerät und Verdampfer bereits zusammenpassen.
Und wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Teil zu uns, in den Supermarkt oder zum Wertstoffhof gehört, fragen Sie einfach nach, über unser Kontaktformular beantworten wir solche Fragen gern. Ich verfolge die Gesetzgebung zum Einweg-Verbot weiter und aktualisiere diesen Beitrag, sobald ein Entwurf vorliegt. Weitere Hintergründe zu Technik, Recht und Studien finden Sie in unseren Ratgebern. Und ganz ehrlich: Jedes Gerät, das zurückgegeben statt weggeworfen wird, ist eines weniger, das in einem Müllwagen Feuer fangen kann.
Quellen und Datenstand
- INFA, u&i, Prognos im Auftrag von ASA, BDE, bvse, CMA, VKU: „Brandereignisse in der Entsorgungswirtschaft“, Endbericht (Stand 07.10.2026, veröffentlicht 14.10.2026)
- BDE: „Neue Verbändestudie: Brände in Entsorgungsanlagen nahezu verdreifacht“ (14.10.2026)
- VKU: „Batteriebrände in Entsorgungsanlagen nahezu verdreifacht – VKU fordert Herstellerfonds und Verbot von Einweg-E-Zigaretten“ (14.10.2026)
- Bundesumweltministerium, Pressemitteilung Nr. 131/25: „Händler von Einweg-E-Zigaretten müssen ab 2026 ausgediente Geräte zurücknehmen“ (30.12.2025)
- Zeitung für kommunale Wirtschaft: „Einweg-E-Zigaretten und Vapes: Ministerium arbeitet an Verbot“ (08.05.2026)
- elektrogesetz.de: „Neuer Anlauf für ein Verbot von Einweg-Vapes“ (11.05.2026)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286), §§ 3, 10, 17, 18a (gesetze-im-internet.de)
- IHK Bremen und Bremerhaven: „Elektrogesetz 2026 – Rücknahme im Handel“ (abgerufen 26.10.2026)
- IT-Recht Kanzlei: „Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Erhitzer ab Juli 2026“ (Stand 15.06.2026)
- Wirtschaftskammer Österreich: „Die wichtigsten Fakten und Regelungen zur EU-Batterien-Verordnung“ (Geltung Art. 11 ab 18.02.2027, abgerufen 26.10.2026)
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, Artikel 11 (EUR-Lex)
Ergänzend ausgewertet: Shopbetreiber-Blog zu §§ 10, 17, 18 und 18a ElektroG, Richtlinie 2014/40/EU Art. 2 Nr. 16 (Begriff der E-Zigarette), unsere Seite zur Altgeräte-Rücknahme (Stand 13.09.2026), Meldung des VERE e.V. vom 22.05.2026 zur Länderinitiative aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sowie dpa-Bericht in der Apotheken Umschau vom 08.05.2026. Der Endbericht der Verbändestudie wurde ausgewertet, die Schadenssummen stammen aus den Pressemitteilungen von BDE und VKU. Zum Einweg-Verbot war bis zum Stand dieses Beitrags kein Gesetzentwurf veröffentlicht. Stand: 27.10.2026.
Häufige Fragen
Wo kann man E-Zigaretten entsorgen?
Seit dem 1. Juli 2026 nimmt jede Verkaufsstelle, die E-Zigaretten anbietet, Altgeräte kostenlos zurück, also auch Kiosk, Tankstelle oder Supermarkt. Außerdem können Sie E-Zigaretten am Wertstoffhof, an kommunalen Sammelstellen oder über den Rückgabeweg Ihres Online-Händlers abgeben.
Muss ich eine neue Vape kaufen, um die alte abzugeben?
Nein. Nach § 17 Abs. 1a ElektroG darf die Rücknahme nicht an einen Neukauf gekoppelt werden. Es spielt auch keine Rolle, wo Sie das Gerät gekauft haben oder von welcher Marke es stammt.
Gilt die Rücknahmepflicht auch für nachfüllbare E-Zigaretten?
Ja. § 17 Abs. 1a ElektroG spricht allgemein von elektronischen Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern und verweist für den Begriff auf die EU-Tabakproduktrichtlinie. Damit sind Einweggeräte ebenso erfasst wie nachfüllbare Pod-Systeme und Bestandteile wie Kartusche oder Tank.
Darf eine Einweg-Vape in den Restmüll oder den Gelben Sack?
Nein. E-Zigaretten sind Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Akku und müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Im Müllwagen kann der Akku gequetscht werden und einen Brand auslösen.
Muss ich den Akku vorher ausbauen?
Nur wenn er sich ohne Zerstörung entnehmen lässt, etwa die Wechselzelle eines Akkuträgers. Einweg-Vapes und Pod-Systeme mit fest verbautem Akku geben Sie im Ganzen ab und öffnen sie nicht, weil ein beschädigter Akku überhitzen kann.
Sind Einweg-E-Zigaretten in Deutschland verboten?
Stand 27. Oktober 2026 nein. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat im Mai 2026 einen Gesetzentwurf für ein Verbot angekündigt, und die Bundesregierung will bis Ende 2026 einen konkreten Vorschlag vorlegen. Beschlossen ist bisher nichts.
Kann ich alte E-Zigaretten an MaxVapor schicken?
Ja. Die Rücknahme ist kostenlos, das Porto tragen Sie. Verpacken Sie die Geräte sicher, kleben Sie die Pole loser Akkus ab und schicken Sie beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht mit der Post, sondern geben Sie sie beim Wertstoffhof ab.
Wohin mit leeren Pods und Coils?
Kartuschen und Tanks zählen rechtlich zur E-Zigarette und können deshalb bei jedem Händler zurückgegeben werden, der E-Zigaretten verkauft. Wir nehmen Pods und Coils zusammen mit Altgeräten an. Dampfen Sie die Pods vorher möglichst leer, damit kein nikotinhaltiges Liquid ausläuft.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
Gründer von MaxVapor.de, Fachhandel seit 2008, spezialisiert auf E-Zigaretten seit 2012. 14 Jahre Erfahrung in Produktberatung, TPD2-Compliance und den rechtlichen Pflichten des E-Zigaretten-Handels, von Jugendschutz bis Altgeräte-Rücknahme. Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. und verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Mitglied im BfTG
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: 27.10.2026 · Zuletzt aktualisiert: 27.10.2026. Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.
Facebook (Oliver Prust) • LinkedIn • Facebook (MaxVapor) • Instagram (MaxVapor)
Mehr Infos & Richtlinien: Jugendschutz • Datenschutz • Versand • Impressum • Kontakt