Mit E-Liquids & E-Zigaretten im Flugzeug – Regeln & Tipps für Reisende

E-Liquids & E-Zigaretten im Flugzeug

E-Zigaretten & Liquids im Flugzeug – das sollten Reisende unbedingt beachten

Die Urlaubszeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres – sei es ein Sommertrip nach Griechenland oder Weihnachten in Südamerika. Klar, dass passionierte Dampfer auch unterwegs nicht auf ihre E-Zigarette und die passenden Liquids verzichten wollen. Doch bevor Sie Ihre Geräte einpacken, sollten einige Regeln beachtet werden, um Probleme am Flughafen oder im Flugzeug zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Jede Fluggesellschaft legt ihre eigenen Bestimmungen fest, wie E-Zigaretten und Liquids transportiert werden dürfen. Deshalb ist es ratsam, sich vor Abflug direkt bei der jeweiligen Airline zu informieren. Allgemein lässt sich sagen: Das Dampfen an Bord ist weltweit nahezu überall untersagt. Überraschend für viele ist zudem, dass E-Zigaretten ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden dürfen – ein Transport im aufgegebenen Koffer ist nicht erlaubt.

Bereits im Juni 2015 entschied die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), dass die Akkus von E-Zigaretten nicht mehr im aufgegebenen Gepäck befördert werden dürfen. Hintergrund waren mehrere Vorfälle, bei denen sich Heizspiralen unbeabsichtigt aktivierten und dadurch Brände im Kofferraum auslösten. Seitdem gilt: Nur noch im Handgepäck sind Geräte und Akkus zulässig.

Ein besonderes Beispiel ist Ryanair: Diese Fluggesellschaft bietet ihren Passagieren eine Alternative in Form von rauch- und akkufreien Zigaretten, die weder Dampf erzeugen noch ein Brandrisiko darstellen. Prinzipiell dürfen Sie Ihre Liquids und die E-Zigarette also mit ins Flugzeug nehmen – allerdings ausschließlich im Handgepäck und unter Beachtung der jeweiligen Airline-Vorgaben.

Darf ich Liquids & E-Zigaretten im Handgepäck ins Flugzeug mitnehmen?

Liquids & E-Zigaretten im Handgepäck

Die gute Nachricht zuerst: Ja, das ist erlaubt – allerdings unterliegt die Mitnahme von E-Zigaretten und Liquids denselben strengen Vorschriften wie andere Flüssigkeiten im Handgepäck. Ziel der Sicherheitskontrollen ist es, gefährliche Substanzen aus dem Flugzeug fernzuhalten. Gerade bei E-Liquids gibt es daher einige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen:

  • Transparente Zipper-Beutel: Alle E-Liquid-Flaschen müssen in einem durchsichtigen, verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden.

  • Maximale Füllmenge pro Flasche: Keine einzelne Flasche darf mehr als 100 ml enthalten.

  • Gesamtmenge: Pro Passagier sind maximal 1 Liter Flüssigkeit erlaubt – verteilt auf höchstens 10 Behältnisse à 100 ml.

  • Kennzeichnung: Die Originalverpackung ist Pflicht. Auf jedem Fläschchen müssen die Inhaltsstoffe klar erkennbar sein. Ein Umfüllen in andere Gefäße ist nicht gestattet.

  • Vorzeigen an der Kontrolle: Der Beutel mit den Liquids sollte an der Sicherheitskontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden.

  • Begrenzung pro Person: Jeder Reisende darf nur einen Beutel mitführen. Für einen normalen Urlaub von etwa zwei Wochen reicht diese Menge in der Regel problemlos aus.

💡 Tipp 1: Wenn mehr benötigt wird, können Sie die Liquids einfach auf Mitreisende verteilen.
💡 Tipp 2: Durch den veränderten Luftdruck im Flugzeug kann sich Flüssigkeit im Fläschchen ausdehnen. Um ein Auslaufen zu vermeiden, empfiehlt es sich, etwas Frischhaltefolie um das Gewinde der Flasche zu legen.

Auch die E-Zigarette selbst darf selbstverständlich ins Handgepäck – allerdings nicht in den Koffer, da die Akkus im aufgegebenen Gepäck aus Sicherheitsgründen verboten sind.

E-Zigaretten im Handgepäck – aktuelle Regelungen (Stand 2025)

Sie dürfen Ihre E‑Zigarette problemlos im Handgepäck mitführen – das ist mittlerweile weltweit Standard. Da Lithium-Ionen-Akkus ein potenzielles Brandrisiko darstellen, ist der Transport im aufgegebenen Gepäck strikt verboten. Diese Sicherheitsregel wurde seit 2015 sowohl von der ICAO als auch von US-Behörden wie PHMSA und FAA festgelegt und stellt sicher, dass sich bei einem Defekt ein Feuer im kontrollierbaren Umfeld ereignet – und nicht im unzugänglichen Kofferraum des Flugzeugs (Federal Register).

Aktuelle Sicherheitsvorgaben laut der FAA und weiteren internationalen Behörden besagen:

  • E-Zigaretten und Vapes müssen immer im Handgepäck oder direkt am Körper transportiert werden – niemals im Aufgabegepäck.

  • Aufladen oder Nutzung an Bord ist verboten – auch das Anschließen über USB während des Flugs ist untersagt (Vaping360, Royal Flush Vape).

  • Viele Airlines haben ihre Sicherheitsregeln verschärft: So verbieten etwa südasiatische Fluggesellschaften wie Singapore Airlines, Scoot, EVA Air, Thai Airways oder Air Astana das Aufladen oder Nutzen von Powerbanks und ähnlichen Geräten während des Flugs (Reuters).

Zusammenfassung – Darf die E-Zigarette mitreisen?

  • Ja, sie gehört ins Handgepäck.

  • Nein, sie darf nicht im Aufgabefach verstaut oder an Bord genutzt bzw. aufgeladen werden.

  • Tipp: Schalten Sie das Gerät aus und sichern Sie den Akku gegen unbeabsichtigtes Aktivieren (z. B. durch Transporthülle oder Sperre), wie es die FAA empfiehlt (faa.gov).

So können Sie Ihre E-Zigarette sicher transportieren – ganz ohne rechtliche oder sicherheitstechnische Bedenken und stets im Einklang mit den geltenden Vorschriften für 2025.

Reise-Checkliste für E-Zigaretten – was Sie vor dem Abflug beachten sollten

Damit Ihre E-Zigarette sicher mit auf Reisen gehen kann, sollten Sie einige grundlegende Punkte berücksichtigen. Schalten Sie das Gerät unbedingt vollständig aus, bevor Sie es im Handgepäck verstauen. Optimal ist die Aufbewahrung in einem stabilen E-Zigaretten-Etui, das nicht nur vor Beschädigungen schützt, sondern auch verhindert, dass Kleinteile lose im Gepäck herumliegen. Vergessen Sie außerdem nicht, den passenden Netzstecker einzupacken. Denken Sie daran, dass im Ausland oft ein spezieller Reiseadapter erforderlich ist, um Ihre Geräte zuverlässig laden zu können.

Transport auf Reisen

Ein praktisches Beispiel hierfür ist das E-Zigaretten Etui XL, das speziell für den sicheren Transport auf Reisen konzipiert wurde.

Fazit

Grundsätzlich dürfen Sie E-Zigaretten und Liquids an deutschen Flughäfen im Handgepäck mitführen – solange die bekannten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Noch wichtiger ist jedoch, sich im Vorfeld über die Gesetze und Regelungen am jeweiligen Reiseziel zu informieren. Besonders außerhalb der EU gibt es deutliche Unterschiede: In manchen Ländern ist das Dampfen auf öffentlichen Plätzen gesetzlich eingeschränkt, in wenigen Staaten sogar vollständig verboten. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor der Abreise genau über die Bestimmungen des Ziellandes informieren.

Darf man am Flughafen dampfen?

Der Flughafen ist oft der erste Zwischenstopp auf dem Weg in den Urlaub oder zur Geschäftsreise – und gerade bei längeren Wartezeiten verspüren viele den Wunsch nach einer Zigarette oder ihrer E-Zigarette. Doch hier gilt es, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten: Seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes von 2006 ist sowohl das Rauchen klassischer Zigaretten als auch das Dampfen von E-Zigaretten in den meisten Flughafengebäuden verboten. In der Regel werden Reisende auf das Außengelände oder in speziell gekennzeichnete Raucherzonen verwiesen.

Die Praxis zeigt, dass E-Zigaretten am Flughafen meist genauso behandelt werden wie herkömmliche Tabakprodukte. Ein Grund dafür ist, dass sich der erzeugte Dampf optisch kaum vom Zigarettenrauch unterscheidet und so andere Passagiere gestört werden könnten. Zwar existieren gelegentlich Ausnahmen – etwa am Flughafen München, wo das Dampfen zeitweise großzügiger gehandhabt wurde –, dennoch ist es ratsam, sich stets direkt beim Personal zu erkundigen, ob die Nutzung erlaubt ist.

Ein Nachteil bleibt jedoch: In den ausgewiesenen Raucherräumen müssen Dampfer den Tabakqualm anderer mit einatmen. Wer darauf verzichten möchte, sollte sich rechtzeitig informieren, ob es am Abflugort separate Vaping-Zonen gibt.

E-Zigaretten im Flugzeug – erlaubt oder tabu?

Das Rauchen von klassischen Tabakprodukten ist im Flugzeug bereits seit Jahren strikt untersagt – und auch beim Dampfen sieht die Realität ähnlich aus. Neben der möglichen Belästigung von Nichtrauchern spielt vor allem die Brandgefahr eine Rolle: Daher ist auch das Aufladen von Akkus an Bord bei nahezu allen Airlines untersagt.

Obwohl es weltweit bislang keine einheitliche gesetzliche Regelung zum Thema E-Zigarette im Flugzeug gibt, haben die meisten Fluggesellschaften eigene Vorschriften erlassen. Das bedeutet: Selbst wenn ein ausdrückliches Verbot nicht in den Beförderungsbedingungen auftaucht, werden Fluggäste, die versuchen zu dampfen, in aller Regel auf deutlichen Widerstand stoßen. Grundsätzlich liegt es also im Ermessen jeder Airline, ob das Dampfen an Bord erlaubt oder untersagt wird. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor Reiseantritt die Bestimmungen der Fluggesellschaft zu prüfen oder direkt beim Boarding das Kabinenpersonal nachzufragen.

Tipp:

Gerade im Ausland sind die Regelungen teils noch strenger. In einigen Ländern ist nicht nur das Dampfen eingeschränkt, sondern auch die Einfuhr von E-Zigaretten oder bestimmten Liquids vollständig verboten. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor der Abreise unbedingt über die aktuellen Vorschriften Ihres Ziellandes informieren.

Besondere Bestimmungen führender Airlines zur Mitnahme von E-Zigaretten (Stand 2025)

Hier finden Sie die aktuellen Vorgaben der zehn größten Fluggesellschaften, die ab Deutschland starten und landen, in Bezug auf die Mitnahme von E-Zigaretten und Liquids:


1. KLM (Air France–KLM-Gruppe)

E-Zigaretten dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden, im aufgegebenen Gepäck sind sie verboten. Zudem müssen die Geräte ausgeschaltet und sicher verpackt sein. Dampfen an Bord ist untersagt.
Quelle: klm.com / Informationen zu Hand- und Aufgabegepäck (Stand 2025).


2. Lufthansa (inkl. Swiss, Austrian)

Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus wie E-Zigaretten sind nur im Handgepäck zugelassen, nicht im Aufgabegepäck. Eine Nutzung an Bord ist ebenfalls nicht erlaubt.
Quellen: lufthansa.com / Stasher.com (Stand 2025).


3. Condor

Die Mitnahme ist ausschließlich im Handgepäck oder direkt am Körper des Reisenden zulässig. Aufgabegepäck ausgeschlossen.
Quelle: condor.com (Stand 2025).


4. TUI fly

E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck transportiert werden. Im aufgegebenen Gepäck sind sie verboten.
Quelle: tuifly.com (Stand 2025).


5. EasyJet

Erlaubt im Handgepäck, inklusive bis zu zwei Ersatzakkus. Aufgabegepäck ausgeschlossen.
Quelle: easyjet.com (Stand 2025).


6. Ryanair

Mitnahme im Handgepäck erlaubt, jedoch kein Gebrauch während des Flugs.
Quelle: ryanair.com (Stand 2025).


7. British Airways

Transport im Handgepäck gestattet, Akkus müssen gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein. Nutzung und Laden an Bord verboten.
Quelle: britishairways.com / haypp.com (Stand 2025).


8. Norwegian Air Shuttle

Erlaubt im Handgepäck, verboten im Aufgabegepäck. Nutzung und Laden während des Flugs untersagt.
Quelle: norwegian.com / haypp.com (Stand 2025).


9. SAS Scandinavian Airlines

Mitnahme im Handgepäck erlaubt, die Verwendung an Bord ist untersagt.
Quelle: flysas.com / haypp.com (Stand 2025).


10. Air France

E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden, müssen vollständig ausgeschaltet sein und dürfen nicht geladen oder benutzt werden.
Quelle: airfrance.com / haypp.com (Stand 2025).

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