Tabaksteuer-Panne 2026: Sind Liquids bis Jahresende steuerfrei?
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen. Dieser Beitrag beschreibt eine laufende Rechtsfrage und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert, Mitglied im BfTG · Stand: 23. Oktober 2026
Kurz & Knapp: Die Tabaksteuer-Panne vom Oktober 2026
- Was passiert ist: Das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes wurde am 20.10.2026 verkündet und trat schon am 21.10.2026 in Kraft statt am 1. Januar 2027
- Streitpunkt: Nach Lesart von BfTG und BVTE enthält der neue Text für den Rest von 2026 keinen Steuersatz für Liquids
- Zoll und Ministerium: Bis 31.12.2026 gelten die bisherigen Sätze weiter, also 0,32 € je Milliliter Liquid
- Korrektur: Das BMF will den Fehler über ein Berichtigungsverfahren nach § 61 GGO beheben, ohne neues Gesetzgebungsverfahren
- Preise: Ware im Handel trägt bereits bezahlte Steuerzeichen, steuerfreie Liquids gibt es im legalen Handel deshalb nicht
- Ab 2027: 0,38 € je ml, danach in Stufen bis 0,44 € je ml im Jahr 2030 – Details im Beitrag zur Liquid-Steuer-Erhöhung 2027
- Grundlagen: Wie die Steuer auf Liquids aufgebaut ist, erklärt unser Ratgeber zur Liquid-Steuer
Seit Dienstagabend bekomme ich eine Frage öfter gestellt als jede Frage zu Coils oder Nikotinstärken: Sind Liquids jetzt wirklich steuerfrei? Die Schlagzeilen klingen danach, und ich kann gut verstehen, dass man bei 3,20 Euro Steuer auf jedem 10-ml-Fläschchen hellhörig wird. Die ehrliche Antwort lautet: Rechtlich ist die Lage für die letzten Wochen des Jahres tatsächlich unklar, praktisch ändert sich an Ihrem Liquid-Preis aber nichts. In diesem Beitrag ordne ich ein, was im Gesetzblatt steht, warum mein eigener Branchenverband und das Finanzministerium zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen und was das für Ihren Einkauf bis Silvester und danach bedeutet. Ich halte mich dabei an die Primärquellen, also an das Bundesgesetzblatt, den Gesetzentwurf und die Fachmeldung des Zolls, und kennzeichne, wo eine Rechtsauffassung beginnt.
Was zwischen dem 15. und 21. Oktober passiert ist
Die Vorgeschichte ist schnell erzählt und steht in unserem Beitrag zur Liquid-Steuer-Erhöhung ab 2027 ausführlich. Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vorgelegt, der Bundestag hat ihn am 15. Oktober beschlossen und der Bundesrat einen Tag später gebilligt. Für Liquids lag der Regierungsentwurf noch bei 0,33 Euro je Milliliter für 2027, im parlamentarischen Verfahren wurde daraus ein Einstieg mit 0,38 Euro. Alle neuen Steuersätze sollten erst am 1. Januar 2027 greifen, bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak sogar erst am 1. März 2027.
Das Problem steckt im letzten Artikel des Gesetzes. Dort heißt es schlicht, das Gesetz trete am Tag nach der Verkündung in Kraft. Diese Formulierung hatte einen nachvollziehbaren Grund: Einige Verfahrensvorschriften sollten sofort wirken, etwa die befristet verkürzte Bestellfrist für Steuerzeichen, damit Hersteller die neuen Banderolen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel ordern können. Nach Bericht von beck-aktuell stand der Satz bereits in der Bundestagsdrucksache vom 7. September und ist auf dem gesamten Weg durch Ministerium, Ausschuss und Plenum niemandem aufgefallen. Ausgefertigt wurde das Gesetz am 19. Oktober, verkündet am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt, und damit gilt es seit Mittwoch, dem 21. Oktober 2026.
| Datum | Schritt | Bedeutung für Liquids |
|---|---|---|
| 07.09.2026 | Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7859) | 0,33 € je ml ab 2027 geplant, Inkrafttreten „am Tag nach der Verkündung“ |
| 15.10.2026 | Beschluss im Bundestag | Einstieg auf 0,38 € je ml angehoben, Endstufe 0,44 € je ml ab 2030 |
| 16.10.2026 | Bundesrat billigt das Gesetz | Keine Änderung am Text |
| 20.10.2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 309) | Zoll veröffentlicht am selben Tag eine Klarstellung |
| 21.10.2026 | Inkrafttreten nach dem Wortlaut des Gesetzes | Strittig, ob für 2026 noch ein Steuersatz gilt |
| 01.01.2027 | Ursprünglich geplanter Starttermin | 0,38 € je ml laut Zoll und Gesetzesbegründung |
Bemerkt wurde der Fehler offenbar zuerst bei den Zigaretten, denn dort hätte der wörtliche Text die Hersteller schlagartig vor Steuersätze gestellt, für die es noch gar keine Steuerzeichen gibt. Der Verband der Rauchtabakindustrie warnte daraufhin sogar vor einem Produktionsstopp, und mehrere Juristen meldeten sich in der Presse zu Wort. Erst danach rückten die Liquids in den Blick. Für unsere Branche ist das eine besondere Situation, weil hier nicht ein zu hoher, sondern womöglich gar kein Steuersatz im Raum steht.
Steuerfrei oder nicht? Drei Lesarten des Gesetzes
Damit Sie die Schlagzeilen einordnen können, hilft ein Blick darauf, wie der Steuertarif für Liquids aufgebaut ist. Im Gesetz heißen sie „Substitute für Tabakwaren“, und der neue Tarif nennt für sie Steuersätze mit Startdatum, beginnend am 1. Januar 2027. Der bisherige Satz von 0,32 Euro je Milliliter, der seit dem 1. Januar 2026 gilt, steht im geänderten Text nicht mehr. Daraus ergeben sich drei Lesarten, die derzeit öffentlich vertreten werden und die ich Ihnen ohne Wertung nebeneinanderstelle.
Lesart 1: Für den Rest von 2026 fehlt ein Steuersatz
Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, und Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse argumentieren, das neue Gesetz habe das alte zu früh ersetzt. Weil der Tarif für Liquids erst mit dem 1. Januar 2027 beginnt, enthalte der geltende Text für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 schlicht keinen Steuersatz. Ohne Steuersatz, so die Folgerung, könne auch keine Steuer entstehen. Die Bild-Zeitung hatte vorher Juristen mit derselben Auffassung zitiert. Der Vollständigkeit halber: MaxVapor ist Mitglied im BfTG, ich gebe diese Position hier wieder, ohne mich ihr als Händler anzuschließen.
Lesart 2: Die Endstufe von 2030 gilt sofort
In einigen Berichten taucht die entgegengesetzte Variante auf, wonach mit dem Inkrafttreten der höchste Steuersatz sofort greifen würde. Für Liquids wären das 0,44 Euro je Milliliter, also 4,40 statt 3,20 Euro Steuer auf ein 10-ml-Fläschchen. Diese Lesart stützt sich auf eine allgemeine Vorschrift am Anfang des Gesetzes, die man so verstehen könnte. Die Redaktion von beck-aktuell hält sie für sehr weit hergeholt, und weder Zoll noch Ministerium wenden sie an.
Lesart 3: Der Wille des Gesetzgebers entscheidet
Das Bundesfinanzministerium spricht von einem technischen Fehler beim Datum des Inkrafttretens und verweist auf die Gesetzesbegründung. Dort steht eindeutig, dass die neuen Sätze erst 2027 gelten sollen und bis dahin alles beim Alten bleibt. Horst Winkler vom Verband des eZigarettenhandels hält diesen Willen des Gesetzgebers ebenfalls für ausschlaggebend. Der Oldenburger Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler und andere Stimmen in der Presse kritisieren das Ministerium zwar scharf, eine verbindliche gerichtliche Klärung gibt es bisher aber nicht.
| Lesart | Vertreten von | Steuer je ml bis 31.12.2026 | Wird angewendet? |
|---|---|---|---|
| Kein Steuersatz | BfTG, BVTE, von Bild zitierte Juristen | 0,00 € | Nein |
| Endstufe sofort | Einzelne Presseberichte | 0,44 € | Nein |
| Wille des Gesetzgebers | BMF, Generalzolldirektion, VdeH | 0,32 € | Ja, vom Zoll |
Für Sie als Kunde zählt vor allem die letzte Spalte. Eine Steuer wird nicht in einer Pressemitteilung erhoben, sondern vom Zoll, und der Zoll hat sich klar festgelegt. Wer eine andere Rechtsauffassung durchsetzen will, müsste das gegenüber der Finanzverwaltung tun und notfalls vor Gericht, und das betrifft Hersteller und Importeure, nicht Endkunden. Bis eine Berichtigung vorliegt, bleibt die Frage damit eine Diskussion unter Fachleuten, die an Ihrem Einkauf nichts ändert.
Was Zoll und Finanzministerium jetzt anwenden
Der Zoll hat noch am Tag der Verkündung, dem 20. Oktober, eine Fachmeldung mit dem Titel „Klarstellung zum Inkrafttreten“ veröffentlicht. Darin bezeichnet er die Inkrafttretensregelung mit Blick auf die neuen Steuersätze als offensichtliche Unrichtigkeit. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten nach dieser Meldung die Steuersätze des Tabaksteuergesetzes in der Fassung vom 19. Oktober 2026 unverändert weiter. Ab dem 1. Januar 2027 gilt der neue Tarif für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute für Tabakwaren, zu denen die Liquids gehören, ab dem 1. März 2027 für Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak.
Wie der Fehler berichtigt werden soll
Das Ministerium hat eine Berichtigung angestoßen und strebt nach Medienberichten das Verfahren nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien an. Mit diesem Verfahren lassen sich Druckfehler und offenbare Unrichtigkeiten in verkündeten Gesetzen korrigieren, ohne dass Bundestag und Bundesrat erneut abstimmen müssen. Nötig ist dafür die Zustimmung der Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten beider Häuser, und weil der Fehler schon im Entwurf stand, möglicherweise auch die des Bundespräsidialamts. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 bestätigt, dass ein solches Verfahren zulässig ist, offen bleibt aber, ob ein falsches Inkrafttretensdatum als „offenbar“ unrichtig in diesem Sinn gilt.
Wie lange die Berichtigung dauert, hat das Ministerium nicht gesagt. Jan Mücke rechnet mit mindestens einem Monat, falls doch der Bundesrat noch einmal beteiligt werden muss. Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele hält ein neues Gesetz dagegen für überflüssig, weil der Fehler offensichtlich sei. Für Sie heißt das: Bis zum Jahresende kann sich formal noch etwas bewegen, an der praktischen Anwendung durch den Zoll ändert das nach heutigem Stand nichts.
Stand dieses Beitrags: 23. Oktober 2026, 14 Uhr. Die Berichtigung war zu diesem Zeitpunkt angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht. Sobald eine Berichtigung im Bundesgesetzblatt erscheint oder ein Gericht sich äußert, aktualisiere ich diesen Abschnitt und das Datum in der Autorenbox.
Was die Panne für Ihre Liquid-Preise bedeutet
Die Tabaksteuer auf Liquids wird nicht an der Kasse berechnet, sondern über Steuerzeichen entrichtet, die Hersteller und Importeure beim Zoll bestellen und vorab bezahlen. Jedes legal verkaufte Fläschchen in unserem Lager trägt eine solche Banderole, und die Steuer darauf ist längst beim Staat angekommen. Ein Händler könnte diese Ware gar nicht steuerfrei verkaufen, ohne Geld zu verschenken, das er nicht zurückbekommt. Banderolen zu entfernen und später eine Erstattung zu beantragen, halten nach dpa-Bericht auch die Branchenverbände weder für ratsam noch für praktisch umsetzbar.
Bei uns bleiben die Preise für Fertigliquids mit Nikotin, Nikotinsalz-Liquids und Shortfills deshalb unverändert, und ich gehe davon aus, dass das im gesamten seriösen Fachhandel so bleibt. Dasselbe gilt für Longfill-Aromen, Basen und Nikotin-Shots, deren Steuer ebenfalls schon bezahlt ist. Einen Preisvorteil durch die Panne wird es nach meiner Einschätzung im legalen Handel also nicht geben. Das ist ernüchternd, aber es ist ehrlicher als jede Rabattaktion, die mit dem Wort „steuerfrei“ wirbt.
Lohnt sich jetzt ein Vorrat vor 2027?
Viele Kundinnen und Kunden fragen mich, ob sie vor dem Jahreswechsel Liquid auf Vorrat kaufen sollten, weil die Steuer ab Januar steigt. Das ist eine persönliche Entscheidung, die ich Ihnen nicht abnehmen möchte, ich kann Ihnen aber zwei Hinweise aus der Praxis mitgeben. Liquids sind lange haltbar, wenn sie dunkel, kühl und gut verschlossen lagern, trotzdem verändert sich besonders bei hellen Fruchtsorten der Geschmack über viele Monate. Außerdem steht mit dem Entwurf zu Höchstmengen für Kühlstoffe ein weiteres Regelwerk im Raum, das wir im Beitrag zum Liquid-Verbot 2026 erklären, und das manche Rezepturen betreffen kann. Wer selbst mischt, kann mit dem Liquidrechner vorab ausrechnen, welche Mengen er tatsächlich verbraucht.
Vorsicht bei Angeboten mit „steuerfrei“
Die Suchanfragen nach „Liquid steuerfrei kaufen“ und „Liquid steuerfrei bestellen“ sind in dieser Woche sprunghaft gestiegen, und solche Wellen nutzen erfahrungsgemäß unseriöse Anbieter. Ware ohne deutsches Steuerzeichen war schon vor der Panne illegal im Handel, und daran hat das Gesetzblatt vom 20. Oktober nichts geändert. Über das Wachstum dieses Marktes haben wir im Beitrag zum Liquid-Schwarzmarkt berichtet. Illegale Ware umgeht neben der Steuer oft auch die Vorgaben zu Füllmenge, Nikotingehalt und Registrierung, und beim Kauf fehlt jede Alterskontrolle.
Ein legales Liquid in Deutschland erkennen Sie an drei Dingen: am deutschen Steuerzeichen auf der Verpackung, an deutschsprachigen Warnhinweisen und bei nikotinhaltigen Produkten an einer Füllmenge von höchstens 10 Millilitern mit maximal 20 mg Nikotin je Milliliter. Diese Grenzen stammen aus der EU-Tabakproduktrichtlinie, die wir im Ratgeber zu TPD2 und TPD3 erklären. Seriöse Shops verkaufen außerdem nur nach Altersprüfung, unsere Regeln dazu finden Sie in den Hinweisen zum Jugendschutz. Wenn Ihnen ein Angebot in diesen Wochen ungewöhnlich preiswert und ausdrücklich „steuerfrei“ vorkommt, ist das ein Grund mehr, genau hinzuschauen.
Was ab dem 1. Januar 2027 gilt
An der Erhöhung selbst ändert die Panne nichts, sie betrifft nur die Wochen bis zum Jahresende. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf Liquids von 0,32 auf 0,38 Euro je Milliliter und danach jedes Jahr weiter bis auf 0,44 Euro im Jahr 2030. Auf ein 10-ml-Fläschchen bedeutet der erste Schritt 60 Cent mehr Steuer, mit der darauf fälligen Mehrwertsteuer rund 71 Cent. Die einzelnen Jahresstufen, die Berechnung für größere Gebinde und den Vergleich zum Regierungsentwurf haben wir im Beitrag zur nächsten Liquid-Steuer-Erhöhung zusammengestellt.
| Zeitraum | Steuer je ml | Steuer je 10 ml | Grundlage |
|---|---|---|---|
| bis 31.12.2026 | 0,32 € | 3,20 € | Fassung vom 19.10.2026, Anwendung laut Zoll |
| ab 01.01.2027 | 0,38 € | 3,80 € | BGBl. 2026 I Nr. 309 |
| ab 01.01.2030 | 0,44 € | 4,40 € | BGBl. 2026 I Nr. 309, Endstufe |
Wie viel die Steuer im Monat für Sie persönlich ausmacht, hängt an Ihrem Verbrauch und am Gerät. Wer mit einem sparsamen Pod-System im MTL-Zug dampft, verbraucht oft nur wenige Milliliter am Tag, bei Sub-Ohm-Geräten ist es ein Vielfaches. Mit unserem E-Zigaretten-Rechner können Sie Ihren eigenen Verbrauch durchrechnen. Die politische Debatte um Steuern, Aromen und Prävention verfolgen wir laufend im Beitrag zu Politik und Steuerdebatte, und weitere Hintergründe finden Sie gesammelt in unseren Ratgebern.
Quellen und Datenstand
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 19.10.2026, BGBl. 2026 I Nr. 309, verkündet am 20.10.2026
- Generalzolldirektion: Fachmeldung „Tabaksteuer – Klarstellung zum Inkrafttreten“ (20.10.2026)
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7859, Gesetzentwurf der Bundesregierung (07.09.2026, PDF)
- beck-aktuell: „Tabaksteuererhöhung plötzlich in Kraft“ (21.10.2026, aktualisiert 22.10.2026)
- beck-aktuell: „Gesetzespanne im Finanzministerium: Vaping steuerfrei – aus Versehen“ (22.10.2026)
- Legal Tribune Online: „Kuriose Panne: Tabaksteuergesetz tritt zu früh in Kraft“ (21.10.2026)
- t-online / dpa: „Tabaksteuer-Panne: Sind E-Zigaretten bis Jahresende steuerfrei?“ (22.10.2026)
Ergänzend ausgewertet: Stuttgarter Zeitung (21.10.2026) mit Stellungnahmen von BMF, BVTE und Verband der Rauchtabakindustrie sowie netz-trends.de (16.10.2026) zum Bundesratsbeschluss. Den Regelungstext des Bundesgesetzblatts konnten wir als PDF-Datei nicht maschinell auslesen, die Wiedergabe des Tarifs stützt sich daher auf Gesetzentwurf, Zoll-Fachmeldung und Fachpresse. Stand: 23.10.2026.
Häufige Fragen
Sind Liquids seit dem 21. Oktober 2026 steuerfrei?
Das ist umstritten. Branchenverbände halten Liquids bis Jahresende für steuerfrei, weil der neue Tarif erst ab 2027 Sätze nennt. Zoll und Finanzministerium wenden bis 31.12.2026 aber weiter 0,32 Euro je Milliliter an, und im legalen Handel trägt jede Flasche bereits ein bezahltes Steuerzeichen.
Was genau ist bei der Tabaksteuer-Panne schiefgelaufen?
Das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sollte die neuen Sätze ab 2027 einführen, tritt laut Wortlaut aber am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es wurde am 20.10.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt damit seit dem 21.10.2026. Das Finanzministerium spricht von einem technischen Fehler.
Werden Liquids jetzt billiger?
Im legalen Handel nicht. Die Steuer wird über Steuerzeichen entrichtet, die Hersteller vorab bezahlen, und die Ware im Lager ist bereits versteuert. Die Branchenverbände raten ausdrücklich davon ab, jetzt steuerfrei zu verkaufen.
Wie soll der Fehler im Tabaksteuergesetz korrigiert werden?
Das Finanzministerium hat eine Berichtigung angestoßen und strebt nach Medienberichten ein Verfahren nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien an. Damit lassen sich offenbare Unrichtigkeiten mit Zustimmung der Präsidenten von Bundestag und Bundesrat korrigieren, ohne neue Abstimmung.
Wie hoch ist die Liquid-Steuer ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt sie 0,38 Euro je Milliliter, danach steigt sie jährlich bis auf 0,44 Euro je Milliliter im Jahr 2030. Auf ein 10-ml-Fläschchen sind das im ersten Schritt 60 Cent mehr Steuer, mit Mehrwertsteuer rund 71 Cent.
Gilt die Panne auch für Zigaretten?
Ja, das Gesetz betrifft alle Tabakwaren. Bei Zigaretten hätte der Wortlaut sogar sofort höhere Sätze ausgelöst, für die noch keine Steuerzeichen existieren. Laut Zoll gelten auch hier bis 31.12.2026 die bisherigen Sätze, für Zigarren und Pfeifentabak beginnt der neue Tarif am 1. März 2027.
Woran erkenne ich ein legal versteuertes Liquid?
Am deutschen Steuerzeichen auf der Verpackung, an deutschsprachigen Warnhinweisen und bei nikotinhaltigen Liquids an höchstens 10 Millilitern Füllmenge mit maximal 20 mg Nikotin je Milliliter. Angebote, die gerade mit „steuerfrei“ werben, sollten Sie besonders kritisch prüfen.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
Gründer von MaxVapor.de, Fachhandel seit 2008, spezialisiert auf E-Zigaretten seit 2012. 14 Jahre Erfahrung in Produktberatung, TPD2-Compliance und der Begleitung steuerlicher und regulatorischer Änderungen im Handel, einschließlich jeder Stufe der Liquid-Steuer seit 2022. Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. und verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Mitglied im BfTG
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: 23.10.2026 · Zuletzt aktualisiert: 23.10.2026. Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen und keine Steuer- oder Rechtsberatung; alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind allein der verkündete Gesetzestext und die Anwendung durch die Zollverwaltung. Hinweis zur Transparenz: MaxVapor ist Mitglied im BfTG, dessen Rechtsauffassung in diesem Beitrag wiedergegeben wird.
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