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Nächste Liquid-Steuer-Erhöhung: Bis zu 421 Euro mehr pro Jahr – und was Sie jetzt tun können

E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.

Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Veröffentlicht: 31. März 2026

Kurz & Knapp: Tabaksteuer 2027 und E-Zigaretten

  • FinanzKommission Gesundheit – von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium, Bericht vom 30.03.2026
  • Reformempfehlung Nr. 64 – Tabaksteuer soll 2027–2031 in fünf Schritten erhöht werden
  • E-Zigaretten-Liquids eingeschlossen – die Kommission fordert parallele Anhebung der Liquid-Steuer
  • Aktuelle Liquid-Steuer: 0,32 €/ml ab 2026 – weitere Erhöhung ab 2027 möglich
  • Harm Reduction ignoriertLiquids werden steuerlich mit Zigarettenrauch gleichgesetzt
  • Einnahmen für die GKV – ca. 1,2 Mrd. € zusätzlich allein im Jahr 2027 erwartet
  • Ab 2031: automatische Inflationsanpassung der Tabaksteuersätze geplant
Liquid-Steuer-Erhöhung 2027: Dokument der FinanzKommission Gesundheit mit Tabaksteuer-Empfehlungen
FinanzKommission Gesundheit, Erster Bericht 30.03.2026 – Tabaksteuererhöhungen betreffen auch Liquids für E-Zigaretten.

Seit Jahren beobachte ich, wie politische Entscheidungen den Markt für E-Zigaretten formen – von der Einführung der Liquid-Steuer 2022 bis zu den schrittweisen Erhöhungen auf aktuell 0,32 Euro pro Milliliter. Am 30. März 2026 erschien ein Bericht, der aus meiner Sicht den nächsten Schritt ankündigt: der erste Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Auf den ersten Blick wirkt er wie ein gesundheitspolitisches Dokument zur GKV-Stabilisierung – für Dampfer steckt darin aber eine direkte Botschaft: Die Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids soll mit einer größeren Tabaksteuererhöhung noch einmal steigen. Ich habe den Bericht gelesen, die wichtigsten Stellen für Sie aufbereitet und ordne ein, was das konkret bedeutet.

Was ist die FinanzKommission Gesundheit?

Hinter dem sperrigen Namen steckt ein Expertengremium, das die Bundesregierung beauftragt hat, Wege zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes zu erarbeiten. Der erste Bericht kam am 30. März 2026 heraus, ist 483 Seiten stark und enthält unter anderem Empfehlungen zur Einführung und Erhöhung von Verbrauchsteuern – mit dem Ziel, die GKV langfristig zu entlasten. Die Kommission folgt der Logik, dass höhere Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte deren Konsum senken und damit Behandlungskosten reduzieren. WHO und Weltbank empfehlen genau das seit Jahren (FinanzKommission Gesundheit 2026, S. 421).

Kapitel 8 steht unter dem Titel „Einführung von Konsumsteuern zur Stärkung der Prävention" und befasst sich vor allem mit der Besteuerung von Tabak, Alkohol und zuckerhaltigen Getränken. Im Tabak-Abschnitt werden E-Zigaretten nicht als separate Kategorie betrachtet, sondern als tabakverwandte Erzeugnisse – und damit nach derselben Logik besteuert: Wer raucht oder dampft, soll mehr zahlen. Die Kommission rechnet damit, dass diese Maßnahmen die GKV-Ausgaben spürbar senken können – durch weniger Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und chronische Lungenerkrankungen (ebd., S. 426).

Die Vorschläge der Kommission sind noch kein geltendes Recht, sondern politische Empfehlungen. Nun ist der Gesetzgeber am Zug. Die GKV kämpft seit Jahren mit Finanzierungsproblemen, und nach dem 14. Februar 2027 sind im Tabaksteuergesetz keine weiteren Erhöhungen vorgesehen – der politische Druck für neue Maßnahmen ist damit hoch (ebd., S. 424). Was als Expertenempfehlung beginnt, kann für unsere Branche schon ab Januar 2027 Realität werden.

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Reformempfehlung Nr. 64: Was die Kommission konkret fordert

Für Dampfer ist Reformempfehlung Nr. 64 die entscheidende Stelle im Bericht – sie trägt den Titel „Erhöhung der Tabaksteuer". Die Kommission beschreibt darin die Ausgangslage: Tabakkonsum gilt nach wie vor als der größte vermeidbare Risikofaktor für Krankheit und vorzeitigen Tod in Deutschland. Trotz eines über Jahrzehnte sinkenden Raucheranteils ist seit 2023 eine Trendwende eingetreten – der Verbrauch von Fabrikzigaretten stieg zum ersten Mal seit über drei Jahrzehnten wieder, was die Kommission als Alarmzeichen wertet. Aktuellen Zahlen zufolge rauchen rund 29 Prozent der Erwachsenen und 7 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren (ebd., S. 422).

Die Kommission hält die aktuelle Steuerlast für zu niedrig. Der Tabaksteueranteil bei einer Packung Fabrikzigaretten lag 2024 bei 52 Prozent des Kleinverkaufspreises – die WHO empfiehlt mindestens 75 Prozent. Deutschland hat damit den geringsten relativen Tabaksteueranteil in der gesamten EU (ebd., S. 424). Die letzte wirklich große Tabaksteuererhöhung liegt über 20 Jahre zurück: 2002 bis 2005. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz von 2022 war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber aus Sicht der Kommission bei weitem nicht ausreichend, um den Tabakkonsum tatsächlich zu senken.

Hinter der Forderung stehen zwei Motive: Im Jahr 2025 lagen die jährlichen Tabaksteuereinnahmen bei ca. 16,2 Milliarden Euro, davon rund 13,2 Milliarden aus Fabrikzigaretten und 2,5 Milliarden aus Feinschnitt (ebd., S. 424). Die Kommission will durch die Erhöhung mehr Geld für den GKV-Haushalt einnehmen – das erklärte Hauptziel ist aber, den Tabakkonsum um etwa ein Fünftel zu senken; allein dadurch würden jährlich rund 3.500 Krebsneuerkrankungen verhindert (ebd., S. 426).

Schrittweise Erhöhung von 2027 bis 2031

Konkret empfiehlt die Kommission, die durchschnittliche Steuerlast für Fabrikzigaretten in fünf Jahresschritten zu erhöhen: 3 Cent pro Stück im Jahr 2027, 2,3 Cent in 2028, 2,5 Cent in 2029, 2,7 Cent in 2030 und 2,9 Cent in 2031. Wenn Händler diese Erhöhungen vollständig weitergeben, steigen die Preise über fünf Jahre jährlich um durchschnittlich etwa 8 Prozent. Ab 2031 soll die Tabaksteuer automatisch an die Inflation angepasst werden; gleichzeitig soll die Preislücke zwischen Fabrikzigaretten und billigem Feinschnitt kleiner werden, damit Raucher nicht einfach auf günstigere Produkte ausweichen (ebd., S. 425). Die erwarteten Mehreinnahmen steigen von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2031.

Die Kommission räumt ein, dass eine solche Steuererhöhung regressive Wirkung haben kann – Menschen mit niedrigem Einkommen geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für Tabak aus und hören bei Preiserhöhungen eher damit auf. Sie sieht darin jedoch langfristig auch einen gesundheitlichen Vorteil für einkommensschwache Haushalte, wenn der Konsum tatsächlich sinkt (ebd., S. 426). Kritiker dieser Argumentation verweisen darauf, dass Suchtmittelkonsum durch Preiserhöhungen allein selten wirklich aufgegeben wird – sondern häufig auf günstigere oder illegale Alternativen ausweicht.

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E-Zigaretten und Liquids im Fokus: Was der Bericht konkret sagt

Wer hofft, dass E-Zigaretten als schadstoffärmere Alternative zum Rauchen eine Sonderbehandlung erhalten, wird in diesem Bericht enttäuscht. Die Kommission bezeichnet E-Zigaretten als „tabakverwandte Erzeugnisse" und sieht für sie keine Ausnahme vor. Wörtlich heißt es: „Parallel dazu sollten die Tabaksteuertarife für Zigarren und Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak, Tabaksticks für Tabakerhitzer sowie Liquids für E-Zigaretten entsprechend angehoben werden." (ebd., S. 425). Liquids steigen also mit – proportional zu dem, was für Fabrikzigaretten beschlossen wird.

Der Bericht räumt zwar ein, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten im Vergleich zu klassischen Zigaretten meist weniger Schadstoffe freisetzen – stuft sie aber trotzdem als „gesundheitsschädlich" ein und betont, dass die Langzeit-Evidenz begrenzt und produktabhängig sei. Als besonders problematisch gilt der Kommission der sogenannte duale Konsum – also die gleichzeitige Nutzung von E-Zigaretten und herkömmlichen Zigaretten – sowie die Attraktivität von E-Zigaretten für Jugendliche, die über diese Produkte erstmals mit Nikotin in Kontakt kommen (ebd., S. 423). Dass E-Zigaretten Rauchern beim Umstieg helfen könnten, lässt die Kommission steuerlich schlicht unberücksichtigt.

Der relative Tabaksteueranteil am Kleinverkaufspreis lag 2025 bei E-Zigaretten-Liquids bei rund 32 Prozent – geringer als bei Fabrikzigaretten mit 52 Prozent oder Tabakerhitzern mit 42 Prozent (ebd., S. 424, Fußnote 42). Das ist für die Kommission ein Argument: Selbst wenn Liquids stärker besteuert werden, läge der Steueranteil noch unterhalb des EU-Durchschnitts. Für Dampfer bedeutet das im Klartext: Weitere Erhöhungen sind politisch jederzeit begründbar – der Bericht liefert dafür die Vorlage.

Was das für die aktuelle Liquid-Steuer bedeutet

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Liquid-Steuer von 0,32 Euro pro Milliliter – eigentlich die letzte Stufe des im Tabaksteuermodernisierungsgesetz 2021 festgelegten Stufenplans. Dieser vermeintliche Endpunkt könnte jetzt schon nach wenigen Monaten Geschichte sein. Die Kommission nennt keinen konkreten neuen Satz für E-Zigaretten-Liquids, macht aber klar, dass die Erhöhung „entsprechend" zu den Erhöhungen bei Fabrikzigaretten ausfallen soll – also prozentual ähnlich stark. Bei 8 Prozent pro Jahr werden nikotinhaltige Liquids in den nächsten Jahren spürbar teurer.

⚠️ Achtung! Bei allem, was ich Ihnen hier berichte: Diese Empfehlungen sind noch kein geltendes Recht. Bevor sie wirksam werden, braucht es ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren. Wir werden Sie bei MaxVapor informieren, sobald sich etwas bewegt.

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Die konkreten Zahlen: Was auf Dampfer zukommen könnte

Ich möchte Ihnen keine Prognosen verkaufen, die so nicht im Bericht stehen. Was die Kommission für Fabrikzigaretten klar benennt, ist für Liquids nur vage als „entsprechende Anhebung" formuliert. Trotzdem lohnt ein Blick auf die Größenordnungen: Schon die aktuellen 0,32 Euro Liquid-Steuer pro Milliliter schlagen bei einer typischen 10-ml-Flasche mit 3,20 Euro zu Buche – eine Steigerung auf 0,40 Euro pro Milliliter würde den Steueranteil auf 4,00 Euro pro Flasche heben und direkt auf den Endpreis durchschlagen.

Wer über nikotinhaltige Liquids dampft und beispielsweise drei 10-ml-Flaschen pro Woche verbraucht, zahlt heute allein an Steuer bereits rund 9,60 Euro wöchentlich – also knapp 500 Euro im Jahr. Jede weitere Erhöhung trifft vor allem diejenigen, die seit Jahren nicht mehr rauchen und die E-Zigarette als funktionierenden Ersatz nutzen. Was die Kommission als Anreiz zur Konsumreduktion versteht, landet bei diesen Menschen als reine Zusatzbelastung – ohne dass sie dadurch gesünder werden.

Die Kommission benennt das selbst: Hohe Steuern auf legale Produkte können illegalen Konsum und Grenzimporte fördern (ebd., S. 426). Für den regulierten Fachhandel ist das keine Theorie – der VD-EH hat in seiner Jahresbilanz 2025 berechnet, dass mindestens jede zweite E-Zigarette, die in Deutschland verkauft wird, vom Schwarzmarkt stammt – mit Steuerausfällen von mindestens 1,2 Milliarden Euro allein im Jahr 2025. Wer günstigere, oft nicht TPD2-konforme Produkte aus dem EU-Ausland oder über nicht lizenzierte Online-Kanäle bezieht, tut das in aller Regel nicht aus Überzeugung – sondern wegen des Preises.

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Einordnung und Kritik: Was der Bericht verschweigt

Ich betreibe MaxVapor seit 2008 und verfolge regulatorische Entwicklungen im deutschen und europäischen E-Zigarettenmarkt seit über einem Jahrzehnt. Was mich beim Lesen des Berichts am stärksten beschäftigt hat, ist nicht das, was drinsteht – sondern das, was fehlt: ein einziger Satz zur Frage, was die internationale Wissenschaft über E-Zigaretten als Rauchstopp-Hilfe sagt. Das britische Office for Health Improvement and Disparities (OHID, ehemals Public Health England) hat in seinem Evidence Review 2022 belegt, dass E-Zigaretten das am häufigsten verwendete Hilfsmittel beim Rauchstopp sind – und dass Raucher, die mit der E-Zigarette aufhören, dies zu 64,9 Prozent schaffen, verglichen mit 58,6 Prozent ohne E-Zigarette. Im Vergleich zu Tabakzigaretten haben E-Zigaretten zudem ein wesentlich geringeres Schadenspotenzial. Diese Unterscheidung sucht man im Bericht der FinanzKommission vergeblich.

Stattdessen werden E-Zigaretten in denselben Rahmen gestellt wie klassische Tabakprodukte – was steuerlich bequem ist, aber am Ziel vorbeigeht. Wer Raucher vom Zigarettenkonsum wegbringen will, macht durch höhere Liquid-Steuern genau das teurer, was als Alternative funktioniert. Wer wirtschaftlich unter Druck steht, greift dann möglicherweise wieder zur Zigarette oder zum günstigeren Feinschnitt – Produkte, deren Schäden seit Jahrzehnten dokumentiert sind und die in keinem vernünftigen Verhältnis zur E-Zigarette stehen. Als Fachhändler, der täglich mit Rauchern spricht, die auf die E-Zigarette umsteigen möchten, sehe ich das immer wieder: Diese Politik hilft niemandem beim Rauchstopp.

Ich sage nicht, dass die E-Zigarette komplett steuerfrei sein sollte. Eine moderate Besteuerung ist aus meiner Sicht vertretbar – Nikotin macht abhängig, das ist Realität. Was ich aber für falsch halte, ist eine steuerliche Gleichsetzung mit Produkten, deren Schädlichkeitsprofil messbar höher liegt. Der VD-EH sieht das ähnlich: Geschäftsführer Oliver Pohland sagte in seiner Stellungnahme vom Februar 2026 klar, dass Steuererhöhungen die Schwarzmarktproblematik verschärfen, statt sie zu lösen – und dass dadurch niemand gesünder wird. Ich ergänze diesen Abschnitt, sobald das BfTG seine Einschätzung veröffentlicht.

👉 Tipp: Fragen zur Liquid-Steuer, zur Regulierung oder zu den praktischen Auswirkungen auf Ihr Dampfen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich – oder Sie schreiben uns direkt.

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Übersicht: Geplante Tabaksteuererhöhungen 2027–2031

Die Kommission empfiehlt für Fabrikzigaretten folgende Erhöhungen in fünf Schritten. E-Zigaretten-Liquids weist der Bericht nicht separat aus; die Kommission spricht von einer „entsprechenden Anhebung".

Empfohlene Tabaksteuererhöhungen laut FinanzKommission Gesundheit 2026 für die Jahre 2027 bis 2031
Jahr Erhöhung Fabrikzigaretten (Cent/Stück) Erhöhung Feinschnitt (€/kg) Erwartete Mehreinnahmen (Mrd. €)
2027 + 3,0 Cent + 52 €/kg ca. 1,2 Mrd. €
2028 + 2,3 Cent + 38 €/kg ca. 2,1 Mrd. €
2029 + 2,5 Cent + 42 €/kg ca. 2,9 Mrd. €
2030 + 2,7 Cent + 46 €/kg ca. 3,8 Mrd. €
2031 + 2,9 Cent + 50 €/kg ca. 4,8 Mrd. €

Quelle: FinanzKommission Gesundheit, Erster Bericht, 30.03.2026, S. 425. Angaben zu E-Zigaretten-Liquids nicht separat ausgewiesen; laut Bericht „entsprechende Anhebung" der bestehenden Tabaksteuertarife vorgesehen. Die Zahlen spiegeln die Empfehlungen des Gremiums, kein beschlossenes Recht.

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Was zahle ich konkret? – Preisaufschlüsselung mit echten Zahlen

Bevor ich auf mögliche Szenarien eingehe, lohnt ein Blick auf das, was im aktuellen Ladenpreis bereits an Steuern steckt. Die genaue Zusammensetzung überrascht viele – selbst Dampfer, die schon lange dabei sind. Ich zeige das an einem realistischen Beispiel: einer 10-ml-Flasche Fertigliquid mit Nikotin zum typischen Marktpreis von 7,49 Euro.

Preisaufschlüsselung: Was steckt in einer 10-ml-Flasche?

Preisbestandteile einer 10-ml-Flasche Fertigliquid mit Nikotin zum Marktpreis 7,49 Euro inkl. aktueller Liquid-Steuer und MwSt.
Preisbestandteil Berechnung Betrag Anteil am VK
Produktkosten netto
(Herstellung, Rohstoffe, Marge, Vertrieb)
7,49 € ÷ 1,19 − 3,20 € 3,09 € 41,3 %
Liquid-Steuer (Verbrauchsteuer)
(0,32 €/ml × 10 ml)
0,32 € × 10 3,20 € 42,7 %
Mehrwertsteuer (19 %)
(auf Produktkosten + Steuer)
(3,09 € + 3,20 €) × 0,19 1,20 € 16,0 %
Brutto-Verkaufspreis 7,49 € 100 %
Staatlicher Gesamtanteil
(Liquid-Steuer + MwSt auf volle Basis)
3,20 € + 1,20 € 4,40 € 58,7 %

⚠️ Hinweis: Die MwSt wird auf den Gesamtnettobetrag berechnet – also auf Produktkosten und Liquid-Steuer zusammen. Der Staat kassiert damit die Verbrauchsteuer und obendrauf noch 19 % MwSt auf die Verbrauchsteuer selbst. Bei 0,32 €/ml sind das zusätzlich 0,061 € pro ml, die der Fiskus über die MwSt auf die Steuer einnimmt.

Monatliche Belastung nach Nutzertyp – heute und in möglichen Steuerszenarien

Die Tabelle darunter zeigt die reine Steuerbelastung (Liquid-Steuer ohne MwSt) je nach Verbrauchsmenge und Steuerszenario. Ich rechne mit drei Szenarien: dem heutigen Satz (0,32 €/ml), einer moderaten Erhöhung auf 0,35 €/ml ab 2027 (entspricht ~+8 %) sowie einer kumulierten Erhöhung auf 0,45 €/ml bis 2031 (entspricht ~+40 % über fünf Jahre), wie sie aus den Prozentvorgaben der Kommission ableitbar ist. Diese Werte sind Schätzungen – der Gesetzgeber legt den konkreten Liquid-Steuersatz separat fest.

Monatliche und jährliche Liquid-Steuerbelastung nach Verbrauchstyp für die Steuerszenarien 2026, 2027 und 2031.
Nutzertyp Verbrauch Heute (0,32 €/ml) Szenario 2027 (~0,35 €/ml) Szenario 2031 (~0,45 €/ml)
Gelegenheits­dampfer
MTL-Gerät, ~1,5 ml/Tag
ca. 45 ml/Monat 14,40 €/Monat
172,80 €/Jahr
15,75 €/Monat
189,00 €/Jahr
+16,20 €/Jahr
20,25 €/Monat
243,00 €/Jahr
+70,20 €/Jahr
Durchschnitts­dampfer
MTL/RDL, ~3 ml/Tag
ca. 90 ml/Monat 28,80 €/Monat
345,60 €/Jahr
31,50 €/Monat
378,00 €/Jahr
+32,40 €/Jahr
40,50 €/Monat
486,00 €/Jahr
+140,40 €/Jahr
Viel­dampfer
Sub-Ohm/DL, ~9 ml/Tag
ca. 270 ml/Monat 86,40 €/Monat
1.036,80 €/Jahr
94,50 €/Monat
1.134,00 €/Jahr
+97,20 €/Jahr
121,50 €/Monat
1.458,00 €/Jahr
+421,20 €/Jahr

Diese Werte bilden nur die Liquid-Steuer ab, ohne MwSt auf die Steuer und ohne Produktkosten. Wegen der MwSt-Kumulierung liegt der reale Ausgabenanstieg am Endpreis rund 19 Prozent höher. Für einen Durchschnittsdampfer bedeutet das 2031 real etwa 167 Euro mehr pro Jahr – wenn der Preisanstieg vollständig weitergegeben wird; die Tabelle zeigt mit 140 Euro noch den günstigeren Wert. Für Sub-Ohm-Dampfer liegt der Mehraufwand damit bei über 500 Euro – pro Jahr.

Zum Vergleich: Ein Zigarettenraucher, der eine Schachtel pro Tag raucht, zahlt heute bei einem Kleinverkaufspreis von 7,80 Euro für eine Schachtel (20 Stück) eine Tabaksteuer von etwa 3,80 Euro plus rund 1,25 Euro MwSt – also ca. 5,05 Euro staatlichen Anteil pro Tag oder über 1.800 Euro im Jahr. Dieser Abstand ist der Grund, warum die Kommission bei Liquids noch Spielraum für weitere Erhöhungen sieht.

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Shortfills, Longfills und DIY: Wer zahlt was – und warum das für Sie relevant ist

Eine Frage, die ich seit Einführung der Liquid-Steuer 2022 immer wieder bekomme: Gilt die Steuer auch für meinen Shortfill? Was ist mit Aromen und DIY-Basen? Das Tabaksteuergesetz (TabStG) behandelt verschiedene Produkttypen unterschiedlich – und wer das kennt, kann heute schon spürbar sparen. Steigt die Liquid-Steuer weiter, wird dieser Unterschied noch größer.

Aktuelle Steuerpflicht nach Produkttyp

Übersicht der Liquid-Steuerpflicht nach Produkttyp gemäß Tabaksteuergesetz, Stand 2026.
Produkttyp Steuerpflichtig? Steuerbeispiel Hinweis
Fertigliquid 10 ml
Mit oder ohne Nikotin, verkaufsfertig
✔ Ja, voll 3,20 € (0,32 × 10) Gilt für alle Fertigliquids, unabhängig vom Nikotingehalt
Shortfill 50 ml
Nikotinfrei, zum Aufmischen
✔ Ja, voll 16,00 € (0,32 × 50) Seit 2022 voll steuerpflichtig – größter Preistreiber bei Shortfills
Nikotinshot 10 ml / 20 mg
TPD2-konforme Nikotinzusätze
✔ Ja, voll 3,20 € (0,32 × 10) Auch bei geringen Mengen volle Steuerpflicht
Longfill-Aroma / Konzentrat
10–30 ml Geschmackskonzentrat
⚠ Grauzone Oft 0 € Liquid-Steuer Wenn als Lebensmittelaroma deklariert und nicht als verkaufsfertiges E-Zigaretten-Liquid vermarktet, aktuell häufig steuerfrei – hängt von Deklaration ab
VG/PG-Base
Propylenglykol, Glycerin als Lebensmittel
✘ Nein (aktuell) 0 € Sofern als Lebensmittel-/Kosmetikrohstoff verkauft, nicht als E-Zigaretten-Liquid – keine Liquid-Steuer

Was bedeutet das konkret – am Beispiel Shortfill vs. Longfill

Warum kostet ein 50-ml-Shortfill so viel mehr als ein Longfill-Set in vergleichbarer Menge? Nicht weil Shortfills besser schmecken oder hochwertiger sind – sondern weil die Steuer drinsteckt. Bei einem 50-ml-Shortfill fallen bereits heute 16,00 Euro Liquid-Steuer an, bevor ein einziger Euro für Aromen, Trägerstoffe oder Abfüllung berechnet wird. Hinzu kommt die MwSt auf diese Steuer: 16,00 × 0,19 = 3,04 Euro. Allein der staatliche Steueranteil in einem 50-ml-Shortfill beträgt damit bereits 19,04 Euro. Kein Wunder also, dass viele Shortfill-Marken im Handel zwischen 18 und 25 Euro kosten – mehr als vier Fünftel davon landen beim Staat, nicht beim Hersteller.

Ein Longfill-Set setzt sich in der Regel aus einem Aromastoff-Konzentrat (10–20 ml, als Lebensmittelaroma nicht steuerpflichtig), einer VG/PG-Base (ebenfalls nicht steuerpflichtig) und einem oder zwei Nikotinshots zusammen. Der Nikotinshot (10 ml) trägt die volle Steuer von 3,20 Euro – aber das war es. Für ein 60-ml-Longfill-Set beträgt die Liquid-Steuer also nur 3,20 Euro statt 19,20 Euro beim äquivalenten Shortfill. Genau deshalb sind viele erfahrene Dampfer längst auf Longfills oder DIY umgestiegen.

👉 Wichtig: Die steuerrechtliche Einordnung von Longfill-Aromen und Basen ist nicht gesetzlich festgeschrieben und kann sich ändern. Die Empfehlungen der FinanzKommission zielen ausdrücklich auf alle Produkte für E-Zigaretten ab – die Grauzone könnte durch ein zukünftiges Steuergesetz geschlossen werden. Wir halten Sie bei MaxVapor auf dem Laufenden.

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Was kann ich jetzt konkret tun? – Praktische Optionen für Dampfer

Als Verbraucher können Sie Steuererhöhungen nicht verhindern – aber informiert reagieren schon. Praktisch lässt sich die Steuerlast senken, politisch lässt sich Druck machen. Ohne Illusionen: Wenn der Gesetzgeber entscheidet, die Liquid-Steuer zu erhöhen, wird das kommen. Was Sie tun können, ist sich rechtzeitig vorzubereiten.

Steuerbelastung praktisch reduzieren

1. Auf Longfills oder DIY umsteigen. Bei Longfill-Sets fällt die Liquid-Steuer nur auf den Nikotinshot an, nicht auf Aroma und Base. Das senkt die Steuerlast pro 60-ml-Ansatz von ca. 19 Euro beim Shortfill-Äquivalent auf 3,20 Euro. Der Einstieg ist schneller, als viele denken: Ein einfaches Mixregal, eine Feinwaage und etwas Geduld beim ersten Ansatz genügen. In unserem Aromen-Sortiment finden Sie Konzentrate für den Einstieg ins DIY.

2. Auf effizientere Geräte setzen. Ein Pod-System mit MTL-Verdampfer verbraucht bei gleichem Nikotin-Effekt messbar weniger Liquid als ein Sub-Ohm-Setup. Wer heute 270 ml im Monat durchzieht, kommt mit einem effizienten MTL-Pod auf 45–90 ml bei gleicher Nikotinaufnahme – vorausgesetzt, die Nikotinstärke wird entsprechend angepasst. In Zahlen: Statt 86 Euro zahlen Sie je nach Gerät 14–29 Euro monatlich an Liquid-Steuer.

3. Nikotinstärke überdenken. Wer mit 3 mg/ml dampft und dafür täglich 8 ml verbraucht, nimmt dieselbe Nikotinmenge auf wie jemand, der mit 6 mg/ml und 4 ml auskommt – zahlt aber doppelt so viel Liquid-Steuer, weil diese pro Milliliter berechnet wird, nicht pro Milligramm Nikotin. Höhere Nikotinstärken in MTL-geeigneten Liquids können die Steuerlast bei gleichem Nikotinkonsum halbieren. Das setzt allerdings eine Anpassung des Geräts voraus – Sub-Ohm-Setups und hohe Nikotinstärken vertragen sich nicht.

4. Vorräte im Rahmen des Erlaubten aufbauen. Es gibt keine gesetzliche Mengenbeschränkung für den privaten Erwerb von Liquids im Inland. Wer vor einer angekündigten Steuererhöhung auf Vorrat kauft, zahlt noch den alten Steuersatz. Das ist legal und kein Steuerbetrug – der Händler hat die Steuer bereits beim Kauf abgeführt. Wir informieren Sie bei MaxVapor, sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt.

Politisch Einfluss nehmen

Noch befinden sich die Empfehlungen der FinanzKommission in der politischen Diskussion – das ist der Moment, in dem Gegenstimmen noch Gewicht haben. Der Verband des eZigarettenhandels (VD-EH) und das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) vertreten die Interessen von Händlern und Verbrauchern auf politischer Ebene. Als Verbraucher können Sie die Arbeit dieser Verbände unterstützen, an Petitionen teilnehmen und direkt Kontakt zu Ihren Bundestagsabgeordneten aufnehmen. Der Deutsche Bundestag stellt auf seiner Website ein Formular zur Direktkontaktaufnahme bereit – das ist einfacher, als viele denken, und Abgeordnete nehmen solche Rückmeldungen ernst. Ich werde Sie über die MaxVapor-Kanäle informieren, sobald konkrete Petitionen oder Aktionen der Verbände laufen.

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Quellen & Nachweise

  • FinanzKommission Gesundheit (2026): Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit – Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027. 30.03.2026.
    PDF beim Bundesministerium für Gesundheit
  • Office for Health Improvement and Disparities – OHID (2022): Vaping in England: evidence review February 2022. GOV.UK.
    gov.uk – E-cigarettes: an evidence review
  • Verband des eZigarettenhandels – VD-EH (2026): Finale Steuerstufe und Rücknahmepflicht für Einweg-Vapes. Stellungnahme vom 02.01.2026; Schwarzmarktbilanz 2025.
    vd-eh.de – Stellungnahme 2026
  • Verband des eZigarettenhandels – VD-EH (2025): Faktenreport 2025/26: Schwarzmarktzahlen, wirtschaftliche Entwicklung und aktuelle Studienlage.
    vd-eh.de – Faktenreport 2025/26

Häufige Fragen zum Bericht der FinanzKommission Gesundheit

Ist die Tabaksteuererhöhung schon beschlossen?

Nein. Der Bericht der FinanzKommission Gesundheit enthält Empfehlungen, kein geltendes Recht. Damit eine Erhöhung wirksam wird, muss das Tabaksteuergesetz durch den Bundestag geändert werden. Die GKV steckt in Finanznot, und eine politische Mehrheit für höhere Tabaksteuern gilt als realistisch – beschlossen ist aber noch nichts.

Wie hoch ist die Liquid-Steuer aktuell?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Liquid-Steuer 0,32 Euro pro Milliliter. Das ist die letzte Stufe des im Tabaksteuermodernisierungsgesetz 2021 festgelegten Stufenplans. Alle Details dazu finden Sie in unserem Liquid-Steuer Ratgeber.

Wann würde eine weitere Liquid-Steuererhöhung frühestens kommen?

Die Kommission empfiehlt den Start der Maßnahmen ab Januar 2027. Ob und wie das auch für E-Zigaretten-Liquids gilt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Bislang liegt kein Gesetzentwurf vor.

Warum werden E-Zigaretten steuerlich wie Tabak behandelt?

Die Kommission begründet das mit dem Suchtpotenzial nikotinhaltiger Produkte, der Attraktivität für Jugendliche und dem Prinzip der Konsumreduktion durch Preiserhöhungen. Eine Differenzierung anhand des Schädlichkeitsprofils – wie sie international diskutiert wird – findet in diesem Bericht nicht statt. Das ist aus meiner Sicht eine relevante Schwäche des Berichts.

Was bedeutet das für nikotinfreie Liquids?

Im Bericht steht schlicht „Liquids für E-Zigaretten", ohne eine Unterscheidung nach Nikotingehalt. Ob nikotinfreie Produkte ebenfalls betroffen wären, ist offen – wobei die aktuelle Liquid-Steuer schon heute für alle Liquids gilt, unabhängig vom Nikotingehalt. Wie das in einer konkreten Gesetzgebung aussieht, lässt sich erst sagen, wenn ein Entwurf auf dem Tisch liegt.

Können Dampfer etwas gegen diese Entwicklung tun?

Ja. Die Verbände VD-EH und BfTG setzen sich auf politischer Ebene für eine sachgerechte Regulierung ein – dort können Sie sich aktiv einbringen oder die Arbeit unterstützen. Zusätzlich helfen Bürgerbriefe an Bundestagsabgeordnete, Petitionen und die direkte Nutzung des Kontaktformulars des Deutschen Bundestags. Abgeordnete nehmen Zuschriften wahr – gerade in der Phase, bevor ein Gesetz beschlossen ist.

Wie viel Liquid-Steuer steckt heute schon in meiner 10-ml-Flasche?

Bei einem typischen Marktpreis von 7,49 Euro für eine 10-ml-Flasche entfallen 3,20 Euro auf die Liquid-Steuer (0,32 €/ml × 10 ml) und 1,20 Euro auf die MwSt. Zusammen macht das 4,40 Euro – also knapp 59 Prozent des Verkaufspreises gehen an den Staat. Auf den Hersteller und Händler entfallen nur etwa 3,09 Euro.

Zahle ich auf meinen Shortfill auch die volle Liquid-Steuer?

Ja. Seit 2022 sind Shortfills unabhängig vom Nikotingehalt voll steuerpflichtig. Ein 50-ml-Shortfill trägt bereits heute 16,00 Euro Liquid-Steuer, zuzüglich rund 3,04 Euro MwSt auf die Steuer. Der staatliche Anteil in einer 50-ml-Flasche beträgt damit schon jetzt über 19 Euro – noch bevor Hersteller und Händler ihren Anteil einpreisen.

Sind DIY-Basen und Longfill-Aromen steuerfrei?

Aktuell ja, sofern sie als Lebensmittel- oder Aromastoff und nicht als verkaufsfertiges E-Zigaretten-Liquid deklariert sind. Die Liquid-Steuer fällt dann nur auf den Nikotinshot an (3,20 €/10 ml). Das macht Longfill-Sets steuerlich spürbar günstiger als Shortfills. Ob diese Grauzone durch künftige Gesetze geschlossen wird, ist offen – die Empfehlungen der FinanzKommission erwähnen explizit „Liquids für E-Zigaretten", ohne nach Fertigliquid und Basis zu differenzieren.

Wie kann ich meine Steuerbelastung als Dampfer senken?

Die wirksamsten Optionen: Umstieg auf Longfills oder DIY (Steuer nur auf Nikotinshot), Nutzung eines sparsamen MTL-Pod-Systems statt Sub-Ohm-Setup, Anpassung auf höhere Nikotinstärken bei entsprechendem Gerät (weniger Verbrauch in ml bei gleicher Nikotinaufnahme) und legale Vorratskäufe vor angekündigten Steuererhöhungen.

Wo finde ich den vollständigen Bericht der FinanzKommission Gesundheit?

Der Bericht trägt den Titel „Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit – Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027", Datum 30.03.2026. Er ist über die offizielle Website des Bundesministeriums für Gesundheit sowie direkt über die FinanzKommission Gesundheit zugänglich. Die hier zitierten Stellen beziehen sich auf die Seiten 421–428 des Dokuments.

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Über den Autor

Profilbild von Oliver Prust, Gründer von MaxVapor

Oliver Prust

Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor

MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.

Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann

Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.

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2026-03-31 18:50:00 / Kommentare 0

📋 Eine Expertenkommission empfiehlt die nächste Liquid-Steuer-Erhöhung – ab 2027, ohne Rücksicht auf Schadensminderung. Mit Preisrechnung.

📊 Neue Studie aus Madrid: 89 % der Nikotinkonsumenten starteten mit Tabak – nicht mit E-Zigaretten. Der Gateway-Mythos bekommt ein Datenproblem.

Die viel zitierte Studie zu E-Zigaretten und Krebs wurde offiziell zurückgezogen. Was hinter der Retraction steckt und was das für Dampfer und Umsteiger bedeutet.

🏛️ Warken will Prävention, das BMLEH will Verbote – und Großbritannien verschreibt E-Zigaretten auf Rezept. Was in der deutschen Dampfer-Politik gerade passiert.

Das BMLEH will Menthol und 12 weitere Stoffe in E-Liquids verbieten – per Verordnung, ohne Bundestag. 80% aller Liquids wären betroffen. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie...

Hallo und herzlich willkommen auf MaxVapor.de! Heute geht es um ein Thema, das uns alle angeht: Ein möglicher Vorstoß der Politik, Aromastoffe in E-Zigaretten zu verbieten. Dieses...


09.01.2025
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Die Cochrane-Datenbank systematischer Übersichtsarbeiten hat erneut hochgradig zuverlässige Beweise dafür gefunden, dass E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen...


11.01.2024
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Liebe Kunden von MaxVapor, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir als MaxVapor-Shop ab heute, dem 14. November 2023, wieder die Zahlungsmethode PayPal anbieten. Nach...


14.11.2023
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Amazon, das 1994 von Jeff Bezos in Seattle, Washington, USA, gegründet wurde, begann als bescheidener Online-Buchhändler und hat sich seither zu einem der weltweit größten und...


23.10.2023
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Bei einer großangelegten Durchsuchungsaktion in der Region Hannover hat das Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Magdeburg, am 31.08.2023 insgesamt 4.600 Liter an E-Zigaretten-Liquids und...


01.09.2023
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