Sind Aromen in Liquids giftig oder krebserregend? Faktencheck für Dampfer

Ist Aroma in Liquids wirklich giftig oder krebserregend?

Ist Aroma in Liquids wirklich giftig oder krebserregend?

Seit der Einführung der E-Zigarette gehören sie untrennbar dazu – Liquids in einer riesigen Bandbreite an Geschmacksvarianten. Ob fruchtige Sorten wie Erdbeere oder Heidelbeere, süße Klassiker wie Schokolade, traditionelle Tabakmischungen oder auch eher ausgefallene Richtungen wie Waldmeister – die Vielfalt ist nahezu unbegrenzt. Bei der Herstellung dieser Liquids kommen überwiegend dieselben Aromen zum Einsatz, die auch in der Lebensmittelproduktion schon seit Jahren genutzt werden. Interessanterweise sorgt ihr Einsatz dort kaum für Diskussionen, ganz gleich ob im Joghurt, im Kaugummi oder im Softdrink. Sobald jedoch identische Aromen in E-Liquids Verwendung finden, sehen Kritiker plötzlich ein erhöhtes Krebsrisiko und brandmarken sie als gefährlich. Eine Unterscheidung, die wenig nachvollziehbar wirkt, da es sich um die gleichen Stoffe handelt, deren Risikoabschätzung offenbar abhängig vom Produkt unterschiedlich bewertet wird. Auf diese Diskrepanz zwischen Lebensmittel- und Liquidnutzung gehen wir im weiteren Verlauf noch detaillierter ein.

Liquids stehen seit jeher im Fokus, wenn versucht wird, der E-Zigarette ein ähnlich negatives Image wie der klassischen Tabakzigarette zu verpassen. Besonders die Aromen und deren Inhaltsstoffe dienen Kritikern regelmäßig als angeblicher „Beleg“ für Gefahren. Dabei bestehen gravierende Unterschiede zwischen den chemischen Bestandteilen einer herkömmlichen Tabakzigarette und denen eines aromatisierten E-Liquids für die E-Zigarette. Dennoch ist es kaum verwunderlich, dass die Tabakindustrie und ihr nahestehende Stimmen Angriffsflächen suchen: Schließlich gelten Liquids mit Geschmacksrichtungen wie Schoko-Vanille oder Maracuja-Orange für viele Menschen als attraktive, deutlich weniger schädliche Alternative und werden häufig sogar als Unterstützung beim Rauchstopp empfohlen. Irgendwo, so das Kalkül, müsse sich doch ein schädigender Zusatzstoff finden lassen, mit dem sich die E-Zigarette diskreditieren lässt. Nachdem sich die These einer „Popcorn-Lunge“ durch Diacetyl wissenschaftlich entkräften ließ – zahlreiche Studien und Analysen zu Diacetyl, Acetylpropionyl und Bronchiolitis obliterans belegten die Unhaltbarkeit dieses Vorwurfs – richtet sich die Aufmerksamkeit der Kritiker inzwischen auf die angeblich krebserregenden Eigenschaften von Liquids.

Manche Gegner der E-Zigarette scheinen bei der Vielzahl an Geschmacksrichtungen regelrecht davon auszugehen, dass hinter dieser aromatischen Vielfalt zwangsläufig etwas Gefährliches stecken müsse. Andernfalls müsste die Tabakindustrie nämlich einräumen, dass ihre eigenen Produkte nicht nur erheblich gesundheitsschädlicher, sondern zugleich auch geschmacklich unterlegen sind – und das ganz ohne Notwendigkeit. So war es nur eine Frage der Zeit, bis Begriffe wie „krebserregend“ oder „giftig“ im Zusammenhang mit Liquids auftauchten, insbesondere wenn es um aromatisierte Varianten ging. In der deutschen Presse fand diese Sichtweise schnell Resonanz: Statt kritisch zu hinterfragen, übernahmen viele Medien ungeprüft die Argumentationslinien, die bereits zuvor von der Tabaklobby gestreut worden waren. Damit konnten große Schlagzeilen erzeugt werden, die das Dampfen erneut in Misskredit brachten. An vorderster Front im Kampf gegen Aromen positionierten sich dabei erwartungsgemäß die Pharmaindustrie, die an Nikotinersatzprodukten verdient, sowie das DKFZ, die beide seit Jahren eine besonders kritische Haltung zur E-Zigarette pflegen.

Aussagen zum Krebsrisiko in den Medien

Auch im Nachrichtenmagazin Spiegel fanden sich Schlagzeilen wie „Risiken von Aromastoffen“. Grundlage dieser Berichterstattung war eine Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Tobacco Control, in der Wissenschaftler forderten, verbindliche Grenzwerte sowie verpflichtende Deklarationen für aromatische Zusätze in E-Liquids einzuführen. Der Spiegel übernahm dabei die Einschätzung, Aromen seien maßgeblich für die vermeintlichen „Gefahren“ der E-Zigarette verantwortlich – obwohl diese Annahmen längst durch zahlreiche Studien und unabhängige Forschungsergebnisse widerlegt wurden. Auffällig ist zudem, dass aktuelle Erkenntnisse aus Großbritannien ein völlig anderes Bild zeichnen: Dort zeigt sich, dass Konsumenten nicht etwa zu wenig über potenzielle Risiken wissen, sondern vielmehr zu selten über die gesundheitlichen Vorteile und die präventiven Möglichkeiten der E-Zigarette informiert werden. Selbst die Deutsche Ärztezeitung monierte, dass die positiven Effekte, etwa beim Rauchstopp, in der öffentlichen Debatte kaum Beachtung finden. Da zudem der sogenannte „Gateway-Effekt“ wissenschaftlich widerlegt wurde und die E-Zigarette nicht als Einstieg für Nichtraucher gilt, verliert die Tabaklobby zunehmend ihre Argumentationsbasis. In Ermangelung stichhaltiger Kritik greift sie daher erneut auf das altbekannte Schreckgespenst „Krebs“ zurück – ein rhetorisches Mittel, das sie seit Jahrzehnten beherrscht.

Infografik zum Rauchstatus

Der besagte Spiegel-Artikel schlägt zudem vor, den Gehalt von Benzaldehyd in E-Liquids auf maximal 60 Milligramm zu begrenzen. Legt man diese Berechnungsgrundlage zugrunde, würde bereits der tägliche Konsum von 5 Millilitern Liquid den sogenannten Unbedenklichkeitswert um das Doppelte überschreiten. Interessant ist jedoch, dass Benzaldehyd natürlicherweise in rund 95 % aller Bittermandelöle enthalten ist – ohne dass dort je eine solche Höchstgrenze diskutiert oder gefordert worden wäre. Eine solche Grenze wirkt daher willkürlich und wissenschaftlich nicht ausreichend belegt. Diese Argumentationsweise erinnert an frühere, längst widerlegte Behauptungen: etwa dass Propylenglykol, pflanzliches Glycerin oder gar Wasser beim Dampfen ein Risiko darstellen würden, dass E-Zigaretten-Akkus unkontrolliert explodieren könnten oder dass Spuren von Diacetyl in Liquids zwangsläufig zur Bronchiolitis obliterans führen müssten. Tatsächlich liegt die Diacetyl-Belastung einer herkömmlichen Tabakzigarette mit etwa 301 bis 433 Mikrogramm rund 750-mal höher als in den wenigen Liquids, in denen dieser Stoff überhaupt nachgewiesen wurde. Der überwiegende Teil der Liquids ist ohnehin völlig frei davon. Dennoch übernahmen zahlreiche Medien unkritisch diese unbelegten Behauptungen. Auch im aktuellen Diskurs um das angebliche Krebsrisiko von Liquids zeigt sich, dass es weniger um fundierte Fakten, sondern vielmehr um zugespitzte Schlagworte und Schlagzeilen geht.

Liest man die entsprechenden Passagen genauer, wirken die Aussagen zunehmend widersprüchlich. So wird zwar vonseiten der Forscher eingeräumt, dass genau jene Zusatzstoffe, die man in Liquids als potenziell gefährlich und sogar krebserregend einstuft, längst auch in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz kommen. Dort gelten sie jedoch als unproblematisch, da sie gegessen und nicht inhaliert würden. Zudem kritisierten die Autoren, es sei unverantwortlich, dass diese Aromen nicht verpflichtend auf den Verpackungen ausgewiesen würden. Dieser Punkt hat sich jedoch längst durch die verbindlichen Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie TPD2 erledigt, welche eine klare Kennzeichnung und Transparenz vorschreibt. Richtig ist zwar, dass ein überhöhter Gehalt an Benzaldehyd in aromatisierten Liquids durchaus Reizungen hervorrufen kann, doch eine Einstufung als krebserregend ist nach aktuellem Stand schlicht nicht haltbar. Händler von E-Zigaretten wird außerdem häufig unterstellt, sie würden ihre Produkte als völlig unbedenklich oder gar gesund vermarkten – eine Behauptung, die genauso haltlos ist wie die verbreitete Angst, Jugendliche würden über das Dampfen automatisch zum Tabakrauchen verleitet. In der Realität bezieht sich der Begriff „weniger schädlich“ ausschließlich auf den Vergleich mit herkömmlichen Tabakzigaretten. Für Menschen, die bislang weder rauchen noch dampfen, bleibt die klare Empfehlung bestehen: am besten auch weiterhin ganz darauf verzichten.

Der weitere Verlauf des Artikels löst sich nahezu vollständig von der reißerischen Überschrift und verlagert den Fokus stattdessen auf den sogenannten Gateway-Effekt – ein Argument, das inzwischen mehrfach entkräftet und wissenschaftlich widerlegt wurde. Bemerkenswert ist dabei, dass der Spiegel am Ende selbst einräumt: Die gesundheitlichen Auswirkungen des Inhalierens nikotinhaltiger Flüssigkeiten mit diversen Zusätzen seien bislang kaum erforscht. Diese Aussage ist allerdings in dieser Pauschalität schlicht unzutreffend. Zwar besteht Forschungsbedarf, doch die bisher vorliegenden Studien liefern keinerlei Belege dafür, dass aromatisierte Liquids grundsätzlich gesundheitsschädlich oder gar krebserregend wären. Vielmehr werden im Text weitere Substanzen und vermeintliche Risiken angeführt, jedoch ohne konkrete Mengenangaben, Grenzwerte oder nachvollziehbare Quellen. Ein Teil dieser angeblich bedenklichen Stoffe ist ohnehin Bestandteil der normalen Atemluft, die jeder Mensch täglich inhaliert. Da es in diesem Kontext aber nicht allgemein um die Gefahren von Liquids geht, sondern spezifisch um deren Aromakomponenten, stellt sich die entscheidende Frage: Wie ist der tatsächliche wissenschaftliche Kenntnisstand zu diesen Aromen einzuschätzen?

Benzaldehyd & die empfohlene Höchstmenge

Im Spiegel-Artikel wird ein angeblicher Grenzwert von 60 Milligramm Benzaldehyd festgelegt, unterhalb dessen keinerlei Gefahr bestehen soll. Wer jedoch täglich etwa 5 Milliliter eines Liquids konsumiert, komme laut dieser Rechnung auf rund 105 Milligramm Benzaldehyd sowie zusätzlich etwa 165 Milligramm Vanillin – wobei letzteres nicht einmal in allen getesteten Produkten enthalten war, sondern nur in 17 von 30 Proben. Ohne jede nachvollziehbare Einordnung wird zudem betont, dass Aromastoffe in einzelnen Fällen mehr als zwei bis vier Prozent der gesamten Liquidmasse ausmachten. Dieser Hinweis gilt allerdings lediglich für 9 der 30 untersuchten Liquids und bleibt ohne Bewertung, ob ein solcher Anteil überhaupt kritisch sein könnte. Besonders fragwürdig ist die Schlussfolgerung, dass sich beim Erhitzen solcher Stoffe eventuell giftige Nebenprodukte bilden könnten – eine rein hypothetische Annahme, die auf keiner gesicherten Datenbasis beruht. Selbst die beteiligten Wissenschaftler mussten einräumen, dass eine Stichprobe von nur 30 Liquids bei einer Gesamtzahl von rund 8.000 Produkten kaum repräsentativ ist. Die entscheidende Frage bleibt daher: Wie sieht die tatsächliche Situation abseits solcher konstruierten Szenarien wirklich aus?


„BENZALDEHYD IST GESUNDHEITSSCHÄDLICH, WOBEI EINE ECHTE GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG FÜR GEWÖHNLICH NUR BEI VERGLEICHSWEISE GROSSEN AUFGENOMMENEN MENGEN ZU ERWARTEN IST“ – Wikipedia


Zusammenfassend lässt sich sagen: Weder die im Spiegel genannte Obergrenze für Benzaldehyd noch die dort aufgeführten prozentualen Anteile einzelner Aromakomponenten in Liquids können als allgemeingültig betrachtet werden. Ebenso fehlt es an belastbaren wissenschaftlichen Nachweisen, die diese Werte als tatsächlich gesundheitsgefährdend einstufen würden.

Was für Inhaltsstoffe enthalten Liquids & Aromen? 

Darüber hinaus trägt der genannte Artikel eher zur Verwirrung bei, als dass er für Klarheit sorgt. Er vermischt Begriffe und Zusammenhänge, indem er nicht sauber zwischen fertigen Liquids und reinen Aromen unterscheidet, also zwischen den Trägerstoffen Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glycerin (VG) und den zahlreichen zusätzlichen Komponenten, die je nach Produkt variieren können. Angesichts von mehreren tausend unterschiedlichen Liquids und fast ebenso vielen verschiedenen chemischen Bestandteilen ist es wenig hilfreich, hier pauschale Aussagen zu treffen. Gerade der Vergleich mit herkömmlichen Tabakzigaretten macht jedoch eines deutlich: Viele der Substanzen, die in kritischen Medienberichten als problematisch dargestellt werden, finden sich gar nicht in Liquids, sondern sind charakteristische Bestandteile des Tabakrauchs. Eine sorgfältig zusammengestellte Übersicht des Portals ezigarette-magazin.de, die die Inhaltsstoffe nebeneinanderstellt, veranschaulicht diesen Unterschied sehr deutlich und verdeutlicht, wie irreführend eine undifferenzierte Darstellung sein kann.

Inhaltsstoff Tabakzigarette Liquids
Nikotin Ja Nein
Teer Ja Nein
Schwermetalle (Quecksilber etc.) Ja Nein
Nitrosamine Ja Geringfügig (nur in wenigen Liquids)
Nickel Ja Nein - aber durch den Heizdraht im Verdampfer kann es Rückstände geben
Hydrazin Ja Nein
Vinylchlorid Ja Nein
Benzol Ja Nein
Benzypren Ja Nein
Polonium 210 Ja Nein
S-Methylcholanthren Ja Nein
Furfural Ja Nein
Hydrochinon Ja Nein
Phenole Ja Nein
Kresol Ja Nein
Arsenverbindungen Ja Nein
Plutonium* Ja Nein
Thorium Ja Nein
Dibenzanthrazen Ja Nein
Benzofluranthren Ja Nein
Dibenzpyren Ja Nein
Benzanthrazen Ja Nein
Chrysen Ja Nein
Dioxine Ja Nein
Indenopyren Ja Nein
Benzphenanthren Ja Nein
Methylbenzopyren Ja Nein
Methylchrysen Ja Nein
7H-Dibenzcarbazol Ja Nein
Dimethylnitrosamin Ja Nein
N-Nitrosodimetylamin Ja Nein
4-Aminobiphenyl Ja Nein
Betanaphtylamide Ja Nein
Formaldehyd Ja (etwa 100µg - rund 16mal mehr als in Liquids) > 6µg
Anilin Ja Nein
Blei Ja Nein
Cadmiumchlorid Ja Nein
Akrolein Ja Nein
Kohlenmonoxid Ja Nein
Toluol Ja Nein
Acetaldehyd Ja (etwa 1300µg - rund 86mal mehr als in Liquids ) > 15µg
Blausäure Ja Nein
Cyanid Ja Nein
Zink Ja Nein
Pyridin Ja Nein
Ammoniak Ja Nein
Stickoxide Ja Nein
Chinolin Ja Nein
4-1-1 Butanon Ja Nein
Petroleum Ja Nein
N-Ethyl-N-Methylnitrosamin Ja Nein
N-Diethylnitrosamin Ja Nein
N-Dimethylnitrosamin Ja Nein
1,2-Propandiol (1,2-PG)** Ja Ja
Glycerin (oder VG, E 422)** Ja Ja

Tabelleezigarette-magazin.de
*Plutonium und andere radioaktive Stoffe wurden bereits vor langer Zeit gefunden. Quelle: https://www.rauchstoppzentrum.ch/0189fc92f11229701/0189fc930310cdd07/
**PG und VG werden sowohl in E-Zigaretten als auch in Tabak Zigaretten als Feuchthaltemittel genutzt. In E-Zigaretten sind sie für die Dampf-Erzeugung zuständig. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Glycerin#Tabak_und_Zigaretten

In den derzeitigen Beiträgen steht nicht das Liquid als Ganzes im Mittelpunkt, sondern vielmehr die darin enthaltenen Aromen, die pauschal als potenziell gefährlich oder gar krebserregend dargestellt werden. Dabei wird kaum berücksichtigt, dass jedes Liquid je nach Hersteller, Herkunft und Geschmacksrichtung eine individuelle Zusammensetzung und ein eigenes Mischungsverhältnis aufweist. Der dominierende Bestandteil eines Aromas ist jedoch immer das Aroma selbst – also ein Zusatzstoff, der ursprünglich aus der Lebensmittelindustrie stammt und dort seit Jahrzehnten ohne Bedenken eingesetzt wird. Genau diese Stoffe finden sich in zahlreichen Produkten des täglichen Lebens wieder, sei es in Fertiggerichten, in gefrorenen Speisen, in Süßwaren oder in Kuchen und Torten. Während sie dort bedenkenlos akzeptiert und regelmäßig konsumiert werden, erfahren sie im Kontext der E-Zigarette plötzlich eine völlig andere Bewertung, die mit sachlicher Betrachtung oft nur wenig zu tun hat.

Wenn man die Diskussion über Aromen ernsthaft und differenziert führen möchte, reicht es nicht aus, einfach zu sagen: „Es handelt sich um Aroma.“ Denn selbstverständlich bestehen auch Aromen aus einer Vielzahl einzelner Komponenten, die sich klar voneinander abgrenzen lassen. Grundsätzlich unterscheidet man drei Kategorien – natürliche, naturidentische und künstliche Aromastoffe.

  • Natürliche Aromastoffe stammen direkt aus der Natur und werden ohne Einsatz chemischer Verfahren aus pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen gewonnen. Das klingt zunächst unbedenklich, doch Vorsicht: „Natürlich“ ist nicht gleichbedeutend mit „harmlos“. Auch giftige Pflanzen oder Pilze sind Teil der Natur. Zudem enthalten natürliche Aromen meist eine Vielzahl verschiedener Verbindungen, was sie nach der Logik vieler Kritiker sogar zu den „unübersichtlichsten“ machen würde.

  • Naturidentische Aromastoffe sind das Ergebnis chemischer Synthese. Hier werden die in der Natur vorkommenden Moleküle präzise nachgebildet. Sie gleichen also ihren natürlichen Vorbildern, sind jedoch oft weniger komplex, da nur die gewünschten Moleküle erzeugt werden.

  • Künstliche Aromastoffe schließlich entstehen vollständig im Labor. Sie sind in ihrer Struktur klar definiert, besonders rein und enthalten im Vergleich die wenigsten Begleitstoffe – wenngleich ihnen dadurch der „natürliche“ Anstrich fehlt.

Dieser Überblick verdeutlicht: pauschale Behauptungen über das Risiko von Aromen greifen zu kurz und lassen die eigentliche Komplexität außer Acht.Häufig wird argumentiert, dass ein „gutes“ Aroma, das zugleich bekömmlich und möglichst unbedenklich sein soll, vor allem durch eine geringe Anzahl an Inhaltsstoffen gekennzeichnet ist. Je weniger Zusätze enthalten sind, desto klarer sei der Geschmack und desto einfacher sei auch die Einordnung. Folgt man dieser Logik, müssten streng genommen die vollständig synthetischen Aromen als die verträglichsten gelten, da sie am reinsten zusammengesetzt sind und die geringste Zahl an Begleitstoffen enthalten. Ganz so einfach ist es jedoch nicht – eine pauschale Aussage über Gefährlichkeit oder Unbedenklichkeit lässt sich daraus nicht ableiten. Wichtig ist vielmehr, dass die pauschalen Schlussfolgerungen vieler Medien in dieser Form nicht haltbar sind. Zahlreiche Inhaltsstoffe bedeuten nicht automatisch ein Risiko, genauso wie wenige Bestandteile nicht zwingend gleichzusetzen sind mit völliger Sicherheit. Das E-Zigaretten Magazin weist daher darauf hin, dass es für Verbraucher sinnvoll sein kann, sich ihr Liquid selbst herzustellen, und liefert hierfür sogar praxisnahe Anleitungen.

Beispiele möglicher Aromabestandteile:

  • Benzaldehyd

  • Diacetyl (in EU-Produkten praktisch ausgeschlossen)

  • Tetramethylpyrazin (bekannt aus Schoko-Aromen)

  • Apfelsäure

  • Vanillin

Es gibt noch weitere Inhaltsstoffe, aber dies hier sind einige der gängigsten Aromastoffe in E-Liquids.

Ist irgendwas in Liquids nachweislich krebserregend? 

Es stimmt, dass bestimmte Aromastoffe in einzelnen Liquids gelegentlich über den Schwellenwerten liegen können, die für Reizungen der Atemwege oder der Schleimhäute angesetzt werden. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass daraus automatisch ein belegbares Krebsrisiko resultiert – es handelt sich vielmehr um mögliche Irritationen, die individuell unterschiedlich wahrgenommen werden. Gerade die Tabakindustrie ist von solchen Risiken im Übrigen nicht ausgenommen, im Gegenteil: Dort treten wesentlich gravierendere Belastungen auf.

Fazit: Entscheidend bleibt stets die Menge – oder anders gesagt: „Die Dosis macht das Gift.“ Wer beim Dampfen Kratzen im Hals verspürt, zum Husten neigt oder ein unangenehmes Gefühl bemerkt, sollte auf die Signale seines Körpers achten. Diese Warnhinweise ernst zu nehmen, ist der richtige Weg. Daraus jedoch abzuleiten, dass herkömmliche Tabakprodukte eine sicherere Wahl wären, wäre ein fataler Irrtum. Schließlich sind die Inhaltsstoffe klassischer Zigaretten nachweislich deutlich gefährlicher und im Rahmen der Verbrennung entstehen rund 95 % mehr Schadstoffe – Stoffe, die für viele Todesfälle verantwortlich sind und die beim Dampfen gar nicht erst entstehen.

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