Sucralose & Triacetin – wie gefährlich sind diese Zusatzstoffe wirklich?
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
Kurz & Knapp: Zusatzstoffe in E-Liquids
- Sucralose – Süßstoff (E 955), bei <0,5 % Anteil kein nachgewiesenes Risiko laut Branchenstudien
- Triacetin – Glycerin-Ester, in EU-Liquids kaum noch verwendet
- Diacetyl – Butteraroma, in EU-Liquids seit Jahren verboten
- EVALI – 2019 durch illegale THC-Liquids mit Vitamin-E-Acetat verursacht
- TPD2 – EU-Richtlinie verbietet potenziell schädliche Inhaltsstoffe in E-Liquids
- Fachhandel – Regulierte Produkte aus Deutschland/EU garantiert ohne bedenkliche Stoffe
- Tipp: Auf Deklaration „sucralosefrei" achten, Qualitätsprodukte im Fachhandel kaufen
Sucralose, Triacetin, Vitamin-E-Acetat – diese Begriffe tauchen in der Dampfer-Community regelmäßig auf, oft begleitet von Schlagzeilen, die mehr Fragen aufwerfen als beantworten. Im April 2019 warnte das Bundesinstitut für Risikobewertung vor möglichen Abbauprodukten bei erhitzter Sucralose. Fast zeitgleich machten Berichte über die Lungenerkrankung EVALI in den USA die Runde – bis sich herausstellte, dass gepanschte THC-Produkte vom Schwarzmarkt die Ursache waren und keine legalen E-Liquids.
Die gute Nachricht für Sie: Wer Liquids aus dem regulierten Handel bezieht, ist durch die TPD2-Vorschriften gut abgesichert. Hier erfahren Sie, was hinter den Schlagzeilen steckt und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
Was ist Sucralose?
Sucralose trägt in der Lebensmittelkennzeichnung die Bezeichnung E 955 und wird chemisch mit der Formel C₁₂H₁₉Cl₃O₈ beschrieben. Seit 2004 ist dieser Süßstoff in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und muss auf Verpackungen verpflichtend angegeben werden. Die Substanz enthält keine Kalorien und besitzt eine Süßkraft, die etwa 600-mal höher liegt als die von normalem Haushaltszucker – daher genügen bereits winzige Mengen, um Speisen oder Getränke deutlich zu süßen.
Die Entwicklung von Sucralose begann Anfang der 1990er Jahre beim britischen Unternehmen Tate & Lyle, das den Stoff nach seiner Markteinführung rasch international verbreitete. Heute findet sich Sucralose in vielen Bereichen: von alkoholfreien Getränken und Kaugummis über Süßwaren bis hin zu Zahnpasta. Die hohe Süßkraft und gute Stabilität machen den Stoff zu einem beliebten Zusatz, wenn zuckerfreie Produkte trotzdem süß schmecken sollen. In der E-Zigaretten-Branche wird Sucralose gelegentlich verwendet, um bestimmten Aromen eine zusätzliche Süße zu verleihen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für Sucralose einen ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahme) von 15 mg pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Bei oraler Aufnahme gilt der Stoff als unbedenklich – doch wie verhält sich Sucralose beim Erhitzen? Diese Frage sorgte 2019 für ordentlich Wirbel in der Dampfer-Szene.
Die Sucralose-Debatte: Was 2019 passierte
Am 9. April 2019 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Mitteilung, in der es auf ein mögliches Gesundheitsrisiko bei der Erhitzung von Sucralose hinwies. Wird dieser Süßstoff über einen längeren Zeitraum Temperaturen zwischen 120 und 150 °C ausgesetzt, können sich nach Angaben der Behörde potenziell schädliche Verbindungen wie Chlorpropanole bilden. Die ursprüngliche Warnung bezog sich auf den Lebensmittelbereich, in dem solche Temperaturen beispielsweise beim Backen oder Kochen erreicht werden.
Da beim Dampfen von E-Liquids teils Temperaturen bis zu 300 °C entstehen können, stellte sich in der Szene die Frage, ob und in welchem Umfang Sucralose in Liquids oder Aromen vorkommt – und ob dies beim Erhitzen ein Risiko darstellen könnte. Am 9. Juni 2019 empfahl der Toxikologe Prof. Dr. Bernd Mayer von der Universität Graz, vorerst auf sucralosehaltige Liquids zu verzichten, bis belastbare Daten vorliegen. In den Foren und sozialen Medien brach daraufhin eine hitzige Diskussion aus.
Die deutschen Branchenverbände BfTG und VdeH ließen daraufhin Laboruntersuchungen durchführen. Das Ergebnis: Bei einem Sucraloseanteil von unter 0,5 % ließen sich keine bedenklichen Mengen an Abbauprodukten nachweisen. Bei höheren Konzentrationen blieb ein Restrisiko bestehen. Seither verzichten viele Hersteller ganz auf Sucralose oder halten die Konzentration bewusst niedrig.
Sucralose in E-Liquids – die aktuelle Lage 2026
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakErzG). Auch nikotinfreie Produkte wie Longfills oder Shake-and-Vape-Liquids benötigen seither einen Beipackzettel. Gleichzeitig dürfen potenziell gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe nicht mehr verwendet werden.
Viele Hersteller kennzeichnen ihre Liquids inzwischen ausdrücklich mit dem Hinweis „sucralosefrei". Diese Transparenz finden Sie vor allem bei Produkten aus Deutschland und der EU. Bei privat importierten Liquids – etwa Longfills, Shake-and-Vape- oder Shortfill-Varianten aus dem Ausland – fehlt eine vollständige Deklaration häufig. Gerade bei intensiv süßen Geschmacksrichtungen kann Sucralose enthalten sein, ohne dass Sie es auf den ersten Blick erkennen.
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an der TPD3-Richtlinie. Stand Januar 2026 befindet sich das Gesetzgebungsverfahren noch in der Entwurfsphase – bis neue Regelungen tatsächlich greifen, dürften noch einige Jahre vergehen. Diskutiert werden unter anderem erweiterte Deklarationspflichten für Inhaltsstoffe. Wer schon jetzt E-Liquids bei einem Händler in Deutschland kauft, ist durch die bestehenden Vorschriften bereits gut geschützt.
Was sind Triacetin und Diacetyl?
Triacetin trägt die chemische Bezeichnung C₉H₁₄O₆ und ist ein Ester, der durch die Verbindung von Glycerin – einem dreiwertigen Alkohol – mit Essigsäure entsteht. In der industriellen Anwendung dient Triacetin häufig als Weichmacher für Kunststoffe. Im Lebensmittelbereich ist der Stoff unter der Kennzeichnung E 1518 bekannt und darf ausschließlich in Kaugummis sowie in Aromen eingesetzt werden. Die Substanz verleiht manchen Zitrusaromen eine besondere Note und wurde früher auch in einigen E-Liquids verwendet.
Diacetyl mit der chemischen Summenformel C₄H₆O₂ ist ein natürlicher Bestandteil des Butteraromas. In verdünnter Form besitzt es einen intensiven, charakteristischen Buttergeschmack, der in vielen Lebensmitteln erwünscht ist. Beim Bierbrauen bilden Hefen Diacetyl, das später wieder abgebaut wird. In der Aromenindustrie wurde Diacetyl lange Zeit verwendet, um butterige oder cremige Geschmacksrichtungen zu erzeugen.
In der E-Zigaretten-Branche sind beide Stoffe heute praktisch nicht mehr anzutreffen. Europäische Hersteller verzichten seit Jahren konsequent auf Diacetyl in ihren Rezepturen, und auch Triacetin wird kaum noch eingesetzt – unter anderem, weil der Stoff Tanks aus dem früher verbreiteten Material Makrolon beschädigen kann. Bei E-Zigaretten und Liquids aus der EU können Sie davon ausgehen, dass diese Stoffe nicht enthalten sind.
Die „Popcorn-Lunge" – Fakten und Mythen
Zwischen den frühen und mittleren 2000er-Jahren traten in den USA vermehrt Fälle einer schweren Lungenerkrankung namens Bronchiolitis obliterans auf, vor allem bei Angestellten in Betrieben, die Mikrowellen-Popcorn herstellten. Diese Arbeiter waren über Jahre hinweg hohen Konzentrationen von Diacetyl-Dämpfen ausgesetzt, ohne angemessenen Atemschutz zu tragen. Weil die Fälle in dieser Branche so gehäuft auftraten, prägte die Presse den Begriff „Popcorn Worker's Lung", im Deutschen oft als „Popcorn-Lunge" bezeichnet.
Als Diacetyl in einigen E-Liquid-Aromen nachgewiesen wurde – insbesondere auf dem US-Markt –, griffen Medien das Schlagwort auf und warnten vor einer angeblichen „Popcorn-Lunge durch E-Zigaretten". Die Berichte versäumten dabei häufig, auf die enormen Unterschiede in der Exposition hinzuweisen: Fabrikarbeiter inhalierten über Stunden konzentrierte Dämpfe, während E-Liquid-Nutzer allenfalls minimale Spuren aufnehmen würden. Eine Studie der Harvard University aus dem Jahr 2015 untersuchte zahlreiche US-amerikanische E-Liquids und fand entweder gar kein Diacetyl oder nur Mengen unter 250 µg – weit unter dem Niveau, das bei den Fabrikarbeitern zu Erkrankungen geführt hatte.
Zum Vergleich: Tabakzigaretten enthalten etwa 300 bis 400 Mikrogramm Diacetyl pro Stück – rund 750-mal mehr als der durchschnittliche Wert in den damals untersuchten US-Liquids. Trotzdem wurde Bronchiolitis obliterans bei Rauchern nie gehäuft beobachtet. In der EU verzichten Liquid-Hersteller ohnehin seit Jahren vollständig auf Diacetyl – europäische Dampfer können dieses Thema getrost abhaken.
EVALI und Vitamin-E-Acetat – was wirklich geschah
Was ist Vitamin-E-Acetat?
Vitamin-E-Acetat, fachlich bekannt als Tocopherylacetat (chemische Formel C₃₁H₅₂O₃), ist ein synthetisches Derivat von Vitamin E. Der Stoff findet sich in Kosmetikprodukten, Futtermitteln und Arzneimitteln. Auf die Haut aufgetragen oder geschluckt ist er harmlos. Gelangt Tocopherylacetat jedoch in die Lunge, richtet es dort erheblichen Schaden an – und genau das war beim EVALI-Ausbruch der Fall.
Der EVALI-Ausbruch 2019
Im Sommer 2019 häuften sich in den USA Fälle einer bis dahin kaum bekannten Lungenerkrankung. Fast alle Betroffenen hatten zuvor E-Zigaretten benutzt – Grund genug für die Medien, einen direkten Zusammenhang herzustellen. Noch bevor die amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) und die Seuchenschutzbehörde (CDC) Ergebnisse liefern konnten, titelten auch deutschsprachige Medien bereits: „Lungenkollaps durch E-Zigaretten".
Was steckte wirklich dahinter? Die Erkrankten hatten fast ausnahmslos illegale THC-haltige Flüssigkeiten in sogenannten E-Joints konsumiert. Diese Geräte, konzipiert für die Verdampfung von CBD oder THC, arbeiten mit geringen Leistungen und Temperaturen und sind in dieser Bauform in Europa nicht erhältlich. Die betroffenen Flüssigkeiten stammten vom Schwarzmarkt und enthielten Vitamin-E-Acetat als billiges Streckmittel. Nicht das THC selbst, sondern dieses Verdickungsmittel verursachte die Lungenschäden.
Die WHO klassifizierte die Krankheit später als EVALI (E-cigarette or Vaping product use Associated Lung Injury) und führte sie in die ICD-10 auf. Keine der betreffenden Flüssigkeiten gelangte jemals legal in einen kontrollierten Markt – weder in den USA noch in anderen Ländern. In Deutschland wie auch in der gesamten Europäischen Union unterliegen alle handelsüblichen Liquids den strengen Vorschriften der TPD2. Ein regulär im Fachgeschäft gekauftes Liquid enthält garantiert kein Vitamin-E-Acetat – EVALI ist damit für Sie kein Thema.
TPD2, TPD3 und die Sicherheit regulierter Produkte
Die Tobacco Products Directive 2 (TPD2) bildet seit 2016 das rechtliche Fundament für E-Zigaretten und Liquids in der Europäischen Union. Produkte mit potenziell gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen dürfen nicht auf den Markt. Für nikotinhaltige Liquids gilt eine Obergrenze von 20 mg/ml, und alle Inhaltsstoffe müssen bei den zuständigen Behörden registriert werden. Hersteller legen die Zusammensetzung ihrer Produkte offen und verzichten auf bedenkliche Substanzen.
Die EU arbeitet parallel an der TPD3-Richtlinie. Ein Legislativvorschlag wird frühestens 2026 erwartet; bis neue Regeln in den Mitgliedstaaten greifen, vergehen erfahrungsgemäß noch einige Jahre. Im Gespräch sind erweiterte Deklarationspflichten, einheitliche Verpackungen und möglicherweise Einschränkungen bei Aromen. Etablierte Händler in Deutschland erfüllen schon heute Qualitätsstandards, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
| Stoff | Kennzeichnung | Status in EU-Liquids | Risikobewertung |
|---|---|---|---|
| Sucralose | E 955 | Selten, oft „sucralosefrei" deklariert | Bei <0,5 % unbedenklich laut Studien |
| Triacetin | E 1518 | Praktisch nicht mehr verwendet | Kein gesicherter Nachweis für Gefahr |
| Diacetyl | C₄H₆O₂ | Seit Jahren verboten | In hohen Dosen lungenschädlich |
| Vitamin-E-Acetat | C₃₁H₅₂O₃ | Nie zugelassen, nur Schwarzmarkt | Schwere Lungenschäden (EVALI) |
Wer E-Zigaretten und Liquids bei einem etablierten Händler in Deutschland kauft, ist auf der sicheren Seite. Alle hierzulande vertriebenen Produkte müssen den TPD2-Vorschriften entsprechen und werden regelmäßig geprüft. Bei Importen aus Drittländern oder Käufen auf dubiosen Plattformen fehlt diese Absicherung – hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Inhaltsstoffe, besonders wenn Sie gesundheitliche Fragen haben.
Häufige Fragen
Ist Sucralose in E-Liquids gefährlich?
Bei einer Konzentration unter 0,5 % konnten Branchenstudien keine bedenklichen Mengen an Abbauprodukten nachweisen. Viele Hersteller verzichten inzwischen ganz auf Sucralose oder kennzeichnen ihre Produkte als „sucralosefrei".
Enthalten deutsche Liquids noch Diacetyl?
Nein. Europäische Hersteller verzichten seit Jahren vollständig auf Diacetyl in E-Liquids. In Deutschland erhältliche Produkte enthalten diesen Stoff nicht.
Was war die Ursache für EVALI?
Die Lungenerkrankung EVALI wurde durch illegale THC-Liquids vom US-Schwarzmarkt verursacht, die Vitamin-E-Acetat als Streckmittel enthielten. Reguläre E-Liquids aus der EU waren nicht betroffen.
Kann ich durch legale E-Liquids eine „Popcorn-Lunge" bekommen?
Nein. Die Bronchiolitis obliterans trat bei Fabrikarbeitern auf, die über Jahre hohen Diacetyl-Konzentrationen ausgesetzt waren. EU-Liquids enthalten kein Diacetyl, und selbst Tabakzigaretten mit deutlich höheren Gehalten führen nicht zu dieser Erkrankung.
Was bedeutet TPD2 für die Sicherheit von E-Liquids?
Die EU-Tabakproduktrichtlinie TPD2 schreibt vor, dass alle Inhaltsstoffe registriert und potenziell schädliche Substanzen verboten werden müssen. In Deutschland erhältliche Liquids unterliegen diesen Kontrollen.
Worauf sollte ich bei importierten Liquids achten?
Bei Produkten aus Drittländern ist die Inhaltsstoffdeklaration oft unvollständig. Besondere Vorsicht ist bei sehr süßen Aromen und Produkten ohne deutsche Kennzeichnung geboten. Im Zweifelsfall greifen Sie lieber zu Liquids aus Deutschland oder der EU.
Wann tritt die TPD3 in Kraft?
Stand Januar 2026 befindet sich die TPD3 noch in der Entwurfsphase. Ein Legislativvorschlag wird frühestens im Laufe des Jahres 2026 erwartet, danach folgt das übliche EU-Gesetzgebungsverfahren.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.
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