Fristenrechner: Widerruf & Gewährleistung für E-Zigaretten und Liquids
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: April 2026
Kurz & Knapp: Widerruf und Gewährleistung bei E-Zigaretten
- Widerruf: 14 Tage ab Wareneingang – ohne Angabe von Gründen (BGB §§ 355, 356)
- Gewährleistung: 24 Monate ab Übergabe bei Mängeln (BGB § 438 Abs. 1 Nr. 3)
- Beweislastumkehr: 12 Monate – in dieser Zeit muss der Händler beweisen, dass kein Mangel vorlag (BGB § 477, seit 2022)
- Versiegelte Liquids – Widerruf möglich, solange Sicherungsring und Steuerbanderole unversehrt sind
- Geöffnete Liquids & benutzte Coils – vom Widerruf ausgeschlossen (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 3)
- Wichtiger Unterschied: Widerruf = Reue-Recht ohne Grund; Gewährleistung = Mangel-Recht bei Defekt
- Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung
Widerruf, Gewährleistung und Garantie – drei Verbraucherbegriffe, die im Alltag gerne durcheinandergehen. Dabei sind die Unterschiede klar: Der Widerruf ist ein Reue-Recht ohne Grund und gilt 14 Tage ab Wareneingang. Die Gewährleistung greift bei einem Mangel und läuft 24 Monate ab Übergabe. Die Garantie wiederum ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die von Fall zu Fall unterschiedlich ausfällt und nicht Teil dieser Seite ist. Der Rechner oben schaltet zwischen den beiden gesetzlichen Fristen um. Darunter erkläre ich die rechtlichen Hintergründe verständlich – mit besonderem Fokus auf das, was bei E-Zigaretten und Liquids anders läuft als bei anderen Online-Käufen.
Frist berechnen
Wählen Sie oben, welche Frist Sie berechnen möchten: den Widerruf (14 Tage ab Wareneingang, ohne Grund) oder die Gewährleistung (24 Monate ab Übergabe bei einem Mangel). Dann tragen Sie das entsprechende Datum ein. Der Rechner zeigt Ihnen das Fristende und bei der Gewährleistung zusätzlich das Ende der Beweislastumkehr nach BGB § 477. Alle Angaben sind Kalendertage und eine unverbindliche Orientierung – sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Der Tag, an dem das Paket bei Ihnen oder Ihrem Nachbarn angekommen ist.
Wie funktioniert die Widerrufsfrist?
Das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Online-Käufen ist in BGB § 355 geregelt und gehört zu den stärksten Schutzrechten, die der deutsche Gesetzgeber Käufern an die Hand gegeben hat. Im Kern besagt es: Wer als Privatperson im Internet bestellt, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Kein Streit über den Zustand der Ware, kein Feilschen über Gründe – der Widerruf allein reicht. Dieses Recht gilt für fast alle Waren, die wir bei MaxVapor anbieten: E-Zigaretten, Akkuträger, Verdampfer, Zubehör und auch Liquids, solange die Hygienegrenzen beachtet werden (dazu gleich mehr). Entscheidend ist, dass der Fristlauf nicht mit Ihrer Bestellung beginnt, sondern erst mit der tatsächlichen Übergabe der Ware an Sie oder eine bestimmte dritte Person, die nicht der Lieferant ist.
BGB § 356 Abs. 2 Nr. 1a stellt klar: Bei einem Kaufvertrag über Waren beginnt die Frist „mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat“. Das heißt in der Praxis: Nimmt der Nachbar das Paket für Sie an, läuft die Frist ab diesem Tag. Holen Sie das Paket in der Postfiliale ab, zählt der Tag der Abholung. Wichtig ist, dass Sie den Wareneingang beweisen können, falls es zum Streit kommt – die Sendungsverfolgung des Versanddienstleisters liefert dafür meist ausreichend Dokumentation. Ich empfehle Kunden immer, das Datum der Zustellung in den E-Mails der Versanddienstleister aufzuheben oder einen Screenshot zu machen, falls sich später Fragen ergeben.
Bei Teillieferungen gilt eine Sonderregel, die in der Praxis oft übersehen wird: Haben Sie zum Beispiel eine E-Zigarette und ein Liquid bestellt, die in zwei Paketen an verschiedenen Tagen eintreffen, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der letzten Teilsendung. Das verschafft Ihnen zusätzliche Tage – sofern Sie die gesamte Bestellung widerrufen wollen. Wollen Sie nur einen einzelnen Artikel zurückgeben, zählt natürlich das Lieferdatum dieses konkreten Artikels. Für den Rechner oben tragen Sie in diesen Fällen einfach das Datum der späteren Teilsendung ein – dann zeigt er die korrekte Frist. Bei Unsicherheit: Kurz bei uns nachfragen – ich kläre das lieber einmal telefonisch, als dass am Ende eine Frist verpasst wird.
Besonderheit E-Zigaretten: Hygieneartikel und Versiegelung
An diesem Punkt unterscheidet sich der Widerruf bei uns spürbar vom Standardfall, etwa bei einem Kleidungsstück oder einem Buch. BGB § 312g Abs. 2 Nr. 3 schließt das Widerrufsrecht bei Verträgen „zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“ aus, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Liquids gehören eindeutig in diese Kategorie. Eine einmal geöffnete Liquid-Flasche kann ich als Händler nicht mehr weiterverkaufen – niemand möchte ein angebrochenes Fläschchen erwerben, das bereits jemand anderem gehört hat. Dasselbe gilt für Pod-Cartridges, die bereits mit Liquid befüllt und am Gerät angesetzt waren, sowie für Verdampferköpfe (Coils), deren Hygiene-Versiegelung gebrochen wurde.
Seit 2022 kommt bei Liquids, Aromen, Basen und Nikotinshots eine zweite Versiegelung hinzu: die Steuerbanderole nach Tabaksteuergesetz (TabStG). Sie sitzt als amtliches Steuerzeichen am Verschluss und bricht beim Öffnen zwangsläufig auf. Ist die Banderole gerissen, zerschnitten oder abgelöst, greift die Hygiene-Ausschlussregel des BGB § 312g Abs. 2 Nr. 3 – die Ware gilt als geöffnet. Zusätzlich darf ich als Händler ein Produkt ohne unversehrte Banderole steuerrechtlich gar nicht mehr regulär in Verkehr bringen. Die Rückgabe scheitert also gleich an zwei Fronten: hygienisch und steuerrechtlich. Mehr zu den Hintergründen der Besteuerung finden Sie auf unserer Seite Liquid-Steuer.
Konkret bedeutet das: Eine originalverpackte, noch versiegelte 10-ml-Flasche Liquid mit intakter Steuerbanderole können Sie selbstverständlich zurücksenden. Haben Sie die Flasche aber bereits geöffnet – oder ist die Banderole bereits durch das Öffnen der Faltschachtel beschädigt worden –, ist der Widerruf für dieses Produkt ausgeschlossen. Bei E-Zigaretten-Geräten wie Pod-Systemen oder Akkuträgern ist die Rechtslage etwas entspannter: Hier dürfen Sie das Gerät ausprobieren, wie Sie es auch im Ladengeschäft tun würden – also auspacken, anschauen, kurz einschalten. Haben Sie das Gerät aber bereits intensiv benutzt, inhaliert und damit gedampft, gilt das nicht mehr als bloßes Ausprobieren, und eine Rückgabe ist problematisch. Ich weise meine Kunden immer darauf hin, dass ein Bewerten der Handhabung meistens in wenigen Minuten möglich ist – wer mehr Zeit zum Testen braucht, sollte vorab unsere Beratung vor dem Kauf nutzen.
Bei Verdampferköpfen (Coils) kommt eine weitere Besonderheit ins Spiel: Sie werden üblicherweise in versiegelten Multi-Packs verkauft, etwa fünf Stück in einer einzelnen Blisterpackung. Ist dieser gesamte Blister unbeschädigt, können Sie ihn im Rahmen des Widerrufs zurücksenden. Haben Sie den Blister aber geöffnet und einen Coil entnommen, um ihn zu nutzen, ist der Widerruf für die gesamte Packung ausgeschlossen – die übrigen vier Coils haben zwar ihre eigene Versiegelung, der äußere Blister aber nicht mehr. Bei Fragen zu Einzelfällen, vor allem bei teureren Geräten oder mehreren betroffenen Positionen einer Bestellung, rufen Sie bitte an, bevor Sie etwas zurücksenden. Ich sage den Kollegen an der Beratungshotline immer: Erst klären, dann packen – das erspart uns allen den doppelten Aufwand und Ihnen möglichen Ärger über abgewiesene Rücksendungen.
So erklären Sie den Widerruf richtig
Der Widerruf ist in Deutschland formfrei – das bedeutet, Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden und auch keinen Grund angeben. Eine formlose E-Mail, ein Brief, ein Fax oder eine Nachricht über unser Kontaktformular reichen völlig aus. Wichtig ist nur, dass Ihre Erklärung so eindeutig formuliert ist, dass wir sie als Widerruf erkennen können. Ein Satz wie „Ich widerrufe den Kaufvertrag über meine Bestellung vom [Datum], Bestellnummer [Nummer]“ ist vollkommen ausreichend und rechtlich bindend. Die bloße Rücksendung der Ware ohne Widerrufserklärung reicht nicht aus – Sie müssen den Widerruf aktiv erklären, bevor oder spätestens mit der Rücksendung.
Ich empfehle meinen Kunden aus praktischer Erfahrung immer die schriftliche Form per E-Mail – dann haben Sie einen Zeitstempel und ein Dokument in der Hand, falls es später zu Missverständnissen kommt. Der Zeitstempel ist deshalb wichtig, weil es für die Fristwahrung auf den Zeitpunkt des Absendens ankommt, nicht auf den Eingang bei uns. Wenn Sie Ihre E-Mail am letzten Tag der 14-tägigen Frist um 23:55 Uhr abschicken, ist der Widerruf fristgerecht erfolgt, auch wenn wir die Nachricht erst am nächsten Morgen lesen. Dasselbe gilt für Briefe: Der Poststempel zählt. Trotzdem rate ich, sich nicht auf den letzten Drücker zu verlassen – technische Pannen, falsche Empfängeradressen oder verlorene Briefe können auch bei fristgerechtem Absenden später zu Beweisproblemen führen.
Nach der Widerrufserklärung haben Sie weitere 14 Tage Zeit, die Ware tatsächlich zurückzusenden. Diese zweite Frist beginnt am Tag Ihrer Widerrufserklärung und ist ebenfalls in BGB § 355 Abs. 3 geregelt. Der Rechner oben zeigt Ihnen diese Rücksende-Deadline direkt mit an. Auch hier zählt das Absendedatum, nicht der Eingang bei uns – der Versandbeleg der Post ist Ihr Beweis. Die Rücksendekosten tragen Sie selbst, sofern wir Sie vor Vertragsabschluss über diese Kostentragung informiert haben; das ist bei MaxVapor über die Widerrufsbelehrung der Fall. Den genauen Rücksendeweg und die Anschrift finden Sie in der Versandbestätigung Ihrer Bestellung oder erfahren Sie über unseren Kundensupport.
Wann das Widerrufsrecht nicht gilt
Neben der bereits erklärten Hygiene-Ausnahme gibt es in BGB § 312g Abs. 2 weitere Fälle, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Für MaxVapor-Kunden sind vor allem zwei weitere Punkte relevant. Zum einen geht es um individuell angefertigte Produkte: Wenn Sie ein Liquid mit einer speziellen, nicht im regulären Sortiment angebotenen Mischung bei uns bestellt hätten – was wir aktuell ohnehin nicht anbieten –, wäre der Widerruf ausgeschlossen. Der andere praxisrelevante Fall betrifft digitale Inhalte und Dienstleistungen, die bereits vollständig erbracht wurden. Das spielt bei Ihnen vor allem dann eine Rolle, wenn Sie einen Geschenkgutschein bei uns erwerben und diesen bereits eingelöst haben. Der nicht eingelöste Gutschein hingegen unterliegt dem normalen Widerrufsrecht.
Die Tabelle unten gibt Ihnen einen praktischen Überblick, welche Produkte aus unserem Sortiment typischerweise widerrufbar sind und welche nicht. Die Einschätzung ist eine Orientierung für den Regelfall; im Einzelfall können sich abweichende Bewertungen ergeben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr konkreter Fall widerrufbar ist, schreiben Sie mir kurz über das Kontaktformular. Wir klären das meist innerhalb eines Arbeitstages, und ich sehe persönlich nach, ob es im Einzelfall eine kulante Lösung gibt – auch jenseits der strengen rechtlichen Grenzen. Kundenbindung ist mir wichtig, aber ich darf natürlich nichts versprechen, was jenseits der gesetzlichen Vorgaben liegt.
| Produkt / Zustand | Widerruf möglich? | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| Versiegeltes Liquid (Originalverschluss unversehrt) | Ja | BGB § 355 |
| Liquid mit beschädigter/zerstörter Steuerbanderole | Nein (Versiegelung & Steuerrecht) | BGB § 312g Abs. 2 Nr. 3 + TabStG |
| Geöffnetes Liquid (Sicherungsring gebrochen) | Nein (Hygieneartikel) | BGB § 312g Abs. 2 Nr. 3 |
| Versiegelte Pod-Cartridge | Ja | BGB § 355 |
| E-Zigarette, ausgepackt aber nicht benutzt | Ja (Wertminderung ggf. anrechenbar) | BGB § 357a |
| E-Zigarette, bereits bedampft / inhaliert | Problematisch (Hygiene) | BGB § 312g Abs. 2 Nr. 3 |
| Angebrochener Coil-Blister (Multi-Pack) | Nein (Versiegelung gebrochen) | BGB § 312g Abs. 2 Nr. 3 |
| Nicht eingelöster Geschenkgutschein | Ja | BGB § 355 |
| Eingelöster Gutschein-Code | Nein (Dienstleistung erbracht) | BGB § 312g Abs. 2 Nr. 13 |
Rückerstattung: Wann bekomme ich mein Geld?
Nach einem wirksamen Widerruf regelt BGB § 357 Abs. 1, dass wir als Händler Ihnen den gezahlten Kaufpreis einschließlich der Lieferkosten (bis auf Ausnahmen) unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung zurückzuerstatten haben. Wir verwenden dafür dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben – das heißt: Wenn Sie per PayPal gezahlt haben, erstatten wir auf Ihr PayPal-Konto; bei Banküberweisung auf Ihr Konto; bei Kreditkartenzahlung zurück auf die Karte. Eine Rückzahlung über eine andere Zahlungsmethode ist nur möglich, wenn Sie ausdrücklich zustimmen und Ihnen daraus keine Kosten entstehen.
Wichtig für die Praxis: Wir dürfen die Rückerstattung so lange zurückbehalten, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie uns einen Absendenachweis erbracht haben – je nachdem, was früher eintritt. Das ist in BGB § 357 Abs. 4 geregelt und sorgt dafür, dass wir als Händler nicht in Vorleistung gehen müssen, wenn wir noch gar nicht wissen, ob die Ware überhaupt zurückkommt. In der Praxis heißt das für Sie: Bewahren Sie unbedingt den Einlieferungsbeleg der Rücksendung auf, am besten mit Sendungsverfolgungsnummer. Wenn Sie uns diesen vorab per E-Mail zusenden, können wir die Erstattung oft schon veranlassen, bevor das Paket bei uns angekommen ist – das verkürzt die Wartezeit spürbar.
Eine Frage, die Kunden mir oft stellen: Bekomme ich auch die ursprünglichen Versandkosten zurück? Ja – allerdings nur die Kosten für die günstigste von uns angebotene Standardversandart. Wenn Sie sich beim Kauf für einen Express-Versand oder eine Samstagszustellung entschieden haben, erstatten wir nur die Kosten, die ein Standard-Paket gekostet hätte – die Aufpreise für den Komfort-Versand bleiben bei Ihnen. Die Rücksendekosten tragen Sie, soweit ordnungsgemäß in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde. Mehr zu den konkreten Details finden Sie auf unserer Seite Versandinformationen.
Gewährleistung: Wenn die Ware einen Mangel hat
Die Gewährleistung ist rechtlich ein komplett anderes Paar Schuhe als der Widerruf – und gerade bei E-Zigaretten wird das oft verwechselt. Beim Widerruf geht es um Reue ohne Grund: Sie wollen die Ware einfach nicht mehr, obwohl sie tadellos ist. Die Gewährleistung dagegen greift genau dann, wenn die Ware einen Mangel hat, der bereits bei Übergabe vorhanden war. Ein Akkuträger, der nach zwei Wochen plötzlich nicht mehr anschaltet; ein Pod-System mit einem Wackelkontakt zwischen Pod und Gerät; eine Liquid-Flasche mit undichtem Verschluss – das sind klassische Gewährleistungsfälle. Der rechtliche Anker ist BGB § 437 in Verbindung mit § 438. Danach können Sie bei einem Mangel zunächst Nacherfüllung verlangen – also Reparatur oder Ersatzlieferung. Wenn das fehlschlägt, kommen weitergehende Rechte ins Spiel: Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen – und dazu gehört alles aus unserem Sortiment – 24 Monate ab Übergabe der Ware, geregelt in BGB § 438 Abs. 1 Nr. 3. Als Verbraucher können Sie diese Frist nicht durch AGB oder Kleingedrucktes auf 12 Monate verkürzt bekommen – BGB § 476 schützt Sie ausdrücklich vor solchen Klauseln. Eine Ausnahme gibt es nur bei gebrauchten Waren, die wir aber bei MaxVapor nicht im Sortiment haben; dort dürfte die Frist auf 12 Monate verkürzt werden. Für den Fristbeginn zählt der Moment der Übergabe – bei Online-Käufen also der Tag, an dem das Paket bei Ihnen ankommt. Achten Sie hier auf den Unterschied zur Widerrufsfrist: Beim Widerruf zählt derselbe Tag, bei der Gewährleistung ebenfalls – aber die Fristen laufen mit völlig unterschiedlichen Längen und enden entsprechend an völlig unterschiedlichen Tagen.
Die vielleicht wichtigste Neuerung im deutschen Kaufrecht der letzten Jahre ist die Beweislastumkehr nach BGB § 477. Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Zeigt sich innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe ein Mangel, wird vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Übersetzt heißt das: In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war – nicht Sie als Käufer müssen beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war. Das ist eine massive Erleichterung, die die früher geltende 6-Monats-Frist verdoppelt hat. Ab dem 13. Monat bis zum Ende der 24-Monats-Frist kehrt sich die Beweislast um: Sie müssten dann nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, was in der Praxis oft schwierig wird. Genau deshalb sollten Sie bei Defekten in den ersten 12 Monaten nicht zögern, sondern den Mangel schnell bei uns melden – am einfachsten per Kontaktformular mit Bestellnummer und kurzer Beschreibung.
Quellenverzeichnis
Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite beruhen auf den aktuell geltenden Vorschriften des deutschen Zivilrechts. Für die eigene Nachprüfung und Vertiefung verweise ich auf die folgenden offiziellen Quellen. Gesetzestexte sind bei gesetze-im-internet.de, einem Gemeinschaftsdienst des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH, tagesaktuell und kostenlos abrufbar.
- BGB § 355 – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 356 – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 357 – Rechtsfolgen des Widerrufs (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 312g – Widerrufsrecht und ausgeschlossene Fälle (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 438 – Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 477 – Beweislastumkehr (seit 01.01.2022 verlängert auf 12 Monate) (gesetze-im-internet.de)
- Tabaksteuergesetz (TabStG) – Grundlage der Steuerbanderole (gesetze-im-internet.de)
- Zoll – Besteuerung von Substanzen für E-Zigaretten (zoll.de)
- Bundesministerium der Justiz – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (EUR-Lex)
Hinweis: Diese Seite liefert eine verbraucherfreundliche Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Entscheidend sind immer die aktuellen Gesetze und die individuelle Situation Ihres Vertrags. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Häufige Fragen zum Widerruf
Ab wann beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist?
Ab dem Tag des tatsächlichen Wareneingangs – nicht ab Bestellung oder Versand. Nimmt der Nachbar das Paket an, zählt dieser Tag; bei Abholung in der Postfiliale der Abholtag.
Kann ich ein geöffnetes Liquid zurückgeben?
Nein – sobald der Sicherungsring unter dem Verschluss gebrochen ist, greift die Hygiene-Ausnahme. Versiegelte Flaschen hingegen können Sie ohne Einschränkung widerrufen, auch die kleinen 10-ml-Fläschchen.
Was passiert bei beschädigter Steuerbanderole?
Die Banderole nach TabStG zählt als äußere Versiegelung. Ist sie gerissen, zerschnitten oder abgelöst, gilt die Ware als geöffnet – Widerruf ausgeschlossen. Das betrifft Liquids, Aromen, Basen und Nikotinshots. Prüfen Sie die Banderole deshalb vor dem Öffnen der Faltschachtel.
Muss ich einen Grund für den Widerruf angeben?
Nein. Das Widerrufsrecht greift ohne jede Begründung – einfache Mitteilung reicht, etwa: „Ich widerrufe meine Bestellung [Nummer] vom [Datum].“
Wie kann ich den Widerruf erklären?
Jede schriftliche Form ist zulässig – E-Mail, Brief, Fax oder Kontaktformular. Die bloße Rücksendung ohne Erklärung genügt nicht; ein Zeitstempel-Beleg ist für Sie Gold wert.
Was zählt für die Fristwahrung – Absenden oder Eingang?
Das Absenden. Auch eine E-Mail um 23:55 Uhr am 14. Tag wahrt die Frist. Gleiches gilt für die anschließende 14-tägige Rücksendefrist: Poststempel zählt, Eingang bei uns nicht.
Was passiert, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
§ 193 BGB verlängert die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag. Der Rechner oben berücksichtigt Sa/So sowie die neun bundeseinheitlichen Feiertage und zeigt eine Verschiebung mit „§ 193“ gekennzeichnet an. Landesfeiertage (Fronleichnam, Allerheiligen, Reformationstag) sind nicht enthalten – dort ggf. selbst einen Tag dazuzählen.
Wer trägt die Rücksendekosten?
Sie als Käufer, da wir Sie über unsere Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen haben. Den Hinversand erstatten wir dagegen bis zur Höhe der günstigsten Standardversandart – Express-Aufpreise bleiben bei Ihnen.
Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Binnen 14 Tagen auf dasselbe Zahlungsmittel wie bei der Bestellung. Senden Sie uns gleich den Einlieferungsbeleg der Rücksendung per E-Mail – das beschleunigt die Auszahlung.
Was passiert bei Teillieferungen?
Die 14 Tage starten mit Erhalt der letzten Teilsendung. Tragen Sie im Rechner einfach das Datum dieser späteren Lieferung ein – dann passt die Frist.
Kann ich ein benutztes E-Zigaretten-Gerät zurückgeben?
Kurz auspacken, anschauen, einschalten – wie im Laden – ist in Ordnung. Wer das Gerät dagegen mit Liquid bedampft hat, verliert die Rückgabe-Option. Bei teureren Modellen lieber vorher bei uns fragen.
Ersetzt dieser Rechner eine Rechtsberatung?
Nein, ganz klar nicht. Rechner und Artikel geben nur eine Orientierung. Bei Streitfällen oder ungewöhnlichen Konstellationen sind Verbraucherzentrale oder Anwaltskanzlei die richtigen Anlaufstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Gewährleistung?
Widerruf: Sie wollen die einwandfreie Ware nicht mehr (14 Tage, ohne Grund). Gewährleistung: Die Ware hat einen Mangel, der bereits bei Übergabe da war (24 Monate). Wichtig zu wissen: Nach Ablauf des Widerrufs greift die Gewährleistung bei Defekten weiter.
Wie lange habe ich Gewährleistung auf meine E-Zigarette?
24 Monate ab Übergabe sind der Regelfall. Praktisch relevant: Im ersten Jahr liegt die Beweislast beim Händler – danach bei Ihnen. Mangelmeldungen sollten deshalb möglichst im ersten Jahr erfolgen.
Was gilt nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung?
Abgebrannte Coils, Schäden durch Sturz oder Flüssigkeit, Geschmacksverlust bei älteren Liquids – all das ist kein Mangel, sondern Verschleiß oder Folge der Nutzung. Geschützt sind nur Defekte, die bei Übergabe schon im Produkt steckten.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.
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