Geschichte der E-Zigarette – seit wann gibt es Vapes?
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: September 2026
Kurz & Knapp: Die Geschichte der E-Zigarette
- Erste Idee 1927: Joseph Robinson meldet einen elektrischen Verdampfer an – für Heilmittel, nicht für Nikotin
- Erstes Patent 1963: Herbert A. Gilbert beschreibt die rauchlose Zigarette – sie geht nie in Serie
- Der Durchbruch 2003: Der chinesische Pharmazeut Hon Lik entwickelt die erste marktreife E-Zigarette
- In Deutschland ab 2007: zunächst Direktimporte, breit verfügbar erst ab dem Jahreswechsel 2011/2012
- Technik-Sprünge: Zigaretten-Attrappe → Akkuträger → Sub-Ohm → Pod-Systeme
- Einweg-Vapes: der große Boom ab 2021 – und das Aus für fest verklebte Akkus ab Februar 2027
- Regulierung: Jugendschutz seit April 2016, TPD2 seit Mai 2016, Liquidsteuer seit Juli 2022
Wenn mich jemand im Laden fragt, seit wann es Vapes eigentlich gibt, rechnen die meisten mit einer Antwort aus den 2010er-Jahren. Die tatsächliche Antwort reicht viel weiter zurück, und sie ist deshalb so spannend, weil die Idee dreimal beschrieben wurde, bevor sie funktioniert hat. Ein Patent von 1927, ein zweites von 1963, ein dritter Anlauf um 1980 – alle drei zielten im Kern schon auf das, was heute in Millionen Hosentaschen steckt, und alle drei verschwanden wieder. Erst 2003 fügte ein chinesischer Pharmazeut die Bausteine so zusammen, dass daraus ein Produkt wurde. Ich führe MaxVapor seit 2008 und habe mich 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert, also einen guten Teil dieser Entwicklung aus nächster Nähe miterlebt – vom klobigen Nachbau einer Zigarette bis zu den Geräten, die heute im Regal liegen.
Die Vorgeschichte: drei Patente, die zu früh kamen
Die älteste Spur führt in die Zwischenkriegszeit. Am 3. Mai 1927 meldete der Amerikaner Joseph Robinson einen „Electric Vaporizer“ zum Patent an, das ihm am 16. September 1930 unter der Nummer US1775947A erteilt wurde. Robinson dachte dabei nicht an Nikotin, sondern an Medizin: Sein Gerät sollte Heilmittel verdampfen und inhalierbar machen, und in der Patentschrift legte er Wert darauf, dass man es gefahrlos in der Hand halten könne, ohne sich zu verbrennen. Ob jemals ein Prototyp gebaut wurde, ist nicht überliefert; vermarktet wurde das Gerät jedenfalls nie. Trotzdem steht in dieser Schrift bereits das Grundprinzip, auf dem jede heutige E-Zigarette beruht – eine Flüssigkeit wird elektrisch erhitzt, verdampft und eingeatmet, ohne dass etwas verbrennt.
1963: Herbert A. Gilbert beschreibt die rauchlose Zigarette
Der eigentliche Vorläufer entstand 1963. Herbert A. Gilbert arbeitete auf dem Schrottplatz seines Vaters in Beaver Falls, Pennsylvania, und reichte am 17. April 1963 sein Patent für eine „Smokeless non-tobacco cigarette“ ein, das am 17. August 1965 unter der Nummer US3200819A erteilt wurde. Sein Ziel formulierte er in der Patentschrift bemerkenswert klar: brennenden Tabak und brennendes Papier durch erwärmte, befeuchtete und aromatisierte Luft zu ersetzen – oder, unter ärztlicher Anleitung, warme Medikamente in die Lunge zu bringen. Das Gerät hatte eine herausnehmbare Batterie, ein Heizelement und austauschbare Kartuschen, die sich mit verschiedenen Flüssigkeiten tränken ließen; die Patentschrift nennt unter anderem mentholiertes Wasser und einen künstlichen Whisky-Geschmack. Wer heute ein Cap-System mit vorbefüllten Pods in die Hand nimmt, hält im Prinzip Gilberts Idee in moderner Bauweise.
Gilbert baute nach eigener Darstellung funktionsfähige Prototypen und stellte sie Chemie-, Pharma- und Tabakunternehmen vor. Gekauft hat sie niemand. Das Jahr 1963 war dafür schlicht der falsche Zeitpunkt: Zigaretten waren gesellschaftlich fest verankert, die Tabakindustrie verdiente gut, und niemand sah einen Grund, ein funktionierendes Geschäftsmodell durch einen batteriebetriebenen Ersatz zu gefährden. Gilbert schildert es bis heute so, dass die Unternehmen lieber abwarteten, bis sein Patent abgelaufen war, statt es ihm abzukaufen. Am 17. August 1982 war es so weit – siebzehn Jahre nach der Erteilung, wie es das damalige US-Patentrecht vorsah. Danach lag die Idee noch einmal zwei Jahrzehnte weitgehend brach.
Um 1980: der Anlauf mit dem Namen „Favor“
Ein dritter Versuch fällt in die Zeit um 1980. Phil Ray, Mitgründer des Computerherstellers Datapoint, meldete im April 1980 einen nikotinhaltigen Inhalator zum Patent an (US4284089A), den er zusammen mit seinem Arzt Norman Jacobson entwickelt hatte; auf den Markt kam das Gerät erst Mitte der achtziger Jahre unter dem Namen „Favor“. Mit einer E-Zigarette hatte es technisch allerdings wenig gemein: Es kam ganz ohne Heizelement aus und ließ das Nikotin bei Raumtemperatur verdunsten, statt es zu verdampfen. Aus diesem Umfeld stammt auch der Anspruch, dort sei erstmals vom „Vapen“ die Rede gewesen – belegen lässt sich das nicht, der älteste Wörterbucheintrag für „vaping“ ist ein britischer Zeitschriftenartikel von 1983. Am Markt setzte sich „Favor“ nicht durch, und danach wurde es für mehr als zwanzig Jahre still um die Idee.
2003: Hon Lik und die erste marktreife E-Zigarette
Wer die E-Zigarette erfunden hat, lässt sich je nach Maßstab unterschiedlich beantworten – das erste Patent gehört Gilbert, das erste verkaufte Gerät aber geht auf Hon Lik zurück. Der chinesische Pharmazeut stammt aus Shenyang, wurde dort in traditioneller chinesischer Medizin ausgebildet und arbeitete als Forscher für pflanzliche Arzneimittel. Er rauchte selbst stark, und sein Vater, ebenfalls starker Raucher, starb an Lungenkrebs – aus dieser sehr persönlichen Motivation heraus suchte er nach einer Möglichkeit, Nikotin ohne Verbrennung aufzunehmen. Seine erste Patentanmeldung reichte er bereits 2003 in China ein; daraus ging 2004 die internationale Schrift WO2004080216A1 hervor. Eine zweite, weiterentwickelte Anmeldung vom 14. April 2004 führte zu WO2005099494A1 „An aerosol electronic cigarette“, veröffentlicht am 27. Oktober 2005.
In dieser Schrift ist die Rezeptur für das Liquid bereits ausformuliert, und sie liest sich erstaunlich modern: 0,4 bis 3,5 Prozent Nikotin, 0,05 bis 2 Prozent Zigarettenaroma, 0,1 bis 3,1 Prozent organische Säuren, 0,1 bis 0,5 Prozent Antioxidantien, der Rest 1,2-Propylenglykol. 2004 kam das Gerät unter dem Markennamen Ruyan auf den chinesischen Markt; Herstellerin war zu diesem Zeitpunkt die Firma Best Partners Worldwide, auf die auch die frühen Patentanmeldungen laufen. Erst 2007 übernahm die Hongkonger Golden Dragon Group (Holdings) dieses Geschäft und benannte sich daraufhin in Ruyan Group (Holdings) um; seit 2010 firmiert das Unternehmen als Dragonite International. Die Patentschriften beschreiben zwei Wege der Zerstäubung – ein piezoelektrisches Ultraschallelement und eine schlichte Heizwendel –, und bei mindestens einer tatsächlich verkauften Baureihe, dem E-Zigarren-Modell, kam das Piezoelement zum Einsatz, was eine unabhängige Laboruntersuchung von 2008 belegt.
Durchgesetzt hat sich am Ende die Heizwendel, wie sie bis heute in jedem Verdampfer steckt; nach Hon Liks eigener Darstellung lieferte sie die besseren Ergebnisse und ließ sich leichter verkleinern. Die erste internationale Patentanmeldung war schon 2004 veröffentlicht worden, das europäische Patent wurde 2008 erteilt, das US-Patent 2010 – parallel dazu begann der Export nach Europa und Nordamerika. Was Hon Lik von seinen Vorgängern unterschied, war weniger die Grundidee als der Zeitpunkt und die Konsequenz: Lithium-Ionen-Akkus waren inzwischen klein und leistungsfähig genug, die Fertigung in China war günstig, und er baute kein Laborstück, sondern ein Produkt, das man in Serie herstellen und verkaufen konnte. Gilbert hatte vierzig Jahre früher praktisch dasselbe beschrieben und fand trotzdem keinen Abnehmer. Wenn Sie wissen möchten, was in einem solchen Gerät technisch passiert, führt unser Ratgeber zur Funktionsweise einer E-Zigarette Schritt für Schritt durch Akku, Coil und Watteträger.
Wie die E-Zigarette nach Deutschland kam
Nach Angaben der Bundesregierung wird seit 2007 versucht, E-Zigaretten auf dem europäischen und dem deutschen Markt zu platzieren – so steht es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2012. Breit verfügbar wurden die Geräte hierzulande allerdings erst sehr viel später: Dieselbe Drucksache datiert den Durchbruch auf den Sommer 2011 und vor allem den Jahreswechsel 2011/2012. Die Jahre davor waren eine kleine, stark vernetzte Szene: Bestellungen liefen über Foren und Direktimporte aus China, die Geräte hießen „Ruyan“, „DSE901“ oder „510“, und eine Handvoll Enthusiasten tauschte im Netz Erfahrungen aus. Fachgeschäfte gab es praktisch nicht, und wer damals dampfte, musste sich sein Wissen selbst zusammensuchen.
Genau in dieser Phase kippte es. Die Geräte wurden zuverlässiger, die ersten Liquids kamen aus deutscher Produktion statt aus undurchsichtigen Quellen, und plötzlich fragten nicht mehr nur Technikbegeisterte nach, sondern ganz normale Raucher. Ich habe MaxVapor 2008 als Online-Handel gestartet, damals noch mit anderem Schwerpunkt, und diese Anfangsjahre aus einigem Abstand beobachtet – 2012 habe ich den Shop dann konsequent auf E-Zigaretten ausgerichtet. Rückblickend war das der richtige Moment, denn in diesen Jahren entstand aus einer Nische ein Markt. Was ich aus der Zeit bis heute mitgenommen habe: Die Leute kamen mit denselben Fragen wie heute, nur gab es damals kaum jemanden, der sie beantworten konnte. Wer heute neu einsteigt, findet in unserem Einsteiger-Ratgeber das gebündelt, wofür man vor fünfzehn Jahren wochenlang Foren lesen musste.
Wie groß der Markt inzwischen ist, zeigen die Schätzungen des Bündnisses für Tabakfreien Genuss, in dem auch MaxVapor Mitglied ist: rund 575 Millionen Euro Branchenumsatz für 2022, etwa 810 Millionen für 2023, und 2024 wurde erstmals die Milliardengrenze überschritten. Für 2025 weist der Verband rund 2,4 Milliarden Euro aus, wobei dieser Sprung zu einem erheblichen Teil auf einer neuen Berechnungsgrundlage beruht – der Verband ist von Industrieumsätzen auf Endverkaufspreise umgestiegen, weshalb sich die Jahre nur eingeschränkt vergleichen lassen. Aus einer Handvoll Direktimporteure ist jedenfalls ein Fachhandel mit Herstellern, Laboren und eigener Produktion geworden. Das Selbstmischen mit Basen und Nikotinshots, das 2008 noch reine Bastelei war, ist heute ein eigener, gut sortierter Bereich.
Von der Zigaretten-Attrappe zum Pod-System
Die technische Entwicklung der letzten zwanzig Jahre lässt sich in vier Generationen erzählen, und jede davon hat ein anderes Problem gelöst. Wer die Reihenfolge kennt, versteht auch, warum heutige Geräte so aussehen, wie sie aussehen – fast jedes Bauteil ist die Antwort auf einen Ärger, den Dampfer eine Generation vorher hatten. Die Jahreszahlen sind dabei Näherungen und keine harten Stichtage, weil sich die Generationen über mehrere Jahre überlappten; auch die Fachliteratur ordnet ihnen bewusst keine festen Daten zu. Was sich rückblickend klar abzeichnet, ist die Richtung: erst größer und leistungsstärker, dann wieder kleiner und einfacher.
Erste Generation: die Cigalike (ab 2004)
Die frühen Geräte sahen aus wie Zigaretten und sollten das auch – weiß, filterbraun am Ende, etwa gleich lang. Diese Nachahmung war ein Verkaufsargument, weil sie Umsteigern die Umstellung leichter machte, technisch aber eine Sackgasse. In das schmale Gehäuse passte kaum Akku, die vorbefüllten Kartuschen hielten nicht lange, der Zugwiderstand war fest vorgegeben, und über die Leistung ließ sich nichts einstellen. Nach ein paar Zügen war Schluss, und wer den ganzen Tag dampfen wollte, brauchte einen Vorrat an Ersatzteilen in der Tasche.
Zweite Generation: eGo-Geräte und nachfüllbare Tanks (ab 2009)
Mit den eGo-Modellen brach die Branche im Oktober 2009 mit der Zigarettenform, und das war der entscheidende Schritt. Dickere Gehäuse bedeuteten größere Akkus und damit Laufzeiten, die tatsächlich für einen Tag reichten, und ab 2010 lösten nachfüllbare Tanks das Kartuschenproblem. Die freie Wahl der Leistung kam allerdings erst eine Gerätegeneration später: Der erste wattgeregelte Akkuträger erschien im Dezember 2010 als eigenständiger Mod, breit verfügbar wurde diese Technik aber erst ab 2013, als die passenden Regelplatinen an viele Hersteller lizenziert wurden. Von da an konnten Dampfer selbst bestimmen, mit wie viel Watt ihr Verdampfer arbeitet – aus einem Wegwerfprodukt war ein konfigurierbares Gerät geworden, und genau in dieser Phase entstand die Dampfer-Szene, wie man sie heute kennt.
Dritte Generation: Sub-Ohm und die großen Wolken (ab etwa 2014)
Ab etwa 2014 ging es um Leistung. Verdampferköpfe mit Widerständen unter einem Ohm, Akkuträger mit 100 Watt und mehr, Liquids mit hohem Glycerinanteil – das Ergebnis waren Dampfwolken, die mit einer Zigarette nichts mehr zu tun hatten. In der Selbstwickler-Nische gab es Sub-Ohm schon ein, zwei Jahre früher; zum Massenphänomen wurde es aber erst, als die ersten fertigen Sub-Ohm-Tanks auf den Markt kamen und man dafür nicht mehr selbst wickeln musste. Diese Ära hat das öffentliche Bild vom Dampfen geprägt, teils bis heute, obwohl Sub-Ohm inzwischen eher ein Spezialinteresse ist als der Normalfall. Für Umsteiger war diese Generation oft zu viel des Guten, weil der lockere Lungenzug mit dem gewohnten Zugverhalten einer Zigarette wenig gemein hat – welche Zugtechnik zu wem passt, erklärt unser Ratgeber zu den Zugtechniken im Detail.
Vierte Generation: Nikotinsalz und Pod-Systeme (ab 2015)
2015 kam mit dem Nikotinsalz eine Entwicklung, die den Markt noch einmal drehte. Der US-Hersteller Pax Labs brachte im Juni 2015 mit Juul ein kompaktes Gerät auf den Markt, und im Dezember desselben Jahres wurde ihm das Patent auf die zugehörige Liquid-Chemie erteilt. Der Kniff dahinter: Durch Zugabe einer organischen Säure – bei Juul Benzoesäure – wird das Nikotin protoniert und liegt als Salz vor. Untersuchungen zeigen, dass der Dampf dadurch bei hohen Nikotinstärken weniger kratzig im Rachen wirkt als bei freiem Nikotin, während sich dieser Unterschied bei niedrigen Stärken nicht durchgängig nachweisen ließ. Genau diese Eigenschaft machte es möglich, hohe Nikotinkonzentrationen in sehr kleinen Geräten unterzubringen – ein Punkt, der in der Forschung auch mit Blick auf das Abhängigkeitspotenzial diskutiert wird. Die kompakten Vapes, die heute im Regal liegen, gehen auf diese Generation zurück. Darauf sind Pod-Systeme und Nikotinsalz-Liquids bis heute ausgelegt; was sie von klassischen Fertigliquids unterscheidet, haben wir im Ratgeber zu NicSalts aufgeschrieben.
Seit wann gibt es Einweg-Vapes – und wie lange noch?
Einweg-Vapes gab es im Grunde schon in der ersten Generation, zum Massenphänomen wurden sie in Deutschland aber erst ab 2021 und vor allem 2022. Die repräsentative DEBRA-Studie zeigt ab dem ersten Halbjahr 2022 einen steilen Anstieg der Nutzung, und der Branchenverband schrieb Einweg-Geräten schon für 2022 rund 40 Prozent des Marktes zu. Als Treiber dieser Welle gilt vor allem die Marke Elfbar, die 2018 gegründet wurde und ab 2021 in Europa Fuß fasste: bunte Gehäuse, süße Aromen und ein Preis im einstelligen Bereich erreichten eine Zielgruppe, die mit Akkuträgern und Selbstmischen nie etwas anfangen konnte. Verkauft wurden die Geräte nicht mehr nur im Fachhandel, sondern an Tankstellen, in Kiosken und Spätis – und damit war das Produkt plötzlich überall sichtbar.
Der Anteil ging danach ebenso schnell wieder zurück: 2023 waren es noch etwa 30 Prozent des Branchenumsatzes, 2024 nur noch rund 20 Prozent. Das lag an zwei Dingen. Zum einen kam die Kritik am Elektroschrott – ein fest verbauter Lithium-Akku, der nach rund 600 Zügen im Restmüll landet, war politisch nicht zu halten. Dass es ausgerechnet 600 Züge sind, ist übrigens kein Zufall: Sie entsprechen ungefähr den 2 Millilitern Liquid, die § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes für nikotinhaltige Einweggeräte erlaubt. Zum anderen zogen die Hersteller selbst nach und brachten nachfüllbare Pod-Geräte im gleichen kompakten Format heraus – dieser Kategorie schrieb der Verband bereits 2023 rund 15 Prozent des Marktes zu. Genau diesen Übergang haben wir im Ratgeber zum Wechsel von Einweg auf Pod-Kits beschrieben, weil uns diese Frage im Laden regelmäßig gestellt wird.
Das absehbare Ende der klassischen Einweg-Vape steht inzwischen im Gesetzbuch. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und gilt seit dem 18. Februar 2024; ihr Artikel 11 verlangt, dass Gerätebatterien vom Endnutzer leicht entnommen und ausgetauscht werden können. Diese Anforderung greift ab dem 18. Februar 2027 – ab diesem Stichtag dürfen Geräte mit fest verklebtem Akku EU-weit nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, wobei die Verordnung keine ausdrückliche Abverkaufsfrist enthält und vorher in Verkehr gebrachte Ware weiter verkauft werden darf. Schon davor hat der deutsche Gesetzgeber nachgeschärft: Seit dem 1. Januar 2026 müssen Händler, die E-Zigaretten oder Tabakerhitzer im Sortiment führen, ausgediente Geräte unentgeltlich zurücknehmen – unabhängig von der Verkaufsfläche und auch im Onlinehandel; die Rücknahmestellen mussten bis zum 30. Juni 2026 eingerichtet sein. Nachfüllbare Alternativen im Einweg-Format und Elfbar Pod-Kits sind von der Akku-Regelung nicht betroffen, weil ihr Akku wiederaufladbar und das Gerät auf Dauerbetrieb ausgelegt ist.
Der rechtliche Rahmen: Jugendschutz, TPD2 und Liquidsteuer
Bis 2016 war die E-Zigarette in Deutschland juristisch weitgehend unreguliert, und das änderte sich innerhalb weniger Wochen gleich zweifach. Am 1. April 2016 trat die Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft, mit der die Abgabeverbote des § 10 auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt wurden – ausdrücklich auch auf nikotinfreie Varianten, geregelt in § 10 Absatz 4; die Bußgeldtatbestände in § 28 bewehren diese Verbote. Seitdem gilt für diese Produkte dieselbe Altersgrenze wie für Tabak, und die Altersprüfung beim Versand ist für jeden seriösen Händler seither Pflicht. Für den Fachhandel war das ein einschneidendes Jahr, weil aus einem Produkt ohne klare Regeln über Nacht ein reglementiertes Produkt wurde.
Nur sieben Wochen später, am 20. Mai 2016, folgte das Tabakerzeugnisgesetz samt Tabakerzeugnisverordnung und setzte damit die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht um – die Regelung, die in der Branche seither kurz TPD2 heißt. Sie brachte die Grenzen, die bis heute das Sortiment bestimmen: maximal 10 Milliliter je nikotinhaltigem Nachfüllbehälter, höchstens 2 Milliliter bei Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen, eine Obergrenze von 20 Milligramm Nikotin je Milliliter sowie eine Meldepflicht, nach der Hersteller und Importeure jedes Produkt sechs Monate vor dem geplanten Inverkehrbringen elektronisch anmelden müssen. Wer sich fragt, warum nikotinhaltige Liquids ausschließlich in kleinen Fläschchen verkauft werden und warum es Longfill-Aromen und Shortfills überhaupt gibt: Beide Produktformen sind unmittelbare Antworten auf diese 10-Milliliter-Grenze. Was die Richtlinie sonst noch vorschreibt, haben wir im Ratgeber zu TPD2 und TPD3 zusammengestellt.
Die dritte große Zäsur war steuerlicher Natur. Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde zum 1. Juli 2022 erstmals eine Steuer auf Liquids erhoben, und sie steigt seither in festgelegten Stufen: von 0,16 Euro je Milliliter über 0,20 Euro ab 2024 und 0,26 Euro ab 2025 auf 0,32 Euro seit dem 1. Januar 2026, nachzulesen in § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Tabaksteuergesetzes. Für ein 10-Milliliter-Fläschchen sind das 3,20 Euro Tabaksteuer, und weil die Tabaksteuer zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gehört, kommen darauf noch einmal 19 Prozent – zusammen rund 3,81 Euro Steuerlast je Fläschchen. Weitergehen soll es nach dem Regierungsentwurf eines Tabaksteueränderungsgesetzes vom 7. September 2026 in vier weiteren Stufen: 0,33 Euro ab 2027, 0,34 Euro ab 2028, 0,35 Euro ab 2029 und 0,36 Euro je Milliliter ab 2030. Das Gesetzgebungsverfahren dazu ist noch nicht abgeschlossen; die jeweils gültigen Sätze und Termine pflegen wir fortlaufend im Ratgeber zur Liquidsteuer.
Der nächste Einschnitt zeichnet sich bereits ab. Die EU-Kommission hat den bestehenden Rechtsrahmen im Frühjahr 2026 evaluiert und anschließend eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Tabakprodukt- und der Tabakwerberichtlinie durchgeführt, die am 14. August 2026 endete; in der Branche wird das Vorhaben als TPD3 gehandelt. Ein förmlicher Richtlinienvorschlag liegt bislang nicht vor – die Kommission hat ihn für Ende 2026 angekündigt, und das eigentliche Gesetzgebungsverfahren in Parlament und Rat beginnt erst danach. Ein Datum für das Inkrafttreten nenne ich hier deshalb bewusst nicht; was am Ende gilt, steht erst nach Verabschiedung und Umsetzung in nationales Recht fest. Stand dieser Einschätzung ist September 2026, und wer sich für die Geschichte der E-Zigarette interessiert, sollte diesen Punkt im Auge behalten: Die Regulierung hat die Entwicklung dieses Produkts bisher stärker geprägt als jede technische Neuerung.
Zeitleiste: die Geschichte der E-Zigarette auf einen Blick
Die folgende Übersicht fasst die Stationen zusammen, die für die Entwicklung der E-Zigarette den Ausschlag gegeben haben. Die Jahreszahlen zu Patenten und Gesetzen sind belegt und in den Quellen am Ende dieses Beitrags nachvollziehbar. Bei den Marktphasen – also etwa der Ankunft in Deutschland oder dem Beginn der Sub-Ohm-Ära – handelt es sich um Einordnungen aus der Branchenpraxis, für die es keine amtliche Statistik gibt. Ich habe diese Zeiträume deshalb bewusst als Näherungen gekennzeichnet und nicht auf ein konkretes Datum zugespitzt.
| Jahr | Ereignis | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1927 | Joseph Robinson meldet den „Electric Vaporizer“ an (erteilt 1930) | Erstes Patent auf elektrisches Verdampfen – für Heilmittel |
| 1963 | Herbert A. Gilbert meldet die rauchlose Zigarette an (erteilt 1965) | Erstes Patent auf eine E-Zigarette – nie in Serie gebaut |
| 1980 | Phil Ray meldet den Nikotin-Inhalator „Favor“ an (US4284089A) | Dritter Anlauf, Verdunstung statt Verdampfung |
| 1982 | Gilberts Patent läuft aus | Siebzehn Jahre nach der Erteilung, wie damals üblich |
| 2003 | Hon Lik entwickelt die erste marktreife E-Zigarette und meldet sie in China an | Der eigentliche Durchbruch |
| 2004 | Zweite Anmeldung im April, Marktstart als Ruyan in China | Erstes kommerziell verkauftes Gerät |
| ab 2007 | Erste Versuche, E-Zigaretten in Europa und Deutschland zu platzieren | Kleine Szene, Direktimporte, kein Fachhandel |
| 2009/2010 | eGo-Geräte, ab 2010 nachfüllbare Tanks | Abkehr von der Zigarettenform |
| 2011/2012 | E-Zigaretten werden in Deutschland breit verfügbar | Aus der Nische wird ein Markt |
| ab 2013 | Wattregelung wird breit verfügbar (Näherung) | Dampfer bestimmen die Leistung selbst |
| ab 2014 | Sub-Ohm-Tanks machen hohe Leistung massentauglich (Näherung) | Prägt bis heute das öffentliche Bild vom Dampfen |
| 2015 | Nikotinsalz und kompakte Pod-Systeme | Höhere Nikotinstärken in kleinen Geräten nutzbar |
| 01.04.2016 | Jugendschutzgesetz gilt für E-Zigaretten und E-Shishas | Abgabe an Minderjährige verboten, auch nikotinfrei |
| 20.05.2016 | Tabakerzeugnisgesetz setzt die TPD2 um | 10 ml, 2 ml Einweg, 20 mg/ml, Meldepflicht |
| ab 2021 | Einweg-Vapes werden zum Massenprodukt | 2022 rund 40 % des Branchenumsatzes |
| 01.07.2022 | Erste Liquidsteuer in Deutschland: 0,16 €/ml | Beginn der stufenweisen Erhöhung |
| 01.01.2026 | Liquidsteuer erreicht 0,32 €/ml | 3,20 € Steuer je 10-ml-Flasche |
| 18.02.2027 | Artikel 11 der EU-Batterieverordnung greift | Aus für Geräte mit fest verklebtem Akku |
Quellen
Für diesen Beitrag habe ich bewusst auf Primärquellen gesetzt: Patentschriften im Original, Gesetzestexte, Bundestags-Drucksachen sowie Veröffentlichungen von Ministerien, Verbänden und Fachzeitschriften. Auf Beiträge anderer Händler und Shops habe ich verzichtet, weil sich historische Angaben dort häufig gegenseitig zitieren, ohne dass der Ursprung noch nachvollziehbar wäre. Wo ich eine Angabe nicht belegen konnte – das betrifft den Ursprung des Worts „vaping“ und die zeitliche Einordnung der Technikphasen – habe ich das im Text an der jeweiligen Stelle kenntlich gemacht. Alle Links wurden zuletzt im September 2026 geprüft.
Patentschriften
- US1775947A – Joseph Robinson, „Electric Vaporizer“ (1927/1930)
- US3200819A – Herbert A. Gilbert, „Smokeless non-tobacco cigarette“ (1963/1965, abgelaufen 1982)
- US4284089A – Phil Ray, „Simulated smoking device“ (1980/1981)
- WO2004080216A1 – Hon Lik, erste internationale Anmeldung (Priorität 2003)
- WO2005099494A1 – Hon Lik, „An aerosol electronic cigarette“ (2004/2005)
- US9215895B2 – Pax Labs, Nikotinsalz-Formulierungen (erteilt 2015)
Gesetze und amtliche Veröffentlichungen
- BMFSFJ: Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige (1. April 2016)
- § 10 Jugendschutzgesetz – Abgabeverbot, auch für nikotinfreie Produkte
- § 14 Tabakerzeugnisgesetz – 10 ml, 2 ml und 20 mg/ml
- Richtlinie 2014/40/EU (TPD2), Artikel 20
- § 2 Absatz 1 Nummer 7 Tabaksteuergesetz – geltende Liquidsteuersätze
- BT-Drucksache 21/7859 – Entwurf eines Tabaksteueränderungsgesetzes (07.09.2026)
- BT-Drucksache 17/8772 – Ankunft der E-Zigarette in Deutschland (2012)
- Verordnung (EU) 2023/1542 – Batterieverordnung, Artikel 11
- § 17 ElektroG – Rücknahmepflicht für E-Zigaretten im Handel
- EU-Kommission: Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tabakregeln (2026)
Branchendaten, Forschung und Einordnung
- BfTG: Marktzahlen zum deutschen E-Zigarettenmarkt
- DEBRA-Studie (Addiction, 2025): Verbreitung von Einweg-E-Zigaretten
- Leventhal et al. (JAMA Network Open, 2021): Nikotinsalz und Rachenreiz
- Brown & Cheng (Tobacco Control, 2014): Bauweisen früher E-Zigaretten
- Smithsonian Magazine: Hintergrundbericht zu Gilberts Patent
- Los Angeles Times (2009): Porträt von Hon Lik
Häufige Fragen
Seit wann gibt es Vapes?
Marktreife Vapes gibt es seit 2004. Der chinesische Pharmazeut Hon Lik entwickelte seine E-Zigarette 2003 und meldete sie im selben Jahr in China zum Patent an; 2004 kamen die ersten Exemplare unter dem Markennamen Ruyan in den Verkauf.
Wer hat die E-Zigarette erfunden?
Das hängt vom Maßstab ab. Das erste Patent auf eine E-Zigarette hielt Herbert A. Gilbert ab 1963, gebaut wurde sein Gerät nie in Serie. Die erste marktreife und tatsächlich verkaufte E-Zigarette stammt von Hon Lik aus dem Jahr 2003.
Wann wurden Vapes erfunden?
Die Idee ist mehrfach beschrieben worden: 1927 als medizinischer Verdampfer, 1963 als rauchlose Zigarette und 1980 als Nikotin-Inhalator „Favor“. Erst Hon Liks Entwurf von 2003 wurde zum Produkt.
Seit wann gibt es Vapes in Deutschland?
Nach Angaben der Bundesregierung wird seit 2007 versucht, E-Zigaretten in Europa und Deutschland zu platzieren. Breit verfügbar wurden sie hierzulande allerdings erst ab dem Jahreswechsel 2011/2012.
Seit wann gibt es Elfbar in Deutschland?
Die Marke wurde 2018 gegründet und fasste ab 2021 in Europa Fuß. In Deutschland stiegen Einweg-Geräte ab dem ersten Halbjahr 2022 steil an und machten 2022 rund 40 Prozent des Branchenumsatzes aus; 2024 waren es nur noch etwa 20 Prozent.
Wie lange gibt es Vapes schon?
Als Produkt seit gut 20 Jahren, als Patentidee seit über 60 Jahren. Gilberts Patent stammt von 1963, der erste Verkauf fand 2004 statt.
Was war die erste E-Zigarette der Welt?
Auf dem Papier Gilberts „Smokeless non-tobacco cigarette“ von 1963 mit Batterie, Heizelement und Aromakartuschen. Im Handel die Ruyan-Geräte von Hon Lik, die 2004 in China verkauft wurden.
Seit wann ist die E-Zigarette in Deutschland reguliert?
Seit 2016. Am 1. April 2016 wurde das Jugendschutzgesetz auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgeweitet, am 20. Mai 2016 trat das Tabakerzeugnisgesetz in Kraft und setzte die EU-Richtlinie 2014/40/EU um.
Warum hat sich Gilberts E-Zigarette von 1963 nicht durchgesetzt?
Es fand sich kein Abnehmer. Gilbert stellte funktionsfähige Prototypen mehreren Chemie-, Pharma- und Tabakunternehmen vor; nach seiner Darstellung warteten diese lieber ab, bis sein Patent 1982 auslief.
Wie hat sich die E-Zigarette technisch entwickelt?
In vier Stufen: Cigalikes in Zigarettenform ab 2004, eGo-Geräte mit nachfüllbaren Tanks ab 2009, leistungsstarke Sub-Ohm-Setups ab etwa 2014 und kompakte Pod-Systeme mit Nikotinsalz ab 2015.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
Gründer von MaxVapor.de, Fachhandel seit 2008, spezialisiert auf E-Zigaretten seit 2012. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG).
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Mitglied im BfTG e.V.
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.
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