Batteriegesetzhinweise
Diese Seite enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu Batterien und Akkus, die wir Ihnen als Händler nach § 24 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) und Artikel 74 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 geben müssen. Sie erfahren hier, warum Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, wo Sie sie kostenlos abgeben können, was die Symbole auf Batterien bedeuten und worauf Sie bei Lithium-Ionen-Akkus achten sollten. Für komplette E-Zigaretten mit fest verbautem Akku gilt zusätzlich das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); dafür gibt es eine eigene Seite zur Rücknahme von Altgeräten.
1. Die gesetzliche Grundlage
Das frühere Batteriegesetz (BattG) gilt nicht mehr. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ihre Vorschriften zu Altbatterien und zur Information der Endnutzer seit dem 18. August 2025. Am 7. Oktober 2025 ist in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft getreten, das die Verordnung ergänzt und das Batteriegesetz abgelöst hat. Beide Regelwerke zusammen legen fest, was Hersteller, Händler und Endnutzer mit Batterien und Altbatterien tun müssen.
Für uns als Händler ergibt sich daraus zweierlei. Nach § 14 BattDG nehmen wir Gerätealtbatterien unabhängig von Marke, Bauform, Herkunft und chemischer Zusammensetzung in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurück. Nach § 24 Absatz 3 BattDG müssen wir Ihnen die Informationen nach Artikel 74 der EU-Batterieverordnung leicht auffindbar auf unserer Internetseite geben. Genau das ist der Zweck dieser Seite.
2. Ihre Pflicht als Endnutzer: Altbatterien getrennt sammeln
Nach § 6 Absatz 1 BattDG sind Sie als Endnutzer verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Im Klartext: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Restmüll und nicht in die Gelbe Tonne. Das gilt für lose Wechselakkus, bei E-Zigaretten also vor allem für 18650- oder 21700-Zellen aus dem Akkuträger. Für Batterien, die fest in einem Gerät verbaut sind, etwa in Pod-Systemen und Einweg-E-Zigaretten, gilt die gleichlautende Pflicht aus § 10 Absatz 1 ElektroG: Das Gerät als Ganzes gehört in die Sammlung für Altgeräte.
Akkus, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind, entnehmen Sie bitte vor der Abgabe und geben sie getrennt in die Batteriesammlung. Ist der Akku fest verbaut, wie bei Einweg-E-Zigaretten und vielen Pod-Kits, geben Sie das komplette Gerät als Altgerät ab. Wie das bei uns läuft, steht auf der Seite zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten.
3. Wo Sie Altbatterien kostenlos abgeben können
Sie haben mehrere Möglichkeiten, und keine davon kostet Sie eine Rücknahmegebühr. Die Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gebunden, Sie müssen also weder bei uns noch anderswo etwas kaufen, um Altbatterien loszuwerden.
| Was | Wohin |
|---|---|
| Lose Wechselakkus, zum Beispiel 18650- oder 21700-Zellen aus dem Akkuträger | Rücksendung an uns, Sammelbox im Handel vor Ort oder kommunale Sammelstelle |
| Einweg-E-Zigaretten und Pod-Systeme mit fest verbautem Akku | Als Altgerät an uns oder zum Wertstoffhof, siehe Seite zu Elektro-Altgeräten |
| Akkuträger, Mods und Ladegeräte ohne eingelegte Zelle | Als Altgerät an uns oder zum Wertstoffhof |
| Liquids, Basen, Aromen und Nachfüllflaschen ohne Elektronik | Keine Batterie und kein Altgerät, gehören nicht in die Batteriesammlung |
Rückgabe an uns per Post
Unentgeltliche Rücknahme nach § 14 BattDG
Geräte-Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen nehmen wir kostenfrei zurück. Da wir ein reiner Online-Shop ohne eigenes Warenlager sind, läuft die Rückgabe bei uns über den Postweg. Senden Sie die Altbatterien ausreichend frankiert an:
Maximum-Trading.EU e.K.
c/o Oliver Prust
Stichwort: Batterie-Entsorgung
Rathausallee 12
47239 Duisburg
Deutschland
Die Rücknahme selbst ist kostenfrei, das Porto für den Versand an uns tragen Sie. Bitte beachten Sie vor dem Versand die Sicherheitshinweise zu Lithium-Ionen-Akkus weiter unten.
Sammelstellen in Ihrer Nähe
Wenn Sie den Postweg sparen möchten, geben Sie Altbatterien in einer der Sammelboxen ab, die in Supermärkten, Drogerien, Baumärkten und Elektrofachgeschäften stehen. Jeder Händler, der Gerätebatterien verkauft, ist zur Rücknahme verpflichtet. Auch die Wertstoffhöfe und Schadstoffmobile der Kommunen nehmen Altbatterien und Akkus kostenlos an. Beides ist für Sie genauso kostenfrei wie die Rücksendung an uns.
4. Was die Symbole auf Batterien bedeuten
Batterien und Akkus tragen das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern. Es bedeutet, dass die Batterie getrennt gesammelt werden muss und nicht in den Hausmüll darf. Sie finden es auf der Batterie selbst, auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanleitung, bei kleinen Zellen oft nur wenige Millimeter groß.
Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien und Akkus
Chemische Kürzel unter dem Symbol
Enthält eine Batterie bestimmte Schwermetalle über einem festgelegten Anteil, steht unter der durchgestrichenen Tonne zusätzlich das chemische Kürzel. Nach Artikel 13 der EU-Batterieverordnung sind das:
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| Cd | Cadmium, bei mehr als 0,002 Gewichtsprozent |
| Pb | Blei, bei mehr als 0,004 Gewichtsprozent |
Das Kürzel Hg für Quecksilber, das Sie vielleicht noch von älteren Hinweisen kennen, sieht die EU-Batterieverordnung nicht mehr vor. Batterien mit mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber dürfen nach Anhang I der Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden. Auf älteren Batterien kann das Kürzel noch aufgedruckt sein; die Bedeutung ist dieselbe wie bei Cd und Pb: getrennt sammeln, nicht in den Hausmüll.
Die Akkus von E-Zigaretten sind in aller Regel Lithium-Ionen-Zellen. Sie enthalten in der Regel weder Cadmium noch Blei über den genannten Grenzen und tragen deshalb meist nur die durchgestrichene Tonne, manchmal ergänzt um den Hinweis „Li-ion“. Getrennt gesammelt werden müssen sie trotzdem, und zwar aus einem anderen Grund: Lithium-Ionen-Zellen können bei Beschädigung oder Kurzschluss in Brand geraten.
5. Lithium-Ionen-Akkus sicher nutzen, lagern und zurückgeben
Artikel 74 der EU-Batterieverordnung verlangt von uns Hinweise dazu, wie Sie die Lebensdauer von Batterien verlängern, wie Sie sie sicher handhaben und welche Risiken von lithiumhaltigen Batterien ausgehen. Diese Hinweise gelten für alle Lithium-Ionen-Akkus, egal ob lose Zelle oder fest im Gerät verbaut.
Sicherheitshinweis Lithium-Ionen
Beschädigte, kurzgeschlossene oder überhitzte Zellen können sich entzünden. Deshalb:
- Kleben Sie die Pole loser Akkus vor der Abgabe oder dem Versand mit Klebeband ab oder stecken Sie jede Zelle einzeln in eine Kunststoffhülle, damit sich die Kontakte nicht berühren.
- Transportieren Sie Akkus nie lose in der Hosentasche oder zusammen mit Schlüsseln und Münzen.
- Öffnen Sie Geräte mit fest verbautem Akku nicht gewaltsam, sondern geben Sie das komplette Gerät ab.
- Aufgeblähte, verformte, beschädigte oder ausgelaufene Zellen versenden Sie bitte nicht, sondern bringen sie zum Wertstoffhof oder Schadstoffmobil und melden sich bei Unsicherheit vorher bei uns.
- Halten Sie Batterien und Akkus von Kindern fern.
So halten Akkus länger
Lithium-Ionen-Zellen altern schneller, wenn sie großer Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit ausgesetzt sind oder über längere Zeit vollständig entladen liegen bleiben. Lagern Sie Akkus deshalb trocken und bei Zimmertemperatur, nicht im Auto und nicht in der Sonne. Verwenden Sie zum Laden nur Ladegeräte und Kabel, die für den Zelltyp geeignet sind, und lassen Sie Akkus beim Laden nicht unbeaufsichtigt. Wenn Sie ein Gerät länger nicht nutzen, nehmen Sie den Wechselakku heraus. Bei Geräten mit wechselbarem Akku lässt sich eine nachlassende Zelle ersetzen, das Gerät selbst bleibt in Gebrauch. Intakte Wechselzellen, die Sie nicht mehr brauchen, können Sie in einem anderen passenden Gerät weiterverwenden, statt sie zu entsorgen.
Warum die getrennte Sammlung wichtig ist
Cadmium und Blei sind giftige Schwermetalle. Gelangen Batterien mit diesen Stoffen in den Hausmüll oder werden sie achtlos in der Landschaft weggeworfen, können die Stoffe bei der Verbrennung oder Deponierung in Luft, Boden und Wasser gelangen und über die Nahrungskette auf Menschen und Tiere wirken. Lithium-Ionen-Zellen können in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen Brände auslösen, weil sie beim Zerdrücken kurzschließen. Bei der getrennten Sammlung werden Batterien stattdessen fachgerecht behandelt, und Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel und Kupfer können zurückgewonnen werden. Die EU-Batterieverordnung schreibt dafür verbindliche Sammel- und Verwertungsquoten vor.
Häufige Fragen zu Batterien und Akkus
Dürfen Batterien und Akkus in den Hausmüll?
Kostet die Rückgabe bei MaxVapor etwas?
Wohin mit einer Einweg-E-Zigarette mit fest verbautem Akku?
Was bedeuten Cd und Pb auf einer Batterie?
Darf ich Lithium-Akkus mit der Post an MaxVapor schicken?
Gilt das Batteriegesetz noch?
Quellen und weiterführende Links
Worauf sich die Aussagen auf dieser Seite stützen, steht hier zum Nachlesen.
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien – der Verordnungstext, insbesondere Artikel 13 (Kennzeichnung mit Symbol und chemischen Kürzeln), Artikel 74 (Informationen für Endnutzer) und Anhang I (Stoffbeschränkungen, darunter Quecksilber).
- § 6 BattDG – Ihre Pflicht als Endnutzer, Altbatterien getrennt vom Siedlungsabfall zu erfassen.
- § 14 BattDG – die unentgeltliche Rücknahme von Geräte-Altbatterien durch den Handel, auch im Fernabsatz.
- § 24 BattDG – die Informationspflichten, aus denen sich diese Seite ergibt, mit dem Verweis auf Artikel 74 der Verordnung für den Onlinehandel.
- IHK Mittlerer Niederrhein – Pflichten nach dem BattDG – Überblick der Kammer zum Inkrafttreten am 7. Oktober 2025 und zu den Händlerpflichten.
- Informationen zu Elektro- und Elektronikaltgeräten – unsere Seite zur Rücknahme von E-Zigaretten und Geräten mit fest verbautem Akku nach dem ElektroG.
Stand der Links: 13. September 2026. Gesetzestexte können sich ändern; maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung.
Verantwortlich für diese Seite
Oliver Prust, Inhaber der Maximum-Trading.EU e.K. (MaxVapor). Diese Seite gibt die Hinweispflichten nach BattDG und EU-Batterieverordnung für den Onlinehandel wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
Zuletzt geprüft und aktualisiert am .
Fragen zur Rückgabe von Batterien?
Melden Sie sich einfach, wir helfen Ihnen persönlich weiter.
E-Mail: info@maxvapor.de (Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr)
Telefon: +49 (0)2151 / 41 88 444 (Mo–Fr 09:00–15:00 Uhr)