E-Zigarette in der Deutschen Bahn – Dampfen im Zug erlaubt oder nicht?
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
Kurz & Knapp: E-Zigaretten in der Deutschen Bahn
- Dampfen verboten – in allen Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn außerhalb der Raucherbereiche
- Hausordnung – stellt E-Zigaretten klassischen Tabakzigaretten gleich
- Raucherbereiche – an nahezu jedem Bahnhof separat ausgeschildert
- Konsequenzen: Strafgebühr oder Hausverbot bei Zuwiderhandlung
- Im Zug: Diskussionen mit dem Zugpersonal sind in aller Regel erfolglos
- Mitführen erlaubt: E-Zigaretten und Pod-Systeme dürfen transportiert werden
- Private Bahnen: Eigene Hausordnungen – meist ähnlich streng wie bei der Deutschen Bahn
Wer regelmäßig mit der Bahn unterwegs ist und gleichzeitig dampft, kennt die Situation nur zu gut: Der Zug hat Verspätung, die Wartezeit zieht sich gefühlt endlos, und eigentlich würden Sie jetzt gerne zur E-Zigarette greifen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Diese Frage höre ich seit Jahren immer wieder von Kunden, die von der Tabakzigarette umgestiegen sind – und leider muss ich sie meist enttäuschen. Obwohl E-Zigaretten in ihrer Funktionsweise grundlegend anders arbeiten als herkömmliche Zigaretten und keinen Verbrennungsprozess nutzen, behandelt die Deutsche Bahn beide Produkte in ihrer Hausordnung gleich. Ich zeige Ihnen hier, welche Regeln tatsächlich gelten, warum das so ist, und gebe Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung als Bahnpendler praktische Tipps, wie Sie als Dampfer trotzdem entspannt reisen.
Die rechtliche Situation: Kein bundesweites Dampfverbot
Bevor wir zu den schlechten Nachrichten kommen, hier ein Lichtblick: In Deutschland existiert bis heute kein einheitliches Bundesgesetz, das das Dampfen von E-Zigaretten in öffentlichen Räumen oder Verkehrsmitteln ausdrücklich verbietet. Anders als beim klassischen Rauchen, das durch die Nichtraucherschutzgesetze der Länder in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden reguliert wird, bewegt sich das Vapen rechtlich in einer Grauzone. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie überall dampfen dürfen – im Gegenteil. Denn wo kein Gesetz greift, tritt das Hausrecht in den Vordergrund, und genau hier wird es für Bahnreisende relevant.
Das Hausrecht erlaubt es jedem Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie oder eines Verkehrsmittels, eigene Verhaltensregeln aufzustellen. In der Gastronomie entscheidet jeder Wirt selbst, ob in seinem Lokal gedampft werden darf – ein Urteil des OVG Münster (Az.: 4 A 775/14) hat bestätigt, dass E-Zigaretten nicht unter die Nichtraucherschutzgesetze fallen. Doch dieses Urteil bedeutet eben auch, dass Betreiber das Dampfen auf ihrem Gelände untersagen können, ohne dafür eine gesetzliche Grundlage zu benötigen. Die Deutsche Bahn hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und E-Zigaretten in ihrer Hausordnung den Tabakzigaretten gleichgestellt.
In der Praxis spielt es also kaum eine Rolle, dass E-Zigaretten keinen Tabak verbrennen und keinen Passivrauch erzeugen. Für viele Verantwortliche – ob in der Bahn, im Hotel oder in öffentlichen Einrichtungen – ist die Unterscheidung zwischen Dampf und Rauch schlicht zu kompliziert, um sie im Alltag durchzusetzen. Die einfachste Lösung ist dann ein pauschales Verbot, das beide Produkte gleich behandelt. Das mag für Sie als Dampfer frustrierend sein – mir geht es genauso. Aber wenn ich ehrlich bin: Nachvollziehbar ist es schon, denn das Personal an Bahnhöfen und in Zügen kann nicht jedes Gerät einzeln begutachten.
Die Hausordnung der Deutschen Bahn im Umgang mit E-Zigaretten
Die Deutsche Bahn hat als eines der größten Verkehrsunternehmen Europas eine einheitliche Regelung für alle ihre Bahnhöfe und Züge festgelegt, die verbindlich in der offiziellen Hausordnung verankert ist. Da die DB nicht nur bundesweit, sondern auch grenzüberschreitend operiert, war eine klare, einheitliche Linie unumgänglich. In der aktuellen Fassung der Hausordnung heißt es unmissverständlich:
„Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind in unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten:
Nicht gestattet ist …
Rauchen sowie die Benutzung elektrischer Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche"
Diese Formulierung lässt keinen Interpretationsspielraum: E-Zigaretten werden ausdrücklich den klassischen Tabakprodukten gleichgestellt. Wer dampfen möchte, muss sich in die dafür vorgesehenen Raucherbereiche begeben, die an nahezu jedem größeren Bahnhof in Deutschland separat ausgeschildert sind. Diese Bereiche befinden sich meist am Ende der Bahnsteige oder in speziell markierten Zonen auf den Vorplätzen.
Ein Gespräch mit dem Bahnhofspersonal oder gar dem Bahnhofsleiter wird in aller Regel – und ich spreche hier aus meiner Erfahrung mit Hunderten von Kundenanfragen zu diesem Thema – keine Ausnahme bewirken. Im Gegenteil: Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert eine Strafgebühr oder sogar ein Hausverbot. Die Mitarbeiter setzen lediglich die Hausordnung im Auftrag ihres Arbeitgebers durch; sie haben keine Befugnis, individuelle Ausnahmen zu genehmigen. Es ist daher sinnvoll, diese Einschränkung zu akzeptieren und die kurze Zeit bis zum nächsten Raucherbereich abzuwarten.
Besonderheiten beim Dampfen im Zug
Nur weil das Dampfen am Bahnsteig untersagt ist, bedeutet das nicht, dass es im Zug der Deutschen Bahn erlaubt wäre – ganz im Gegenteil. Auch in allen Zügen gilt das generelle Verbot, und Diskussionen mit Zugbegleitern oder anderem Bahnpersonal führen in der Regel zu keinem Erfolg. Die Mitarbeiter sind angewiesen, die Hausordnung konsequent durchzusetzen, und haben dabei keinen Ermessensspielraum. Ich rate Ihnen dringend davon ab, auf Konfrontation zu gehen – das kann zum Verweis aus dem Zug führen, und dann stehen Sie mitten auf der Strecke.
Dennoch gibt es, wie so oft im Leben, vereinzelte Ausnahmen: Wenn Sie beispielsweise allein in einem Abteil auf einer wenig frequentierten Strecke sitzen und den Schaffner höflich um Erlaubnis fragen, kommt es gelegentlich vor, dass dieser ein Auge zudrückt – besonders dann, wenn er selbst Dampfer ist oder zumindest Verständnis aufbringt. Einen Rechtsanspruch auf solche Kulanz gibt es jedoch nicht, und wer erwischt wird, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Streitigkeiten oder längere Diskussionen sind deshalb überflüssig und machen die Situation für alle Beteiligten nur unangenehmer.
Was hingegen problemlos erlaubt ist: Das Mitführen Ihrer E-Zigarette und aller Zubehörteile. Ob Sie Ihr Gerät direkt am Körper tragen, in der Jackentasche haben oder offen sichtbar im Handgepäck transportieren – das ist vollkommen in Ordnung. Auch Liquids dürfen Sie selbstverständlich mit sich führen. Die Chancen auf eine tolerierte Ausnahme sind im Zug tendenziell etwas größer als am Bahnhof, aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Mein Tipp: Nutzen Sie die Fahrtzeit, um Ihr Pod-System oder Ihren Akkuträger zu überprüfen, und freuen Sie sich auf den nächsten Halt mit Raucherbereich.
Gilt diese Regelung für alle Züge in Deutschland?
Die klare Antwort lautet: Nein, nicht automatisch. Jede private Bahngesellschaft – sei es der Metronom in Norddeutschland, die Länderbahn in Bayern oder regionale Nahverkehrsunternehmen wie Go-Ahead, National Express oder die Westfalenbahn – verfügt über eine eigene Hausordnung. Das bedeutet theoretisch, dass die Vorgaben der Deutschen Bahn nicht pauschal auf andere Betreiber übertragen werden können. An Bahnhöfen, die nicht der Deutschen Bahn gehören, sondern von Städten oder anderen Unternehmen betrieben werden, gelten ebenfalls eigene Regeln.
Wer nun jedoch auf eine breite Lockerung hofft, wird in der Praxis enttäuscht: Die meisten privaten Bahnanbieter und Nahverkehrsunternehmen haben ähnliche Regelungen wie die Deutsche Bahn eingeführt. Der Grundsatz „Ist Rauchen verboten, gilt dies auch fürs Dampfen" hat sich in der Branche weitgehend durchgesetzt. Die Gründe dafür sind dieselben wie bei der DB: Es ist organisatorisch einfacher, ein pauschales Verbot auszusprechen, als zwischen verschiedenen Geräten und Produkten zu unterscheiden. Zudem wollen die Betreiber Beschwerden von Fahrgästen vermeiden, die Dampf mit Rauch verwechseln oder sich durch die sichtbaren Wolken gestört fühlen.
Vereinzelt zeigen sich bestimmte ÖPNV-Anbieter oder kleinere private Nahverkehrsunternehmen kulanter, aber das sind Ausnahmen, auf die Sie sich nicht verlassen sollten. Es bleibt also sinnvoll, im Zweifel einfach direkt das Personal nach den jeweiligen Vorgaben zu fragen. Eine kurze, höfliche Nachfrage vor dem Einsteigen kann Ihnen Ärger ersparen und zeigt gleichzeitig, dass Sie die Regeln respektieren – was bei vielen Mitarbeitern positiv aufgenommen wird, selbst wenn die Antwort „Nein" lautet.
Übersicht: Dampfen bei verschiedenen Bahnbetreibern
| Betreiber | Dampfen im Zug | Dampfen am Bahnhof | Raucherbereiche |
|---|---|---|---|
| Deutsche Bahn (DB) | Verboten | Nur in Raucherzonen | An allen größeren Bahnhöfen |
| Metronom | Verboten | Bahnhofsabhängig | Je nach Bahnhofsbetreiber |
| Länderbahn | Verboten | Meist nur in Raucherzonen | Variiert |
| Nahverkehr (allgemein) | In der Regel verboten | Meist nur in Raucherzonen | Regional unterschiedlich |
Praktische Tipps für dampfende Bahnreisende
Auch wenn die Regelungen auf den ersten Blick frustrierend wirken, gibt es einige Strategien, mit denen Sie als Dampfer entspannt mit der Bahn reisen. Aus meinen eigenen Erfahrungen als regelmäßiger Bahnpendler und den Gesprächen mit Hunderten Kunden weiß ich: Planung und Gelassenheit machen den Unterschied. Wer seine Zugfahrt im Voraus plant und die Raucherbereiche an den Umsteigebahnhöfen kennt, kann die Pausen optimal nutzen. Bei längeren Fahrten empfehle ich Ihnen, gezielt Umstiege einzuplanen, bei denen genügend Zeit für ein paar Züge am Raucherbereich bleibt – das entspannt ungemein und nimmt den Druck aus der Reise.
Für unterwegs eignen sich besonders Pod-Systeme und kompakte MTL-Geräte. Diese erzeugen weniger auffälligen Dampf als leistungsstarke Sub-Ohm-Setups und passen bequem in jede Jackentasche. Außerdem verbrauchen sie weniger Liquid, was bei längeren Reisen praktisch ist. Wenn Sie mehr über die Unterschiede zwischen den Dampfstilen erfahren möchten, schauen Sie in unseren Ratgeber MTL vs. Sub-Ohm. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Akkus vollständig geladen sind – nichts ist ärgerlicher, als am Raucherbereich anzukommen und dann festzustellen, dass der Akku leer ist.
Ein Tipp, den ich selbst auf langen Strecken beherzige: Nehmen Sie ein Buch, Podcasts oder eine gute Playlist mit. Die Zeit vergeht schneller, wenn Sie sich ablenken, und der Gedanke ans Dampfen tritt in den Hintergrund. Falls Sie auch mit dem Flugzeug verreisen, gelten dort übrigens noch strengere Regeln – unser Ratgeber zu E-Zigaretten im Flugzeug fasst alles Wichtige zusammen.
Zum Schluss noch ein Hinweis zum Verhalten im Raucherbereich: Auch wenn E-Zigaretten keinen Passivrauch erzeugen, teilen Sie sich diese Bereiche mit klassischen Rauchern. Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und vermeiden Sie es, große Dampfwolken direkt in die Gesichter anderer zu pusten. Ein respektvolles Miteinander sorgt dafür, dass diese Bereiche auch in Zukunft erhalten bleiben und nicht noch weiter eingeschränkt werden. Falls Sie sich für das Thema Dampfen und Rauchmelder interessieren – etwa für Hotelübernachtungen während Ihrer Reise – finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber alle wichtigen Informationen.
Häufige Fragen
Ist das Dampfen in der Deutschen Bahn erlaubt?
Nein. Die Hausordnung der Deutschen Bahn verbietet das Dampfen in allen Zügen und Bahnhöfen außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche. E-Zigaretten werden klassischen Tabakzigaretten gleichgestellt.
Wo darf ich an Bahnhöfen dampfen?
Ausschließlich in den gekennzeichneten Raucherbereichen. Diese befinden sich an nahezu jedem größeren Bahnhof und sind separat ausgeschildert, meist am Ende der Bahnsteige oder auf den Vorplätzen.
Welche Konsequenzen drohen bei Zuwiderhandlung?
Wer außerhalb der Raucherbereiche dampft, riskiert eine Strafgebühr oder im Wiederholungsfall sogar ein Hausverbot. Im Zug kann das Bahnpersonal Sie zudem des Zuges verweisen.
Darf ich meine E-Zigarette im Zug mitnehmen?
Ja, das Mitführen von E-Zigaretten, Akkus und Liquids ist problemlos erlaubt. Die Nutzung ist jedoch verboten – Sie dürfen die Geräte transportieren, aber nicht benutzen.
Gilt das Verbot auch für private Bahngesellschaften?
Jede Bahngesellschaft hat ihre eigene Hausordnung. In der Praxis haben jedoch die meisten Anbieter ähnliche Regelungen wie die Deutsche Bahn eingeführt. Im Zweifel fragen Sie direkt das Personal.
Warum werden E-Zigaretten wie Tabakzigaretten behandelt?
Obwohl E-Zigaretten technisch anders funktionieren, ist ein pauschales Verbot für Betreiber organisatorisch einfacher. Das Personal kann nicht jedes Gerät einzeln prüfen, und viele Fahrgäste unterscheiden nicht zwischen Dampf und Rauch.
Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Dampfen und Rauchen?
Ja. E-Zigaretten fallen nicht unter die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer. Das Hausrecht der Betreiber ermöglicht jedoch eigene Regelungen, weshalb Dampfen in der Praxis oft genauso behandelt wird wie Rauchen.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.
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