Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die folgenden Hinweise richten sich an private Haushalte und erklären, wie Sie ausgediente E-Zigaretten, Akkuträger, Pods und Batterien gesetzeskonform entsorgen. Als Fachhändler bekomme ich fast täglich die Frage, wohin mit der alten Vape, wenn sie den Geist aufgegeben hat. Seit dem 1. Juli 2026 sind wir als Online-Vertreiber zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet, und genau dafür finden Sie hier die konkrete Anleitung. Bitte nehmen Sie die Punkte zu Lithium-Ionen-Batterien ernst, denn dort geht es um Ihre eigene Sicherheit.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, gelten als Altgeräte. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Sie als Endnutzer verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen. Das bedeutet ganz praktisch: Ihre alte E-Zigarette, der Akkuträger oder das leere Pod gehören nicht in den Hausmüll. Stattdessen sammeln und entsorgen Sie diese Geräte über die dafür vorgesehenen Rückgabesysteme, etwa über uns oder den örtlichen Wertstoffhof.
Der Grund dafür ist nicht nur Bürokratie. In jedem Akkuträger und in jeder Einweg-Vape stecken wertvolle Rohstoffe, die sich wiederverwerten lassen. Gleichzeitig enthalten die verbauten Lithium-Ionen-Zellen Stoffe, die im normalen Müll zur Brandgefahr werden. Die getrennte Erfassung sorgt dafür, dass die Rohstoffe zurückgewonnen werden können und die Zellen nicht in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen landen, wo sie beim Zerdrücken Brände auslösen können.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Geräte, die getrennt erfasst werden müssen, tragen ein eindeutiges Zeichen: eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern. Sie finden es meist auf der Geräteunterseite oder auf der Verpackung. Sobald Sie dieses Symbol sehen, wissen Sie, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Restmüll darf. Bei E-Zigaretten ist das Zeichen oft sehr klein aufgedruckt, gilt aber genauso.
Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten
2. Batterien und Akkus – besondere Vorsicht
E-Zigaretten arbeiten mit Lithium-Ionen-Batterien, und die brauchen bei der Entsorgung Ihre Aufmerksamkeit. Altbatterien und Akkus, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind, müssen Sie im Regelfall vor der Abgabe vom Gerät trennen. Ein wechselbarer 18650-Akku aus dem Akkuträger gehört also separat in die Batteriesammlung. Bei einer Einweg-Vape mit fest verbautem Akku gilt das Gegenteil, dazu gleich mehr.
Sicherheitshinweis Lithium-Ionen
Beschädigte oder kurzgeschlossene Zellen können sich entzünden. Damit das nicht passiert, halten Sie sich bitte an drei einfache Regeln:
- Kleben Sie die Pole loser Akkus vor dem Transport mit Klebeband ab.
- Öffnen Sie Einweg-E-Zigaretten mit fest verbautem Akku niemals gewaltsam, sondern geben Sie das komplette Gerät ab.
- Versenden Sie keine sichtbar beschädigten oder aufgeblähten Zellen, sondern melden Sie sich vorher bei uns.
Batteriesymbole richtig lesen
Auch Batterien tragen das Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne. Enthält eine Zelle bestimmte Schwermetalle, steht direkt darunter zusätzlich das chemische Kürzel. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Schadstoffe enthalten sind und warum die Zelle in die getrennte Sammlung gehört. Nach Artikel 13 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sind das nur noch Cd und Pb; das frühere Kürzel Hg für Quecksilber ist entfallen, weil Batterien mit mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| Cd | Cadmium, bei mehr als 0,002 Gewichtsprozent |
| Pb | Blei, bei mehr als 0,004 Gewichtsprozent |
3. Rücknahmepflicht für E-Zigaretten ab 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine wichtige Neuregelung. Nach Paragraf 17 Absatz 1a ElektroG sind alle Vertreiber von E-Zigaretten zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, und das schließt reine Online-Shops wie uns ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht unabhängig von der Größe unserer Verkaufs-, Lager- oder Versandflächen. Für Sie heißt das schlicht: Ihre alten Vapes werden Sie bei uns kostenfrei wieder los.
Was Sie zurückgeben können
Der Gesetzgeber fasst den Begriff der E-Zigarette bewusst weit. Erfasst sind alle elektronischen Bestandteile rund ums Dampfen, nicht nur das komplette Gerät. Liquids und Nachfüllflaschen ohne Elektronik fallen dagegen nicht unter diese Regelung.
| Rücknahme | Artikel |
|---|---|
| Ja | Einweg-E-Zigaretten, Akkuträger und Mods, Clearomizer und Verdampfer, Coils, Einweg-Pods, Pod-Systeme, E-Shisha mit Elektronik |
| Nein | Liquids, Shots, Longfills und Basen ohne elektronische Bauteile |
So senden Sie Ihre Altgeräte an uns
0:1-Rücknahme – ganz ohne Neukauf
Sie müssen bei uns nichts kaufen, um alte Geräte abzugeben. Diese sogenannte 0:1-Rücknahme bedeutet, dass Sie Ihre Altgeräte unabhängig von einer Bestellung an uns schicken dürfen. So läuft es Schritt für Schritt:
- Vorbereiten: Verpacken Sie die Geräte sicher. Lose Akkus an den Polen abkleben, Einweg-Vapes nicht öffnen.
- Frankieren: Schicken Sie das Paket mit einem Versanddienst Ihrer Wahl. Die Portokosten tragen Sie selbst, die Rücknahme an sich ist für Sie kostenfrei.
- Adressieren: Senden Sie das Paket an die unten genannte Adresse.
- Bestätigung: Nach Eingang bekommen Sie auf Wunsch eine kurze Rückmeldung. Wir leiten die Geräte zur zertifizierten Entsorgung weiter.
Maximum-Trading.EU e.K.
Rathausallee 12
47239 Duisburg
Deutschland
Eine Rücknahme dürfen wir nur in seltenen Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn ein Gerät durch starke Verschmutzung oder austretende Flüssigkeit eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellt. Normal genutzte oder defekte Geräte nehmen wir selbstverständlich an. Im Zweifel rufen Sie uns kurz an, dann klären wir das gemeinsam.
Alternative: kommunale Sammelstellen
Wenn Sie den Postweg sparen möchten, geben Sie Ihre Altgeräte einfach beim Wertstoffhof oder einer kommunalen Sammelstelle in Ihrer Nähe ab. Auch das ist für Sie kostenlos. Einen bundesweiten Rückgabefinder für Sammel- und Rücknahmestellen stellt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register auf ihrem Portal e-schrott-entsorgen.org bereit:
Rückgabefinder der Stiftung EAR aufrufen
4. Hinweis zum Datenschutz
Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten, das betrifft vor allem Geräte der Informationstechnik wie Computer oder Smartphones. Moderne E-Zigaretten mit App-Anbindung oder Display speichern in der Regel keine sensiblen Daten, eine pauschale Garantie gibt es dafür aber nicht. Aus diesem Grund liegt die Verantwortung für das Löschen etwaiger Daten bei Ihnen als Endnutzer. Bitte entfernen Sie vor der Abgabe alle persönlichen Informationen, denn weder wir noch der Entsorgungsbetrieb können das für Sie übernehmen.
5. Importeur, WEEE-Nummer und Entsorgungsweg
Damit Sie nachvollziehen können, wer hinter der Entsorgung steht, lege ich unser Geschäftsmodell offen. Wir betreiben einen reinen B2C-Handel im Dropshipping-Verfahren und führen kein eigenes Warenlager. Lagerung, Versand und Beförderung laufen vollständig über unseren Großhandelspartner, die InnoCigs GmbH & Co. KG aus Hamburg, und deren Logistikdienstleister. Trotzdem sind wir als Vertreiber zur Rücknahme verpflichtet, genau wie oben unter Punkt 3 beschrieben.
Importeur und Hersteller im Sinne des ElektroG ist InnoCigs. Das Unternehmen ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Straße 1, 90763 Fürth, ordnungsgemäß registriert. Die zugehörige Registrierungsnummer dürfen wir hier nennen, weil wir unsere Ware ausschließlich über InnoCigs beziehen.
WEEE-Reg.-Nr. DE 84084940
InnoCigs GmbH & Co. KG, Barnerstraße 14b, 22765 Hamburg
Geräte, die Sie an uns zurückschicken, nehmen ihren Weg in eine zertifizierte Verwertung. Von Duisburg gehen sie an InnoCigs beziehungsweise den Logistikpartner Arvato und von dort an den Entsorgungsfachbetrieb Portmetals GmbH & Co. KG in Espelkamp (Zertifikatsnummer 10717). Dort werden die Lithium-Ionen-Batterien fachgerecht behandelt und die enthaltenen Rohstoffe so weit wie möglich zurückgewonnen. Nicht verwertbare Reststoffe entsorgt der Betrieb ordnungsgemäß.
6. Hinweise zu Altbatterien (BattDG)
Für lose Batterien und Akkus gilt nicht das ElektroG, sondern das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zusammen mit der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Die dazugehörigen Pflichtinformationen, die Rücksendeadresse für Altbatterien, die Bedeutung der Kürzel Cd und Pb und die Sicherheitshinweise für Lithium-Ionen-Zellen stehen auf unserer Seite Batteriegesetzhinweise.
Häufige Fragen zur Entsorgung
Muss ich bei MaxVapor etwas kaufen, um eine alte E-Zigarette zurückzugeben?
Was kostet mich die Rückgabe?
Welche Teile fallen unter die Rücknahmepflicht?
Darf ich Lithium-Akkus überhaupt mit der Post verschicken?
Gibt es Entsorgungswege neben MaxVapor?
Was passiert mit meinem Gerät nach der Rückgabe?
Quellen und weiterführende Links
Worauf sich die Aussagen auf dieser Seite stützen, steht hier zum Nachlesen.
- § 17 ElektroG – die Rücknahmepflicht der Vertreiber; aus dessen Absatz 1a ergibt sich seit dem 1. Juli 2026 die Rücknahme von E-Zigaretten.
- § 10 ElektroG – Ihre Pflicht, Altgeräte getrennt vom Siedlungsabfall zu erfassen und nicht fest umschlossene Batterien vorher zu entnehmen.
- § 18 ElektroG – die Informationspflichten, aus denen sich diese Seite ergibt.
- Stiftung Elektro-Altgeräte Register – Rückgabefinder – die bundesweite Suche nach Sammel- und Rücknahmestellen, auf die Abschnitt 3 verweist.
- Batteriegesetzhinweise – unsere Seite zu losen Batterien und Akkus nach BattDG und EU-Batterieverordnung.
Stand der Links: 13. September 2026. Gesetzestexte können sich ändern; maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung.
Verantwortlich für diese Seite
Oliver Prust, Inhaber der Maximum-Trading.EU e.K. (MaxVapor). Diese Seite gibt die Informationspflichten nach dem ElektroG für den Onlinehandel wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
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E-Mail: info@maxvapor.de (Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr)
Telefon: +49 (0)2151 / 41 88 444 (Mo–Fr 09:00–15:00 Uhr)