Mit E-Liquids & E-Zigaretten im Flugzeug – Regeln & Tipps für Reisende
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
Kurz & Knapp: E-Zigaretten im Flugzeug
- Handgepäck Pflicht – E-Zigaretten und Akkus seit 2015 nur im Handgepäck erlaubt
- Liquid-Regel: Max. 100 ml je Flasche, insgesamt 1 Liter im transparenten Zipper-Beutel
- Dampfen an Bord: Weltweit verboten – keine Ausnahmen
- Aufladen: Akkus laden während des Flugs untersagt
- Flughafen: Dampfen meist nur in ausgewiesenen Raucherzonen oder im Freien
- Vorbereitung: Gerät ausschalten, Liquids separat verpacken, Akkus sichern
- Zielland prüfen: In manchen Ländern ist Einfuhr oder Nutzung komplett verboten
Die Urlaubszeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres – sei es ein Sommertrip nach Griechenland oder ein Winterurlaub in Südamerika. Dass passionierte Dampfer auch unterwegs nicht auf ihre E-Zigarette und die passenden Liquids verzichten wollen, ist verständlich. Ich bekomme diese Frage seit Jahren regelmäßig gestellt, und die Antwort ist nicht ganz trivial: Je nach Fluggesellschaft, Abflughafen und Zielland gelten unterschiedliche Bestimmungen. Hier erfahren Sie, worauf es wirklich ankommt – von der Sicherheitskontrolle bis zur Einreise am Zielort.
Jede Fluggesellschaft legt ihre eigenen Bestimmungen fest, wie E-Zigaretten und Liquids transportiert werden dürfen. Deshalb lohnt es sich, vor dem Abflug kurz bei der jeweiligen Airline nachzuschauen. Was allerdings überall gleich ist: Das Dampfen an Bord ist weltweit untersagt, und E-Zigaretten dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden – ein Transport im aufgegebenen Koffer ist nicht erlaubt.
Grundregeln für E-Zigaretten auf Flugreisen
Im Juni 2015 entschied die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), dass die Akkus von E-Zigaretten nicht mehr im aufgegebenen Gepäck befördert werden dürfen. Der Hintergrund waren mehrere Vorfälle, bei denen sich Heizspiralen unbeabsichtigt aktivierten und dadurch Brände im Frachtraum auslösten. Seitdem gilt weltweit: E-Zigaretten und deren Akkus müssen ins Handgepäck. Diese Regelung betrifft alle Geräte mit Li-Ion-Akkus – also praktisch jede moderne E-Zigarette, ob Pod-System, Box Mod oder kompaktes All-in-One-Gerät.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Im Handgepäck haben Sie und die Crew direkten Zugriff auf das Gerät, falls etwas passieren sollte. Im Frachtraum wäre ein schwelender Akku ein echtes Sicherheitsrisiko, weil niemand eingreifen könnte. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen mittlerweile sehr routiniert mit E-Zigaretten umgehen – solange Sie die Grundregeln einhalten, gibt es keine Probleme.
Ein besonderes Beispiel ist Ryanair: Diese Fluggesellschaft bietet ihren Passagieren sogar eine Alternative in Form von rauch- und akkufreien Einweg-Zigaretten an, die weder Dampf erzeugen noch ein Brandrisiko darstellen. Für echte Dampfer sind diese Produkte aber keine wirkliche Alternative. Sie dürfen Ihre Liquids und die E-Zigarette also mit ins Flugzeug nehmen – aber ausschließlich im Handgepäck und unter Beachtung der jeweiligen Airline-Vorgaben.
Liquids und E-Zigaretten im Handgepäck
Für E-Liquids gelten dieselben Vorschriften wie für alle anderen Flüssigkeiten im Handgepäck: Jeder Behälter darf maximal 100 ml fassen, und alle Flüssigkeiten müssen zusammen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verstaut werden. Das ist die bekannte „3-1-1-Regel", die seit 2006 an allen europäischen Flughäfen gilt und auch weltweit Standard ist. Bei der TPD2-konformen 10-ml-Flaschen, wie Sie sie bei uns im Shop finden, ist das kein Problem – Sie können also problemlos mehrere Liquids mitnehmen.
Was viele nicht wissen: Auch der Tank Ihrer E-Zigarette zählt als Flüssigkeitsbehälter, wenn er befüllt ist. Bei den üblichen Tankgrößen von 2 bis 5 ml ist das zwar unter dem Limit, aber eigentlich müsste auch der befüllte Tank in den Beutel. In der Praxis wird das selten kontrolliert, aber wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, leeren Sie den Tank vor dem Flug – das verhindert auch unschöne Überraschungen durch den Druckunterschied in der Kabine (mehr dazu unter Transport-Tipps).
Größere Mengen im Aufgabegepäck?
Wenn Sie für einen längeren Urlaub größere Mengen Liquid mitnehmen möchten, können Sie diese im aufgegebenen Gepäck transportieren – dort gilt die 100-ml-Grenze nicht. Achten Sie aber darauf, dass die Flaschen fest verschlossen und am besten zusätzlich in einen Zip-Beutel verpackt sind, um Auslaufen zu verhindern. Wichtig: Nur die Liquids dürfen ins Aufgabegepäck, die E-Zigarette selbst und alle Akkus müssen ins Handgepäck.
Vorbereitung auf die Sicherheitskontrolle
Die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist für viele Reisende ein Stressfaktor, aber mit der richtigen Vorbereitung läuft alles glatt. Für E-Zigaretten gilt dasselbe wie für Laptops oder Tablets: Das Gerät sollte leicht zugänglich sein und bei Bedarf separat durchleuchtet werden können. Schalten Sie Ihre E-Zigarette vor dem Durchgang durch die Kontrolle aus und sichern Sie den Feuerknopf, falls möglich – zum Beispiel durch fünfmaliges schnelles Drücken, was bei den meisten Geräten den Sperrmodus aktiviert.
Ihre Liquids haben Sie bereits im durchsichtigen Beutel verpackt, der zusammen mit dem Kulturbeutel separat auf das Band gelegt wird. Falls das Sicherheitspersonal Rückfragen hat, bleiben Sie entspannt – E-Zigaretten sind ein alltäglicher Gegenstand an Flughäfen, und die Mitarbeiter kennen sich damit aus. Bei mir persönlich hat noch nie jemand Probleme gemacht, solange die Grundregeln eingehalten wurden.
Checkliste für die Kontrolle
Vor dem Gang durch die Sicherheitskontrolle sollten Sie folgende Punkte prüfen: E-Zigarette ausgeschaltet und gesichert, Liquids im transparenten Beutel, Tank möglichst leer oder zumindest gut verschlossen. Ersatzakkus sollten Sie einzeln in Schutzhüllen oder den Originalverpackungen transportieren, damit sich die Pole nicht berühren können – das ist nicht nur eine Sicherheitsvorschrift, sondern verhindert auch Kurzschlüsse. Wenn Sie ein Gerät mit externen Akkus nutzen, empfehle ich spezielle Akkuboxen aus Kunststoff, die Sie für wenige Euro bekommen.
Dampfen am Flughafen
Der Flughafen ist oft der erste Zwischenstopp auf dem Weg in den Urlaub oder zur Geschäftsreise – und gerade bei längeren Wartezeiten verspüren viele den Wunsch nach ihrer E-Zigarette. Hier müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten: Seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes von 2006 ist sowohl das Rauchen klassischer Zigaretten als auch das Dampfen von E-Zigaretten in den meisten Flughafengebäuden verboten. Reisende werden meist auf das Außengelände oder in speziell gekennzeichnete Raucherzonen verwiesen.
Die Praxis zeigt, dass E-Zigaretten am Flughafen meist genauso behandelt werden wie herkömmliche Tabakprodukte. Ein Grund dafür ist, dass sich der erzeugte Dampf optisch kaum vom Zigarettenrauch unterscheidet und so andere Passagiere gestört werden könnten – mehr dazu auch in unserem Ratgeber zu Dampf und Rauchmeldern. Am Flughafen München wurde das Dampfen zeitweise großzügiger gehandhabt, aber im Zweifelsfall fragen Sie lieber kurz beim Personal nach, ob die Nutzung erlaubt ist.
Ein Nachteil bleibt: In den ausgewiesenen Raucherräumen müssen Dampfer den Tabakqualm anderer mit einatmen. Wer darauf verzichten möchte, sollte sich rechtzeitig informieren, ob es am Abflugort separate Vaping-Zonen gibt. Große Flughäfen wie Frankfurt, Amsterdam oder London Heathrow haben teilweise eigene Bereiche für E-Zigaretten-Nutzer eingerichtet, aber das ist leider noch die Ausnahme.
E-Zigaretten an Bord – erlaubt oder verboten?
Das Rauchen von klassischen Tabakprodukten ist im Flugzeug bereits seit Jahren strikt untersagt – und auch beim Dampfen sieht die Realität ähnlich aus. Neben der möglichen Belästigung von Nichtrauchern spielt die Brandgefahr eine zentrale Rolle: Hochempfindliche Rauchmelder in den Toiletten würden sofort Alarm schlagen, und das Kabinenpersonal reagiert auf solche Vorfälle mit null Toleranz. Daher ist auch das Aufladen von Akkus an Bord bei nahezu allen Airlines untersagt – selbst wenn USB-Anschlüsse am Sitz vorhanden sind.
Obwohl es weltweit bislang keine einheitliche gesetzliche Regelung zum Thema E-Zigarette im Flugzeug gibt, haben die meisten Fluggesellschaften eigene Vorschriften erlassen. Das bedeutet: Selbst wenn ein ausdrückliches Verbot nicht in den Beförderungsbedingungen auftaucht, werden Fluggäste, die versuchen zu dampfen, in aller Regel auf deutlichen Widerstand stoßen. Es liegt im Ermessen jeder Airline, ob das Dampfen an Bord erlaubt oder untersagt wird – und Stand heute erlaubt es praktisch keine einzige.
Die Konsequenzen bei Verstößen können drastisch sein: Von einer mündlichen Verwarnung über Geldstrafen von mehreren Hundert Euro bis hin zu einer Anzeige wegen Gefährdung der Flugsicherheit. Wenn das Flugzeug wegen eines ausgelösten Rauchmelders tatsächlich notlanden muss, sprechen wir von Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich – und die werden Ihnen in Rechnung gestellt. Mein dringender Rat: Lassen Sie es bleiben. Für lange Flüge sind Nikotinpflaster, Nikotinbeutel (Pouches) oder nikotinhaltige Kaugummis eine sichere Alternative.
Bestimmungen führender Airlines (Stand Januar 2026)
Hier finden Sie die aktuellen Vorgaben der zehn größten Fluggesellschaften, die ab Deutschland starten und landen, in Bezug auf die Mitnahme von E-Zigaretten und Liquids. Alle Airlines haben eines gemeinsam: E-Zigaretten gehören ins Handgepäck, und Dampfen sowie Laden an Bord sind verboten.
| Airline | Handgepäck | Aufgabegepäck | Nutzung an Bord |
|---|---|---|---|
| KLM (Air France–KLM) | ✔ Erlaubt | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| Lufthansa (inkl. Swiss, Austrian) | ✔ Erlaubt | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| Condor | ✔ Erlaubt (oder am Körper) | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| TUI fly | ✔ Erlaubt | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| EasyJet | ✔ Erlaubt (inkl. 2 Ersatzakkus) | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| Ryanair | ✔ Erlaubt | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| British Airways | ✔ Erlaubt (Akkus sichern) | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| Norwegian | ✔ Erlaubt | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| SAS Scandinavian | ✔ Erlaubt | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
| Air France | ✔ Erlaubt (ausgeschaltet) | ✘ Verboten | ✘ Verboten |
Die Bestimmungen können sich jederzeit ändern, deshalb empfehle ich, vor jeder Reise kurz auf der Website der jeweiligen Airline nachzuschauen oder beim Kundenservice nachzufragen. Die meisten Airlines haben inzwischen eigene FAQ-Bereiche zum Thema Lithium-Akkus und E-Zigaretten.
Praktische Transport-Tipps für die Reise
Damit Ihre E-Zigarette die Reise unbeschadet übersteht, lohnt sich ein wenig Vorbereitung. Ein stabiles Etui, wie das E-Zigaretten Etui XL, das speziell für den sicheren Transport auf Reisen konzipiert wurde, schützt das Gerät vor Stößen und verhindert versehentliches Einschalten. Wenn Sie ein Pod-System nutzen, achten Sie darauf, dass die Pods gut verschlossen sind – bei manchen Systemen empfiehlt sich ein kleines Stück Frischhaltefolie über der Öffnung, bevor Sie die Kappe aufsetzen.
Der Druckunterschied in der Flugzeugkabine kann dazu führen, dass Liquid aus dem Tank ausläuft. Je voller der Tank, desto geringer das Risiko – ein halb gefüllter Tank enthält mehr Luft, die sich ausdehnen kann und das Liquid herausdrückt. Am sichersten fahren Sie, wenn Sie den Tank entweder komplett leeren oder randvoll füllen. Für längere Reisen empfehle ich außerdem, einen Netzstecker-Adapter mitzunehmen, damit Sie im Hotel problemlos laden können.
Reise-Checkliste vor dem Abflug
Bevor Sie zum Flughafen fahren, gehen Sie diese Punkte durch: E-Zigarette ins Handgepäck gepackt, Tank geleert oder voll gefüllt, Liquids im transparenten 1-Liter-Beutel verstaut, Ersatzakkus in Schutzhüllen verpackt, Gerät ausgeschaltet und gesichert. Denken Sie auch daran, sich über die Gesetze am Reiseziel zu informieren – in manchen Ländern ist nicht nur das Dampfen eingeschränkt, sondern auch die Einfuhr von E-Zigaretten oder bestimmten Liquids vollständig verboten. Besonders außerhalb der EU gibt es deutliche Unterschiede: In Thailand etwa drohen hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.
Häufige Fragen
Dürfen E-Zigaretten ins Handgepäck?
Ja, E-Zigaretten und deren Akkus müssen sogar ins Handgepäck. Seit 2015 ist der Transport im aufgegebenen Gepäck wegen Brandgefahr verboten.
Wie viel Liquid darf ich im Handgepäck mitnehmen?
Jede Flasche darf maximal 100 ml fassen. Alle Flüssigkeiten müssen zusammen in einen transparenten Zipper-Beutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen.
Darf ich an Bord dampfen oder den Akku laden?
Nein, beides ist bei praktisch allen Airlines strikt verboten. Auch das Laden an USB-Anschlüssen im Sitz ist untersagt.
Kann Liquid während des Flugs auslaufen?
Ja, der Druckunterschied kann dazu führen. Leeren Sie den Tank vor dem Flug oder füllen Sie ihn randvoll – halb gefüllte Tanks sind am anfälligsten.
Darf ich am Flughafen dampfen?
In Gebäuden meist verboten. Nutzen Sie ausgewiesene Raucherzonen im Freien oder fragen Sie beim Personal nach.
Was passiert, wenn ich im Flugzeug dampfe?
Von Verwarnung über Geldstrafen bis zur Anzeige. Bei Notlandung durch Rauchmeldealarm drohen fünf- bis sechsstellige Kosten.
Wie bereite ich meine E-Zigarette für die Sicherheitskontrolle vor?
Gerät ausschalten, Akkus sichern, Liquids im Beutel separat vorzeigen. Ersatzakkus einzeln in Schutzhüllen transportieren.
Kann ich größere Liquid-Mengen im Koffer mitnehmen?
Ja, im aufgegebenen Gepäck gilt die 100-ml-Grenze nicht. Nur die E-Zigarette und Akkus müssen ins Handgepäck.
In welchen Ländern ist Dampfen verboten?
Thailand, Singapur, Indien und einige weitere Länder verbieten Einfuhr und Nutzung komplett. Vor der Reise unbedingt informieren.
Welche Alternativen gibt es für lange Flüge?
Nikotinpflaster, Nikotinbeutel (Pouches) oder nikotinhaltige Kaugummis sind sichere Alternativen während des Flugs.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.
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