Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen

Fachhandel seit 2012

Über 50.000 verifizierte Kundenbewertungen

Kauf auf Rechnung · 14 Tage Widerruf

Versand DHL GoGreen · gratis ab 60 €

100 % TPD2-konform

Verlässlicher Jugendschutz

Liquid-Steuer: Die verschärfte Erhöhung ist vom Tisch – der Regierungsentwurf bleibt bei einem Cent pro Jahr

E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.

Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Veröffentlicht: 31. März 2026 · Aktualisiert: 15. Juli 2026

Kurz & Knapp: Liquid-Steuer wird ab 2027 vorgezogen

  • Entwarnung gegenüber der Formulierungshilfe – das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf am 15. Juli 2026 verschärft und die Erhöhung vorgezogen
  • Liquid-Steuer steigt schneller – auf 0,35 €/ml ab 2027 und 0,36 €/ml ab 2028 statt erst 2030
  • Erste Stufe dreimal so hoch – 2027 kostet die Liquid-Steuer je 10-ml-Flasche 3,50 € statt der zuvor geplanten 3,30 €
  • Deutschland wird Hochsteuerland – mit 0,36 €/ml über dem EU-Schnitt von rund 0,25 €/ml; Frankreich erhebt bislang gar keine Liquid-Steuer
  • BfTG kritisiert scharf – fatales Signal für Umstiegswillige, kaum Anpassungszeit für den Mittelstand, wachsender Schwarzmarkt
  • Schwarzmarkt drückt schon heute – viele Händler verzeichnen rund 30 % Umsatzverlust an illegale Anbieter
  • Noch kein geltendes Recht – der Regierungsentwurf geht über den Bundesrat in den Bundestag; bis zum Beschluss bleibt der Satz bei 0,32 €/ml

Update vom 14. August 2026: Die Verschärfung ist vom Tisch

Dieser Beitrag ist zuerst am 31. März 2026 zum Bericht der FinanzKommission erschienen. Ende Juni folgte ein Referentenentwurf mit einer moderaten Staffelung, am 15. Juli dann eine Formulierungshilfe, die 0,35 €/ml bereits ab 2027 vorsah. Diese Verschärfung ist nicht in die amtliche Fassung eingegangen: Der Regierungsentwurf, den das Bundesfinanzministerium am 10. August veröffentlicht hat, bleibt bei vier Jahresschritten von je einem Cent – 0,33 €/ml ab 2027 bis 0,36 €/ml ab 2030. Ich habe Zahlen, Tabellen und Einordnung entsprechend angepasst.

Liquid-Steuer-Erhöhung 2027: Dokument der FinanzKommission Gesundheit mit Tabaksteuer-Empfehlungen
FinanzKommission Gesundheit, Erster Bericht 30.03.2026 – Tabaksteuererhöhungen betreffen auch Liquids für E-Zigaretten.

Seit Jahren beobachte ich, wie politische Entscheidungen den Markt für E-Zigaretten formen – von der Einführung der Liquid-Steuer 2022 bis zu den schrittweisen Erhöhungen auf aktuell 0,32 Euro pro Milliliter. Am 30. März 2026 kündigte der Bericht der FinanzKommission Gesundheit den nächsten Schritt an, Ende Juni folgte ein Referentenentwurf mit konkreten Zahlen. Und am 15. Juli hat das Bundesfinanzministerium über eine Formulierungshilfe noch einmal nachgelegt und die Erhöhung vorgezogen. Ich habe alle drei Stufen gelesen, die wichtigsten Stellen für Sie aufbereitet und ordne ein, was der aktuelle Stand für Ihren Geldbeutel bedeutet – und wo der Fachhandel und die Branchenverbände scharf widersprechen.

Was ist die FinanzKommission Gesundheit?

Hinter dem sperrigen Namen steckt ein Expertengremium, das die Bundesregierung beauftragt hat, Wege zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes zu erarbeiten. Der erste Bericht kam am 30. März 2026 heraus, ist 483 Seiten stark und enthält unter anderem Empfehlungen zur Einführung und Erhöhung von Verbrauchsteuern – mit dem Ziel, die GKV langfristig zu entlasten. Die Kommission folgt der Logik, dass höhere Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte deren Konsum senken und damit Behandlungskosten reduzieren. WHO und Weltbank empfehlen genau das seit Jahren (FinanzKommission Gesundheit 2026, S. 421).

Kapitel 8 steht unter dem Titel „Einführung von Konsumsteuern zur Stärkung der Prävention" und befasst sich vor allem mit der Besteuerung von Tabak, Alkohol und zuckerhaltigen Getränken. Im Tabak-Abschnitt werden E-Zigaretten nicht als separate Kategorie betrachtet, sondern als tabakverwandte Erzeugnisse – und damit nach derselben Logik besteuert: Wer raucht oder dampft, soll mehr zahlen. Die Kommission rechnet damit, dass diese Maßnahmen die GKV-Ausgaben senken können – durch weniger Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und chronische Lungenerkrankungen (ebd., S. 426).

Die Vorschläge der Kommission sind noch kein geltendes Recht, sondern politische Empfehlungen. Nun ist der Gesetzgeber am Zug. Die GKV kämpft seit Jahren mit Finanzierungsproblemen, und nach dem 14. Februar 2027 sind im Tabaksteuergesetz keine weiteren Erhöhungen vorgesehen – der politische Druck für neue Maßnahmen ist damit hoch (ebd., S. 424). Was als Expertenempfehlung beginnt, kann für unsere Branche schon ab Januar 2027 Realität werden.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Reformempfehlung Nr. 64: Was die Kommission konkret fordert

Für Dampfer ist Reformempfehlung Nr. 64 die entscheidende Stelle im Bericht – sie trägt den Titel „Erhöhung der Tabaksteuer". Die Kommission beschreibt darin die Ausgangslage: Tabakkonsum gilt nach wie vor als der größte vermeidbare Risikofaktor für Krankheit und vorzeitigen Tod in Deutschland. Trotz eines über Jahrzehnte sinkenden Raucheranteils ist seit 2023 eine Trendwende eingetreten – der Verbrauch von Fabrikzigaretten stieg zum ersten Mal seit über drei Jahrzehnten wieder, was die Kommission als Alarmzeichen wertet. Aktuellen Zahlen zufolge rauchen rund 29 Prozent der Erwachsenen und 7 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren (ebd., S. 422).

Die Kommission hält die aktuelle Steuerlast für zu niedrig. Der Tabaksteueranteil bei einer Packung Fabrikzigaretten lag 2024 bei 52 Prozent des Kleinverkaufspreises – die WHO empfiehlt mindestens 75 Prozent. Deutschland hat damit den geringsten relativen Tabaksteueranteil in der gesamten EU (ebd., S. 424). Die letzte wirklich große Tabaksteuererhöhung liegt über 20 Jahre zurück: 2002 bis 2005. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz von 2022 war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber aus Sicht der Kommission bei weitem nicht ausreichend, um den Tabakkonsum tatsächlich zu senken.

Hinter der Forderung stehen zwei Motive: Im Jahr 2025 lagen die jährlichen Tabaksteuereinnahmen bei ca. 16,2 Milliarden Euro, davon rund 13,2 Milliarden aus Fabrikzigaretten und 2,5 Milliarden aus Feinschnitt (ebd., S. 424). Die Kommission will durch die Erhöhung mehr Geld für den GKV-Haushalt einnehmen – das erklärte Hauptziel ist aber, den Tabakkonsum um etwa ein Fünftel zu senken; allein dadurch würden jährlich rund 3.500 Krebsneuerkrankungen verhindert (ebd., S. 426).

Schrittweise Erhöhung von 2027 bis 2031

Konkret empfiehlt die Kommission, die durchschnittliche Steuerlast für Fabrikzigaretten in fünf Jahresschritten zu erhöhen: 3 Cent pro Stück im Jahr 2027, 2,3 Cent in 2028, 2,5 Cent in 2029, 2,7 Cent in 2030 und 2,9 Cent in 2031. Wenn Händler diese Erhöhungen vollständig weitergeben, steigen die Preise über fünf Jahre jährlich um durchschnittlich etwa 8 Prozent. Ab 2031 soll die Tabaksteuer automatisch an die Inflation angepasst werden; gleichzeitig soll die Preislücke zwischen Fabrikzigaretten und billigem Feinschnitt kleiner werden, damit Raucher nicht einfach auf günstigere Produkte ausweichen (ebd., S. 425). Die erwarteten Mehreinnahmen steigen von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2031.

Die Kommission räumt ein, dass eine solche Steuererhöhung regressive Wirkung haben kann – Menschen mit niedrigem Einkommen geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für Tabak aus und hören bei Preiserhöhungen eher damit auf. Sie sieht darin jedoch langfristig auch einen gesundheitlichen Vorteil für einkommensschwache Haushalte, wenn der Konsum tatsächlich sinkt (ebd., S. 426). Kritiker dieser Argumentation verweisen darauf, dass Suchtmittelkonsum durch Preiserhöhungen allein selten wirklich aufgegeben wird – sondern häufig auf günstigere oder illegale Alternativen ausweicht.

→ zum Inhaltsverzeichnis

E-Zigaretten und Liquids im Fokus: Was der Bericht konkret sagt

Wer hofft, dass E-Zigaretten als schadstoffärmere Alternative zum Rauchen eine Sonderbehandlung erhalten, wird in diesem Bericht enttäuscht. Die Kommission bezeichnet E-Zigaretten als „tabakverwandte Erzeugnisse" und sieht für sie keine Ausnahme vor. Wörtlich heißt es: „Parallel dazu sollten die Tabaksteuertarife für Zigarren und Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak, Tabaksticks für Tabakerhitzer sowie Liquids für E-Zigaretten entsprechend angehoben werden." (ebd., S. 425). Liquids steigen also mit – proportional zu dem, was für Fabrikzigaretten beschlossen wird.

Der Bericht räumt zwar ein, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten im Vergleich zu klassischen Zigaretten meist weniger Schadstoffe freisetzen – stuft sie aber trotzdem als „gesundheitsschädlich" ein und betont, dass die Langzeit-Datenlage begrenzt und produktabhängig sei. Als besonders problematisch gilt der Kommission der sogenannte duale Konsum – also die gleichzeitige Nutzung von E-Zigaretten und herkömmlichen Zigaretten – sowie die Attraktivität von E-Zigaretten für Jugendliche, die über diese Produkte erstmals mit Nikotin in Kontakt kommen (ebd., S. 423). Dass E-Zigaretten Rauchern beim Umstieg helfen könnten, lässt die Kommission steuerlich gar nicht erst berücksichtigt.

Beim relativen Tabaksteueranteil am Kleinverkaufspreis lagen E-Zigaretten-Liquids 2025 bei rund 32 Prozent – geringer als bei Fabrikzigaretten mit 52 Prozent oder Tabakerhitzern mit 42 Prozent (ebd., S. 424, Fußnote 42). Das ist für die Kommission ein Argument: Selbst wenn Liquids stärker besteuert werden, läge der Steueranteil noch unterhalb des EU-Durchschnitts. Für Dampfer bedeutet das im Klartext: Weitere Erhöhungen sind politisch jederzeit begründbar – der Bericht liefert dafür die Vorlage.

Was das für die aktuelle Liquid-Steuer bedeutet

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Liquid-Steuer von 0,32 Euro pro Milliliter – eigentlich die letzte Stufe des im Tabaksteuermodernisierungsgesetz 2021 festgelegten Stufenplans. Dieser vermeintliche Endpunkt könnte jetzt schon nach wenigen Monaten Geschichte sein. Die Kommission nennt keinen konkreten neuen Satz für E-Zigaretten-Liquids, macht aber klar, dass die Erhöhung „entsprechend" zu den Erhöhungen bei Fabrikzigaretten ausfallen soll – also prozentual ähnlich stark. Bei 8 Prozent pro Jahr werden nikotinhaltige Liquids in den nächsten Jahren merklich teurer.

⚠️ Achtung! Bei allem, was ich Ihnen hier berichte: Diese Empfehlungen sind noch kein geltendes Recht. Bevor sie wirksam werden, braucht es ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren. Wir werden Sie bei MaxVapor informieren, sobald sich etwas bewegt.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Vom Referentenentwurf über die Formulierungshilfe zum Regierungsentwurf: der Stand im August 2026

Als ich diesen Beitrag im März geschrieben habe, lag nur eine Empfehlung auf dem Tisch. Innerhalb weniger Wochen wurde daraus konkrete Gesetzgebung – und die hat sich zuletzt in eine unerfreuliche Richtung entwickelt. Ende Juni legte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf mit einer moderaten Staffelung vor. Nur gut zwei Wochen später, am 15. Juli, verschärfte eine sogenannte Formulierungshilfe des Ministeriums diesen Plan kräftig und zog die Erhöhung vor. Ich zeige Ihnen beide Fassungen, damit Sie sehen, wie schnell sich hier die Grundlage verändert hat.

Der Unterschied liegt im Tempo. Der Referentenentwurf sah vor, die Liquid-Steuer von heute 0,32 Euro pro Milliliter in kleinen Jahresschritten anzuheben und den Zielwert von 0,36 Euro erst 2030 zu erreichen. Die Formulierungshilfe vom 15. Juli wollte das vorziehen: 0,35 Euro schon 2027 und 0,36 Euro ab 2028, also eine erste Stufe, die dreimal so hoch ausgefallen wäre. In den Regierungsentwurf, den das Bundesfinanzministerium am 10. August veröffentlicht hat, ist diese Verschärfung nicht eingegangen. Es bleibt bei einem Cent pro Jahr: 0,33 Euro ab 2027, dann 0,34, 0,35 und ab 2030 die vollen 0,36 Euro. Über die gesamte Tabaksteuer rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen von fast 8,5 Milliarden Euro in vier Jahren.

Vergleich der geplanten Liquid-Steuer je Milliliter und je 10-ml-Flasche nach Referentenentwurf, Formulierungshilfe und dem Regierungsentwurf vom 10. August 2026.
Jahr Referentenentwurf (Juni) Formulierungshilfe (15. Juli) Regierungsentwurf (10. August)
2026 (heute) 0,32 €/ml · 3,20 € je Flasche 0,32 €/ml · 3,20 € je Flasche 0,32 €/ml · 3,20 € je Flasche
2027 0,33 €/ml · 3,30 € je Flasche 0,35 €/ml · 3,50 € je Flasche 0,33 €/ml · 3,30 € je Flasche
2028 0,34 €/ml · 3,40 € je Flasche 0,36 €/ml · 3,60 € je Flasche 0,34 €/ml · 3,40 € je Flasche
2029 0,35 €/ml · 3,50 € je Flasche 0,36 €/ml · 3,60 € je Flasche 0,35 €/ml · 3,50 € je Flasche
2030 0,36 €/ml · 3,60 € je Flasche 0,36 €/ml · 3,60 € je Flasche 0,36 €/ml · 3,60 € je Flasche

Die Formulierungshilfe nennt ausdrücklich die Werte für 2027 (3,50 €) und 2028 (3,60 €) je 10-ml-Flasche. Da der Zielwert von 0,36 €/ml damit bereits 2028 erreicht ist, gehe ich für 2029 und 2030 von einem Verbleib auf diesem Niveau aus, solange keine weitere Erhöhung bekannt wird. Der Referentenentwurf hatte für dieselben Jahre denselben Endwert vorgesehen, ihn aber erst 2030 erreicht. Sobald das parlamentarische Verfahren neue Zahlen bringt, aktualisiere ich diese Tabelle.

Wichtig für die Einordnung: Der Endwert von 0,36 Euro pro Milliliter ist gegenüber dem Referentenentwurf gleich geblieben – verschärft hat sich das Tempo. Statt den Zielwert über vier Jahre bis 2030 zu erreichen, springt die Steuer nun in nur zwei Schritten dorthin, mit der vollen Wucht schon 2027. Meine früheren Höchstszenarien von bis zu 0,45 Euro pro Milliliter treffen also weiterhin nicht ein, doch die Belastung kommt jetzt viel früher. Genau deshalb habe ich die Kostentabelle weiter unten auf die Werte der Formulierungshilfe umgestellt.

Wie die Branchenverbände reagieren

Kaum lag der Referentenentwurf vor, meldeten sich die Verbände zu Wort – und mit der Formulierungshilfe wurde ihre Kritik noch schärfer. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hatte die Junifassung noch als moderat, aber im Grundproblem verfehlt bezeichnet: Deutschland gehört schon heute zu den Ländern mit der höchsten Liquid-Besteuerung Europas, und jede weitere Anhebung verkleinert den Preisvorteil der E-Zigarette gegenüber der Tabakzigarette. Genau dieser Preisunterschied ist für viele Raucher der Anreiz, überhaupt auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen. Die Julifassung stellt diese Sorge nun auf die Spitze.

Schon beim Referentenentwurf kritisierte der Verband das Verfahren scharf. Für die Stellungnahme blieb den betroffenen Verbänden eine Frist von weniger als 24 Stunden – für Geschäftsführer Philip Drögemüller ist eine fundierte fachliche Prüfung unter solchen Bedingungen kaum machbar (BfTG, 30.06.2026). Dennoch reichte das BfTG fristgerecht eine ausführliche Stellungnahme ein. Inhaltlich begrüßte der Verband damals, dass die Junifassung auf eine drastische Erhöhung verzichtete – hielt das Steuerniveau aber weiterhin für zu hoch und forderte, die europäische Tabaksteuerrichtlinie abzuwarten und den Schwarzmarkt entschlossener zu bekämpfen.

Mit der Formulierungshilfe vom 15. Juli fällt das Urteil des Verbandes ungleich härter aus. Drögemüller spricht davon, dass aus einem planbaren, moderaten Anstieg binnen weniger Tage eine drastische Erhöhung geworden sei – für viele mittelständische Betriebe komme das überraschend und lasse kaum Zeit zur Anpassung. Vor allem sei es ein fatales Signal an Millionen Raucher, die auf weniger schädliche Alternativen umsteigen wollen (BfTG, 15.07.2026). Der Verband untermauert das mit dem Forschungsstand: Nach Einschätzung der unabhängigen Cochrane-Kooperation zählen E-Zigaretten zu den wirksamsten Hilfsmitteln beim Rauchstopp, und die britische Gesundheitsbehörde beziffert das Risiko auf rund 95 Prozent unter dem des Rauchens.

Auch im europäischen Vergleich fällt Deutschland aus dem Rahmen. Mit künftig 0,36 Euro pro Milliliter liegt die Liquid-Steuer weit über dem EU-Durchschnitt von rund 0,25 Euro, und in einem großen Nachbarland wie Frankreich gibt es bislang überhaupt keine eigene Liquid-Steuer. Das BfTG warnt zudem vor den Folgen für den legalen Handel: Viele Betriebe verzeichnen bereits heute etwa 30 Prozent Umsatzverlust an den Schwarzmarkt, und je größer der Preisabstand zwischen legaler und illegaler Ware wird, desto stärker verlagert sich der Absatz in unkontrollierte Kanäle. Die erhofften Mehreinnahmen des Staates hält der Verband deshalb für unrealistisch. Für mich im Laden ist das keine Theorie, sondern Alltag – ich sehe, wie preissensibel viele Kunden reagieren.

Der Verweis auf Europa hat einen konkreten Hintergrund. Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2026 den Bericht zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie überraschend abgelehnt, und schon Anfang Juni erzielten die Mitgliedstaaten im Rat keine Einigung. Eine Entscheidung über europaweite Mindeststeuern für E-Zigaretten ist damit auf unbestimmte Zeit verschoben – und genau deshalb hält das BfTG einen nationalen Alleingang für den falschen Zeitpunkt. Dass das Ministerium nun trotzdem über eine Formulierungshilfe Tempo macht, verschärft aus Verbandssicht das strukturelle Problem, statt es zu lösen. Klar bleibt aber: Eine Formulierungshilfe ist noch kein beschlossenes Gesetz – sie muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen, und bis dahin kann sich am Zeitplan und an den Sätzen noch etwas ändern.

Noch schärfer urteilt der Verband des eZigarettenhandels (VD-EH) Er spricht von einer Tabaksteuererhöhung im Blindflug: Der Schwarzmarkt werde ignoriert, die Verbände seien übergangen worden. Geschäftsführer Oliver Pohland warnt seit Monaten, dass jede Erhöhung Konsumenten weiter in einen bereits viel zu starken Schwarzmarkt drängt – zulasten von Verbraucher- und Jugendschutz. Genau diesen Effekt sehe ich im Laden bestätigt: Sobald legale Ware teurer wird, fragen mehr Kunden nach günstigeren Wegen, und ein Teil landet zwangsläufig bei unversteuerten Angeboten aus dem Ausland. Beide Verbände fordern denselben Kurswechsel: eine risikodifferenzierte Besteuerung, die das geringere Schadenspotenzial der E-Zigarette berücksichtigt, und einen ernsthaften Kampf gegen den illegalen Handel statt immer neuer Aufschläge auf legale Produkte.

👉 Einordnung: Auch eine Formulierungshilfe ist noch kein beschlossenes Gesetz. Sie geht jetzt ins parlamentarische Verfahren – Zeitpunkt und Details können sich dabei noch ändern. Fest steht die Richtung, nicht jede Nachkommastelle. Wir halten Sie bei MaxVapor auf dem Laufenden, sobald der Bundestag entscheidet.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Die konkreten Zahlen: Was auf Dampfer zukommen könnte

Anders als im März gibt es jetzt eine belastbare Grundlage statt reiner Schätzungen. Der Referentenentwurf schreibt für Liquids 0,33 Euro ab 2027 und 0,36 Euro bis 2030 fest. Schon die aktuellen 0,32 Euro Liquid-Steuer pro Milliliter schlagen bei einer typischen 10-ml-Flasche mit 3,20 Euro zu Buche. Mit dem Entwurf werden daraus 3,30 Euro ab 2027 und rund 3,60 Euro ab 2030 – ein Aufschlag, der eins zu eins auf den Endpreis durchschlägt, weil die Steuer je Milliliter berechnet wird.

Wer über nikotinhaltige Liquids dampft und beispielsweise drei 10-ml-Flaschen pro Woche verbraucht, zahlt heute allein an Steuer bereits rund 9,60 Euro wöchentlich – also knapp 500 Euro im Jahr. Jede weitere Erhöhung trifft vor allem diejenigen, die seit Jahren nicht mehr rauchen und die E-Zigarette als funktionierenden Ersatz nutzen. Was die Kommission als Anreiz zur Konsumreduktion versteht, landet bei diesen Menschen als reine Zusatzbelastung – ohne dass sie dadurch gesünder werden. Wer einmal umgestiegen ist, geht wegen ein paar Cent pro Milliliter nicht zurück zur Zigarette, sondern sucht sich günstigere Bezugswege.

Die Kommission benennt das selbst: Hohe Steuern auf legale Produkte können illegalen Konsum und Grenzimporte fördern (ebd., S. 426). Für den regulierten Fachhandel ist das keine Theorie – der VD-EH hat in seiner Jahresbilanz 2025 berechnet, dass mindestens jede zweite E-Zigarette, die in Deutschland verkauft wird, vom Schwarzmarkt stammt – mit Steuerausfällen von mindestens 1,2 Milliarden Euro allein im Jahr 2025. Wer günstigere, oft nicht TPD2-konforme Produkte aus dem EU-Ausland oder über nicht lizenzierte Online-Kanäle bezieht, tut das in aller Regel nicht aus Überzeugung – sondern wegen des Preises.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Einordnung und Kritik: Was der Bericht verschweigt

Ich betreibe MaxVapor seit 2008 und verfolge regulatorische Entwicklungen im deutschen und europäischen E-Zigarettenmarkt seit über einem Jahrzehnt. Was mich beim Lesen des Berichts am stärksten beschäftigt hat, ist nicht das, was drinsteht – sondern das, was fehlt: ein einziger Satz zur Frage, was die internationale Wissenschaft über E-Zigaretten als Rauchstopp-Hilfe sagt. Das britische Office for Health Improvement and Disparities (OHID, ehemals Public Health England) hat in seinem Evidence Review 2022 belegt, dass E-Zigaretten das am häufigsten verwendete Hilfsmittel beim Rauchstopp sind – und dass Raucher, die mit der E-Zigarette aufhören, dies zu 64,9 Prozent schaffen, verglichen mit 58,6 Prozent ohne E-Zigarette. Im Vergleich zu Tabakzigaretten haben E-Zigaretten zudem ein wesentlich geringeres Schadenspotenzial. Diese Unterscheidung sucht man im Bericht der FinanzKommission vergeblich.

Stattdessen werden E-Zigaretten in denselben Rahmen gestellt wie klassische Tabakprodukte – was steuerlich bequem ist, aber am Ziel vorbeigeht. Wer Raucher vom Zigarettenkonsum wegbringen will, macht durch höhere Liquid-Steuern genau das teurer, was als Alternative funktioniert. Wer wirtschaftlich unter Druck steht, greift dann möglicherweise wieder zur Zigarette oder zum günstigeren Feinschnitt – Produkte, deren Schäden seit Jahrzehnten dokumentiert sind und die in keinem vernünftigen Verhältnis zur E-Zigarette stehen. Als Fachhändler, der täglich mit Rauchern spricht, die auf die E-Zigarette umsteigen möchten, sehe ich das immer wieder: Diese Politik hilft niemandem beim Rauchstopp.

Ich sage nicht, dass die E-Zigarette komplett steuerfrei sein sollte. Eine moderate Besteuerung ist aus meiner Sicht vertretbar – Nikotin macht abhängig, das ist Realität. Was ich aber für falsch halte, ist eine steuerliche Gleichsetzung mit Produkten, deren Schädlichkeitsprofil messbar höher liegt. Der VD-EH sieht das ähnlich: Geschäftsführer Oliver Pohland sagte in seiner Stellungnahme vom Februar 2026 klar, dass Steuererhöhungen die Schwarzmarktproblematik verschärfen, statt sie zu lösen – und dass dadurch niemand gesünder wird. Zum Referentenentwurf hat sich der Verband inzwischen erneut zu Wort gemeldet und spricht von einer Tabaksteuererhöhung im Blindflug, bei der der Schwarzmarkt ignoriert und die Verbände übergangen worden seien.

Auch das BfTG argumentiert in diese Richtung. Der 1. Vorsitzende Dustin Dahlmann bringt es sinngemäß auf den Punkt: Eine moderne Gesundheitspolitik müsse zwischen dem Rauchen und den weit weniger schädlichen Alternativen unterscheiden – wer legale Produkte verdränge, stärke am Ende nur den Schwarzmarkt und gefährde den Verbraucherschutz. Genau darum geht es: Ein starker legaler Fachhandel ist die Voraussetzung für funktionierenden Jugend- und Verbraucherschutz, weil dort Alterskontrollen greifen und geprüfte Ware verkauft wird. Das deckt sich mit dem, was ich hier im Laden seit Jahren erlebe: Wer den Preisvorteil der E-Zigarette wegbesteuert, nimmt Umsteigewilligen genau den Anreiz, der sie von der Zigarette weglockt.

👉 Tipp: Fragen zur Liquid-Steuer, zur Regulierung oder zu den praktischen Auswirkungen auf Ihr Dampfen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich – oder Sie schreiben uns direkt.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Übersicht: Geplante Tabaksteuererhöhungen 2027–2031

Die Kommission empfiehlt für Fabrikzigaretten folgende Erhöhungen in fünf Schritten. E-Zigaretten-Liquids weist der Bericht nicht separat aus; die Kommission spricht von einer „entsprechenden Anhebung". Was das konkret bedeutet, bleibt an dieser Stelle offen und wird erst im Gesetzgebungsverfahren beziffert. Für die Einordnung der Tabelle heißt das: Die Zigarettenwerte stehen fest im Bericht, die Liquid-Werte stammen aus den späteren Entwürfen des Finanzministeriums.

Empfohlene Tabaksteuererhöhungen laut FinanzKommission Gesundheit 2026 für die Jahre 2027 bis 2031
Jahr Erhöhung Fabrikzigaretten (Cent/Stück) Erhöhung Feinschnitt (€/kg) Erwartete Mehreinnahmen (Mrd. €)
2027 + 3,0 Cent + 52 €/kg ca. 1,2 Mrd. €
2028 + 2,3 Cent + 38 €/kg ca. 2,1 Mrd. €
2029 + 2,5 Cent + 42 €/kg ca. 2,9 Mrd. €
2030 + 2,7 Cent + 46 €/kg ca. 3,8 Mrd. €
2031 + 2,9 Cent + 50 €/kg ca. 4,8 Mrd. €

Quelle: FinanzKommission Gesundheit, Erster Bericht, 30.03.2026, S. 425. Angaben zu E-Zigaretten-Liquids nicht separat ausgewiesen; laut Bericht „entsprechende Anhebung" der bestehenden Tabaksteuertarife vorgesehen. Die Zahlen spiegeln die Empfehlungen des Gremiums, kein beschlossenes Recht.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Was zahle ich konkret? – Preisaufschlüsselung mit echten Zahlen

Bevor ich auf mögliche Szenarien eingehe, lohnt ein Blick auf das, was im aktuellen Ladenpreis bereits an Steuern steckt. Die genaue Zusammensetzung überrascht viele – selbst Dampfer, die schon lange dabei sind. Ich zeige das an einem realistischen Beispiel: einer 10-ml-Flasche Fertigliquid mit Nikotin zum typischen Marktpreis von 7,49 Euro. Diese Größe habe ich gewählt, weil sie im deutschen Fachhandel die mit Abstand häufigste ist.

Preisaufschlüsselung: Was steckt in einer 10-ml-Flasche?

Preisbestandteile einer 10-ml-Flasche Fertigliquid mit Nikotin zum Marktpreis 7,49 Euro inkl. aktueller Liquid-Steuer und MwSt.
Preisbestandteil Berechnung Betrag Anteil am VK
Produktkosten netto
(Herstellung, Rohstoffe, Marge, Vertrieb)
7,49 € ÷ 1,19 − 3,20 € 3,09 € 41,3 %
Liquid-Steuer (Verbrauchsteuer)
(0,32 €/ml × 10 ml)
0,32 € × 10 3,20 € 42,7 %
Mehrwertsteuer (19 %)
(auf Produktkosten + Steuer)
(3,09 € + 3,20 €) × 0,19 1,20 € 16,0 %
Brutto-Verkaufspreis 7,49 € 100 %
Staatlicher Gesamtanteil
(Liquid-Steuer + MwSt auf volle Basis)
3,20 € + 1,20 € 4,40 € 58,7 %

⚠️ Hinweis: Die MwSt wird auf den Gesamtnettobetrag berechnet – also auf Produktkosten und Liquid-Steuer zusammen. Der Staat kassiert damit die Verbrauchsteuer und obendrauf noch 19 % MwSt auf die Verbrauchsteuer selbst. Bei 0,32 €/ml sind das zusätzlich 0,061 € pro ml, die der Fiskus über die MwSt auf die Steuer einnimmt.

Monatliche Belastung nach Nutzertyp – heute und nach der Formulierungshilfe

Die Tabelle darunter zeigt die reine Steuerbelastung (Liquid-Steuer ohne MwSt) je nach Verbrauchsmenge. Einen Durchschnittsdampfer gibt es nicht, deshalb stehen dort vier Profile statt eines Mittelwerts – wer 10 mg/ml dampft, braucht bei gleicher Nikotinaufnahme etwa doppelt so viel Flüssigkeit wie jemand mit 20 mg/ml und zahlt entsprechend doppelt. Ich rechne mit den Werten der Formulierungshilfe: dem heutigen Satz (0,32 €/ml), der ersten Stufe ab 2027 (0,35 €/ml) und dem Zielwert ab 2028 (0,36 €/ml). Weil die Erhöhung nun vorgezogen wurde, greift die stärkere Belastung schon 2027 – nicht erst am Ende des Jahrzehnts. Der endgültige Satz steht erst nach dem Gesetzgebungsverfahren fest.

Monatliche und jährliche Liquid-Steuerbelastung nach Verbrauchstyp für den heutigen Satz sowie die geplanten Stufen 2027 und 2030
Nutzertyp Verbrauch Heute (0,32 €/ml) Ab 2027 (0,33 €/ml) Ab 2030 (0,36 €/ml)
Gelegenheits­dampfer
MTL-Gerät, ~1,5 ml/Tag
ca. 45 ml/Monat 14,40 €/Monat
172,80 €/Jahr
14,85 €/Monat
178,20 €/Jahr
+5,40 €
16,20 €/Monat
194,40 €/Jahr
+21,60 €
Alltags­dampfer 20 mg/ml
MTL/RDL, ~3 ml/Tag
ca. 90 ml/Monat 28,80 €/Monat
345,60 €/Jahr
29,70 €/Monat
356,40 €/Jahr
+10,80 €
32,40 €/Monat
388,80 €/Jahr
+43,20 €
Umsteiger 10 mg/ml
MTL/RDL, ~6,5 ml/Tag
ca. 195 ml/Monat 62,40 €/Monat
748,80 €/Jahr
64,35 €/Monat
772,20 €/Jahr
+23,40 €
70,20 €/Monat
842,40 €/Jahr
+93,60 €
Viel­dampfer
Sub-Ohm/DL, ~9 ml/Tag
ca. 270 ml/Monat 86,40 €/Monat
1.036,80 €/Jahr
89,10 €/Monat
1.069,20 €/Jahr
+32,40 €
97,20 €/Monat
1.166,40 €/Jahr
+129,60 €

Diese Werte bilden nur die Liquid-Steuer ab, ohne MwSt auf die Steuer und ohne Produktkosten. Wegen der MwSt-Kumulierung liegt der reale Ausgabenanstieg am Endpreis rund 19 Prozent höher. Für einen Alltagsdampfer mit 20 mg/ml bedeutet das ab 2028 real etwa 51 Euro mehr pro Jahr, wenn der Preisanstieg vollständig weitergegeben wird; die Tabelle zeigt mit 43 Euro noch den reinen Steueranteil. Wer mit 10 mg/ml unterwegs ist und dafür rund 6,5 ml am Tag verbraucht, liegt schon heute bei knapp 750 Euro Steuer im Jahr und ab 2028 bei über 840 Euro. Für Sub-Ohm-Dampfer summiert sich der Mehraufwand auf gut 150 Euro im Jahr – und der größte Sprung kommt jetzt schon 2027, nicht erst am Ende des Jahrzehnts. Die früheren Höchstszenarien von 0,45 Euro pro Milliliter treffen zwar weiterhin nicht ein, doch die Belastung ist durch die Formulierungshilfe klar näher gerückt.

Zum Vergleich: Ein Zigarettenraucher, der eine Schachtel pro Tag raucht, zahlt heute bei einem Kleinverkaufspreis von 7,80 Euro für eine Schachtel (20 Stück) eine Tabaksteuer von etwa 3,80 Euro plus rund 1,25 Euro MwSt – also ca. 5,05 Euro staatlichen Anteil pro Tag oder über 1.800 Euro im Jahr. Dieser Abstand ist der Grund, warum Kommission und Ministerium bei Liquids überhaupt noch Spielraum für weitere Erhöhungen sehen. Aus Sicht der Betroffenen ist der Vergleich trotzdem schief, weil er das unterschiedliche Schadenspotenzial beider Produkte ausblendet.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Shortfills, Longfills und DIY: Wer zahlt was – und warum das für Sie relevant ist

Eine Frage, die ich seit Einführung der Liquid-Steuer 2022 immer wieder bekomme: Gilt die Steuer auch für meinen Shortfill? Was ist mit Aromen und DIY-Basen? Das Tabaksteuergesetz (TabStG) behandelt verschiedene Produkttypen unterschiedlich – und wer das kennt, kann heute schon bares Geld sparen. Steigt die Liquid-Steuer weiter, wird dieser Unterschied noch größer.

Aktuelle Steuerpflicht nach Produkttyp

Übersicht der Liquid-Steuerpflicht nach Produkttyp gemäß Tabaksteuergesetz, Stand 2026.
Produkttyp Steuerpflichtig? Steuerbeispiel Hinweis
Fertigliquid 10 ml
Mit oder ohne Nikotin, verkaufsfertig
✔ Ja, voll 3,20 € (0,32 × 10) Gilt für alle Fertigliquids, unabhängig vom Nikotingehalt
Shortfill 50 ml
Nikotinfrei, zum Aufmischen
✔ Ja, voll 16,00 € (0,32 × 50) Seit 2022 voll steuerpflichtig – größter Preistreiber bei Shortfills
Nikotinshot 10 ml / 20 mg
TPD2-konforme Nikotinzusätze
✔ Ja, voll 3,20 € (0,32 × 10) Auch bei geringen Mengen volle Steuerpflicht
Longfill-Aroma / Konzentrat
10–30 ml Geschmackskonzentrat
✔ Ja, voll 3,20 € (0,32 × 10) Wer es im Dampfershop als Aroma für E-Zigaretten kauft, kauft es versteuert – die Zweckbestimmung entscheidet, nicht der Stoff
VG/PG-Base
Propylenglykol, Glycerin als Mischbase
✔ Ja, voll 16,00 € (0,32 × 50) Base aus dem Dampfershop ist versteuert; Glycerin aus der Apotheke für Kosmetik dagegen nicht

Was bedeutet das konkret – am Beispiel Shortfill vs. Longfill

Warum kostet ein 50-ml-Shortfill so viel mehr als ein Longfill-Set in vergleichbarer Menge? Nicht weil Shortfills besser schmecken oder hochwertiger sind – sondern weil die Steuer drinsteckt. Bei einem 50-ml-Shortfill fallen bereits heute 16,00 Euro Liquid-Steuer an, bevor ein einziger Euro für Aromen, Trägerstoffe oder Abfüllung berechnet wird. Hinzu kommt die MwSt auf diese Steuer: 16,00 × 0,19 = 3,04 Euro. Allein der staatliche Steueranteil in einem 50-ml-Shortfill beträgt damit bereits 19,04 Euro. Kein Wunder also, dass viele Shortfill-Marken im Handel zwischen 18 und 25 Euro kosten – mehr als vier Fünftel davon landen beim Staat, nicht beim Hersteller.

Ein Longfill-Set setzt sich in der Regel aus einem Aromakonzentrat (10–20 ml), einer VG/PG-Base und einem oder zwei Nikotinshots zusammen. Hier muss ich mit einem Irrtum aufräumen, der sich hartnäckig hält und den ich in einer früheren Fassung dieses Beitrags selbst verbreitet habe: Auf jedem dieser drei Bestandteile liegt die Liquid-Steuer, sobald sie im Dampfershop als Komponente für E-Zigaretten verkauft werden. Für 60 ml Endmenge zahlen Sie die Steuer auf 60 ml, gleich ob Sie einen Shortfill kaufen oder selbst mischen – das sind beim heutigen Satz 19,20 Euro. Selbstmischen spart Warenwert, Abfüllung und Handelsspanne, aber keinen einzigen Cent Steuer.

Den Beleg dafür finden Sie in jeder Preisauszeichnung, auch in unserer. Eine 50-ml-Base ohne Nikotin kostet im Fachhandel rund 30 Euro, das sind knapp 600 Euro je Liter. Reines Propylenglykol und Glycerin kosten im Rohstoffhandel einen niedrigen zweistelligen Betrag je Liter – der Rest sind die 16 Euro Liquid-Steuer plus Mehrwertsteuer, Abfüllung und Handelsspanne. Wäre Base steuerfrei, könnte sie niemand zu diesem Preis anbieten und im Markt bestehen.

👉 Wichtig: Entscheidend ist nicht der Stoff, sondern die Zweckbestimmung. Die Generalzolldirektion leitet diese aus Marktplatzierung, Aufmachung der Verkaufspackung und Verbrauchererwartung ab. Glycerin aus der Apotheke oder Lebensmittelaroma aus dem Backregal trägt keine Liquid-Steuer, dieselbe Substanz im Dampfershop dagegen schon. Wer die Steuer über den Umweg Lebensmittelhandel umgehen will, bewegt sich damit im Bereich der Steuerverkürzung – davon rate ich ausdrücklich ab.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Was kann ich jetzt konkret tun? – Praktische Optionen für Dampfer

Als Verbraucher können Sie Steuererhöhungen nicht verhindern – aber informiert reagieren schon. Praktisch lässt sich die Steuerlast senken, politisch lässt sich Druck machen. Ohne Illusionen: Wenn der Gesetzgeber entscheidet, die Liquid-Steuer zu erhöhen, wird das kommen. Was Sie tun können, ist sich rechtzeitig vorzubereiten.

Steuerbelastung praktisch reduzieren

1. Selbst mischen senkt den Warenwert, nicht die Steuer. Beim Umstieg auf Longfills oder DIY sparen Sie an Abfüllung, Flaschen und Handelsspanne je Milliliter, und das kann über das Jahr einiges ausmachen. Die Liquid-Steuer bleibt davon unberührt, weil sie auf jedem einzelnen Bestandteil liegt: Aroma, Base und Nikotinshot tragen sie gleichermaßen. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, rechnet mit Zahlen, die vor 2022 galten. In unserem Aromen-Sortiment finden Sie Konzentrate für den Einstieg – mit Steuer, wie überall im Fachhandel.

2. Auf effizientere Geräte setzen. Ein Pod-System mit MTL-Verdampfer verbraucht bei gleichem Nikotin-Effekt messbar weniger Liquid als ein Sub-Ohm-Setup. Wer heute 270 ml im Monat durchzieht, kommt mit einem effizienten MTL-Pod auf 45–90 ml bei gleicher Nikotinaufnahme – vorausgesetzt, die Nikotinstärke wird entsprechend angepasst. In Zahlen: Statt 86 Euro zahlen Sie je nach Gerät 14–29 Euro monatlich an Liquid-Steuer.

3. Nikotinstärke überdenken. Die Steuer wird pro Milliliter berechnet, nicht pro Milligramm Nikotin – wer dieselbe Nikotinmenge in weniger Flüssigkeit unterbringt, zahlt weniger. In Deutschland haben sich zwei Stärken durchgesetzt: 10 und 20 mg/ml. Wer mit 10 mg/ml täglich rund 6,5 ml verbraucht, nimmt ungefähr so viel Nikotin auf wie jemand, der mit 20 mg/ml bei gut 3 ml landet – zahlt dabei aber doppelt so viel Steuer. Ein Wechsel auf die höhere Stärke setzt ein passendes MTL-taugliches Gerät voraus, denn Sub-Ohm-Setups und hohe Nikotinstärken vertragen sich nicht.

4. Vorräte im Rahmen des Erlaubten aufbauen. Es gibt keine gesetzliche Mengenbeschränkung für den privaten Erwerb von Liquids im Inland. Wer vor einer angekündigten Steuererhöhung auf Vorrat kauft, zahlt noch den alten Steuersatz. Das ist legal und kein Steuerbetrug – der Händler hat die Steuer bereits beim Kauf abgeführt. Wir informieren Sie bei MaxVapor, sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt.

Politisch Einfluss nehmen

Noch befinden sich die Empfehlungen der FinanzKommission in der politischen Diskussion – das ist der Moment, in dem Gegenstimmen noch Gewicht haben. Der Verband des eZigarettenhandels (VD-EH) und das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) vertreten die Interessen von Händlern und Verbrauchern auf politischer Ebene. Als Verbraucher können Sie die Arbeit dieser Verbände unterstützen, an Petitionen teilnehmen und direkt Kontakt zu Ihren Bundestagsabgeordneten aufnehmen. Der Deutsche Bundestag stellt auf seiner Website ein Formular zur Direktkontaktaufnahme bereit – das ist einfacher, als viele denken, und Abgeordnete nehmen solche Rückmeldungen ernst. Ich werde Sie über die MaxVapor-Kanäle informieren, sobald konkrete Petitionen oder Aktionen der Verbände laufen.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Quellen & Nachweise

Alle Steuersätze in diesem Beitrag stammen aus den amtlichen Dokumenten des Bundesfinanzministeriums; die Kostenrechnungen sind eigene Berechnungen auf dieser Grundlage. Stand der Prüfung: 14. August 2026. Bei laufenden Gesetzgebungsverfahren kann sich die Rechtslage jederzeit ändern, und verbindlich ist erst die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. Ich aktualisiere den Beitrag, sobald sich der Verfahrensstand ändert.

  • FinanzKommission Gesundheit (2026): Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit – Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027. 30.03.2026.
    PDF beim Bundesministerium für Gesundheit
  • Bundesministerium der Finanzen (10.08.2026): Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG). Amtliche Fassung mit den vier Jahresstufen für Substitute für Tabakwaren: 0,33 €/ml ab 2027, 0,34 €/ml ab 2028, 0,35 €/ml ab 2029 und 0,36 €/ml ab 2030. Primärquelle aller Steuersätze in diesem Beitrag.
    bundesfinanzministerium.de – Gesetzesvorhaben TabStÄndG
  • Zoll (Generalzolldirektion): Substitute für Tabakwaren – Steuergegenstand im Tabaksteuerrecht. Komponenten zur Selbstfertigung von Liquids unterliegen in gleichem Maße der Steuerpflicht wie Fertigprodukte.
    zoll.de – Substitute für Tabakwaren
  • Deutsches Ärzteblatt (2026): Bund will Milliarden durch Erhöhung der Tabaksteuer einnehmen. Bericht zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, 23.06.2026, mit derselben Staffelung von 0,33 €/ml (2027) bis 0,36 €/ml (2030), die später in den Regierungsentwurf eingegangen ist.
    aerzteblatt.de – Referentenentwurf Tabaksteuer
  • Bündnis für Tabakfreien Genuss – BfTG (2026): BfTG kritisiert die geplante Verschärfung der Liquidsteuer – gesundheitspolitisch falsches Signal für Millionen Raucher. Philip Drögemüller, 15.07.2026; Verbandskritik an der Formulierungshilfe (0,35 €/ml ab 2027), die nicht in den Regierungsentwurf eingegangen ist.
    tabakfreiergenuss.org – BfTG zur Formulierungshilfe 2026
  • Cochrane (2024): Elektronische Zigaretten zur Rauchentwöhnung – Cochrane Systematic Review, zitiert vom BfTG als Beleg für die Wirksamkeit beim Rauchstopp.
    cochranelibrary.com – E-Zigaretten zur Rauchentwöhnung
  • Bündnis für Tabakfreien Genuss – BfTG (2026): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Tabaksteuergesetzes – moderate Erhöhung löst Grundproblem nicht, Kritik an Stellungnahmefrist. Philip Drögemüller, 30.06.2026.
    tabakfreiergenuss.org – BfTG-Stellungnahme 2026
  • Bündnis für Tabakfreien Genuss – BfTG (2026): Vorstandsbrief Nr. 06/2026 vom 30.06.2026 – Referentenentwurf, Stufenplan der Liquidsteuer (0,33–0,36 €/ml, 2027–2030), europäische Tabaksteuerrichtlinie (verbandsinterne Mitteilung an Mitglieder, nicht öffentlich abrufbar).
  • Office for Health Improvement and Disparities – OHID (2022): Vaping in England: evidence review February 2022. GOV.UK.
    gov.uk – E-cigarettes: an evidence review
  • Verband des eZigarettenhandels – VD-EH (2026): Tabaksteuererhöhung im Blindflug – Schwarzmarkt ignoriert, Verbände übergangen. Stellungnahme zum Referentenentwurf, Oliver Pohland, Juni 2026.
    vd-eh.de – Blindflug-Stellungnahme 2026
  • Verband des eZigarettenhandels – VD-EH (2026): Finale Steuerstufe und Rücknahmepflicht für Einweg-Vapes. Stellungnahme vom 02.01.2026; Schwarzmarktbilanz 2025.
    vd-eh.de – Stellungnahme 2026
  • Verband des eZigarettenhandels – VD-EH (2025): Faktenreport 2025/26: Schwarzmarktzahlen, wirtschaftliche Entwicklung und aktuelle Studienlage.
    vd-eh.de – Faktenreport 2025/26

Häufige Fragen zum Referentenentwurf und zur Liquid-Steuer

Ist Liquid selber mischen billiger?

Ja, aber nicht wegen der Steuer. Aroma, Base und Nikotinshot tragen die Liquid-Steuer alle drei, auf 60 ml Endmenge fallen so oder so 19,20 Euro an. Gespart wird beim Warenwert: weniger Flaschen, weniger Abfüllung und weniger Handelsspanne je Milliliter. Wer mit einer Steuerersparnis rechnet, rechnet mit Zahlen, die vor 2022 galten.

Was sieht der aktuelle Gesetzentwurf für die Liquid-Steuer vor?

Grundlage ist der Regierungsentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 10. August 2026: Die Liquid-Steuer steigt von heute 0,32 Euro pro Milliliter in vier Jahresschritten auf 0,33 Euro ab 2027, 0,34 Euro ab 2028, 0,35 Euro ab 2029 und 0,36 Euro ab 2030. Die zwischenzeitliche Formulierungshilfe, die den Zielwert schon 2028 erreichen wollte, hat es nicht in die amtliche Fassung geschafft. Für eine 10-ml-Flasche bedeutet die neue Fassung rund 0,30 Euro mehr Steuer schon 2027 und etwa 0,40 Euro mehr ab 2028.

Ist die Tabaksteuererhöhung schon beschlossen?

Noch nicht. Auf den Referentenentwurf von Juni ist am 15. Juli eine verschärfte Formulierungshilfe gefolgt – beides sind Gesetzentwürfe, aber noch kein geltendes Recht. Die Formulierungshilfe geht nun ins parlamentarische Verfahren im Bundestag. Erst mit der Verabschiedung wird die Erhöhung wirksam; bis dahin gilt weiter der Satz von 0,32 Euro pro Milliliter.

Wie hoch ist die Liquid-Steuer aktuell?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Liquid-Steuer 0,32 Euro pro Milliliter. Das ist die letzte Stufe des im Tabaksteuermodernisierungsgesetz 2021 festgelegten Stufenplans. Alle Details dazu finden Sie in unserem Liquid-Steuer Ratgeber.

Wann würde eine weitere Liquid-Steuererhöhung frühestens kommen?

Der Regierungsentwurf nennt den 1. Januar 2027 als erste Stufe – dann steigt die Steuer auf 0,33 Euro pro Milliliter, danach jeweils zum 1. Januar um einen weiteren Cent bis auf 0,36 Euro ab 2030. Der genaue Zeitplan kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch verschieben. Verbindlich wird der Termin erst mit der Verabschiedung im Bundestag.

Wer entscheidet über die Liquid-Steuer?

Über die Höhe der Liquid-Steuer entscheidet der Gesetzgeber. Das Bundesfinanzministerium legt mit dem Referentenentwurf den Vorschlag vor, beschließen muss die Änderung am Ende der Bundestag – in der Regel mit Beteiligung des Bundesrats. Fachlich vorbereitet haben das die GKV-Finanzkommission mit ihren Empfehlungen sowie die Branchenverbände BfTG und VD-EH über ihre Stellungnahmen. Als einzelner Dampfer haben Sie über Bürgerbriefe an Ihre Bundestagsabgeordneten und über die Arbeit der Verbände durchaus eine Stimme im Verfahren.

Warum werden E-Zigaretten steuerlich wie Tabak behandelt?

Der Gesetzgeber begründet das mit dem Suchtpotenzial nikotinhaltiger Produkte, der Attraktivität für Jugendliche und dem Prinzip der Konsumreduktion durch Preiserhöhungen. Eine Differenzierung anhand des Schädlichkeitsprofils – wie sie BfTG und VD-EH fordern – findet weder im Kommissionsbericht noch im Referentenentwurf statt. Das ist aus meiner Sicht die relevanteste Schwäche des Ansatzes.

Was bedeutet das für nikotinfreie Liquids?

Im Bericht steht nur „Liquids für E-Zigaretten", ohne eine Unterscheidung nach Nikotingehalt. Ob nikotinfreie Produkte ebenfalls betroffen wären, ist offen – wobei die aktuelle Liquid-Steuer schon heute für alle Liquids gilt, unabhängig vom Nikotingehalt. Wie das in einer konkreten Gesetzgebung aussieht, lässt sich erst sagen, wenn ein Entwurf auf dem Tisch liegt.

Können Dampfer etwas gegen diese Entwicklung tun?

Ja. Die Verbände VD-EH und BfTG setzen sich auf politischer Ebene für eine sachgerechte Regulierung ein – dort können Sie sich aktiv einbringen oder die Arbeit unterstützen. Zusätzlich helfen Bürgerbriefe an Bundestagsabgeordnete, Petitionen und die direkte Nutzung des Kontaktformulars des Deutschen Bundestags. Abgeordnete nehmen Zuschriften wahr – gerade in der Phase, bevor ein Gesetz beschlossen ist.

Wie viel Liquid-Steuer steckt heute schon in meiner 10-ml-Flasche?

Bei einem typischen Marktpreis von 7,49 Euro für eine 10-ml-Flasche entfallen 3,20 Euro auf die Liquid-Steuer (0,32 €/ml × 10 ml) und 1,20 Euro auf die MwSt. Zusammen macht das 4,40 Euro – also knapp 59 Prozent des Verkaufspreises gehen an den Staat. Auf den Hersteller und Händler entfallen nur etwa 3,09 Euro.

Bleibt Dampfen trotz Steuer günstiger als Rauchen?

Auch nach der Formulierungshilfe bleibt der Kostenabstand groß. Der staatliche Anteil an einer 10-ml-Flasche steigt um rund 0,30 Euro (2027) bis 0,40 Euro (ab 2028), während eine Schachtel Zigaretten laut Entwurf von etwa 8,80 Euro (2027) auf rund 11,40 Euro (2030) klettert. Wer mit einem sparsamen MTL-Setup dampft, zahlt weiterhin einen Bruchteil dessen, was eine Schachtel-pro-Tag-Raucherin im Jahr an Steuer abführt. Genau dieser Preisvorteil ist aus Sicht von Fachhandel und Verbänden der Grund, warum höhere Liquid-Steuern beim Rauchstopp kontraproduktiv wirken können.

Zahle ich auf meinen Shortfill auch die volle Liquid-Steuer?

Ja. Seit 2022 sind Shortfills unabhängig vom Nikotingehalt voll steuerpflichtig. Ein 50-ml-Shortfill trägt bereits heute 16,00 Euro Liquid-Steuer, zuzüglich rund 3,04 Euro MwSt auf die Steuer. Der staatliche Anteil in einer 50-ml-Flasche beträgt damit schon jetzt über 19 Euro – noch bevor Hersteller und Händler ihren Anteil einpreisen.

Sind DIY-Basen und Longfill-Aromen steuerfrei?

Nein. Basen und Aromen, die im Dampfershop als Komponenten für E-Zigaretten angeboten werden, tragen die volle Liquid-Steuer – das gilt seit Juli 2022 und steht so beim Zoll. Entscheidend ist die Zweckbestimmung, die sich aus Marktplatzierung, Aufmachung und Verbrauchererwartung ergibt. Glycerin aus der Apotheke oder Backaroma aus dem Supermarkt fällt nicht darunter, weil es für andere Zwecke verkauft wird. Selbstmischen spart deshalb Warenwert, aber keine Steuer.

Wie kann ich meine Steuerbelastung als Dampfer senken?

Wirksam ist alles, was das verbrauchte Volumen senkt: ein sparsames MTL-Pod-System statt Sub-Ohm-Setup, eine höhere Nikotinstärke bei passendem Gerät und legale Vorratskäufe vor einer angekündigten Erhöhung. Selbstmischen senkt den Warenwert, nicht die Steuer – auf Aroma, Base und Nikotinshot liegt sie gleichermaßen.

Lohnt es sich, jetzt Liquids auf Vorrat zu kaufen?

Innerhalb vernünftiger Grenzen ja. Für den privaten Erwerb von Liquids im Inland gibt es keine gesetzliche Mengenbeschränkung, und was Sie vor einer Steuererhöhung kaufen, ist bereits zum alten Satz versteuert. Legal ist das ohne Weiteres, denn der Händler hat die Steuer beim Einkauf abgeführt. Achten Sie nur auf die Haltbarkeit: Nikotinhaltige Liquids lagern Sie am besten kühl, dunkel und dicht verschlossen, dann bleiben sie über viele Monate stabil. Eile besteht aber nicht, solange kein Stichtag feststeht – wir informieren Sie bei MaxVapor rechtzeitig, sobald ein konkreter Gesetzentwurf mit Datum vorliegt.

Wo finde ich den vollständigen Bericht der FinanzKommission Gesundheit?

Der Bericht trägt den Titel „Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit – Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027", Datum 30.03.2026. Er ist über die offizielle Website des Bundesministeriums für Gesundheit sowie direkt über die FinanzKommission Gesundheit zugänglich. Die hier zitierten Stellen beziehen sich auf die Seiten 421–428 des Dokuments.

→ zum Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Profilbild von Oliver Prust, Gründer von MaxVapor

Oliver Prust

Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor

MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.

Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann

Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.

Facebook (Oliver Prust)LinkedInFacebook (MaxVapor)Instagram (MaxVapor)

Mehr Infos & Richtlinien: JugendschutzDatenschutzVersandImpressumKontakt

Maximum-Trading.EU e.K.
2026-03-31 18:50:00 / Kommentare 0

🔬 Wie oft ziehen Dampfer wirklich? Was die neue Studie zeigt, was sie nicht misst und warum Zugzahlen wenig über den Konsum sagen.

🫁 Erhöht der Umstieg auf E-Zigaretten das Lungenkrebsrisiko? Was die neue Südkorea-Studie wirklich zeigt – und was nicht. Ehrlich eingeordnet, ohne Panik.

⚗️ Nickel, Blei, Kupfer in der Lunge? Eine Mausstudie sorgt 2026 für Schlagzeilen – der Faktencheck zeigt, was wirklich gemessen wurde, was nicht und worauf Sie als Dampfer achten sollten.

🔬 Australische Forscher stufen E-Zigaretten als krebserregend ein – doch 7 Professoren widersprechen. Was die Studie wirklich sagt und wo sie scheitert.

📊 Neue Studie aus Madrid: 89 % der Nikotinkonsumenten starteten mit Tabak – nicht mit E-Zigaretten. Der Gateway-Mythos bekommt ein Datenproblem.

Die viel zitierte Studie zu E-Zigaretten und Krebs wurde offiziell zurückgezogen. Was hinter der Retraction steckt und was das für Dampfer und Umsteiger bedeutet.

🏛️ Warken will Prävention, das BMLEH will Verbote – und Großbritannien verschreibt E-Zigaretten auf Rezept. Was in der deutschen Dampfer-Politik gerade passiert.

Das BMLEH will Menthol und 12 weitere Stoffe in E-Liquids verbieten – per Verordnung, ohne Bundestag. 80% aller Liquids wären betroffen. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie...

Hallo und herzlich willkommen auf MaxVapor.de! Heute geht es um ein Thema, das uns alle angeht: Ein möglicher Vorstoß der Politik, Aromastoffe in E-Zigaretten zu verbieten. Dieses...


09.01.2025
Maximum-Trading.EU e.K.

Die Cochrane-Datenbank systematischer Übersichtsarbeiten hat erneut hochgradig zuverlässige Beweise dafür gefunden, dass E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen...


11.01.2024
Maximum-Trading.EU e.K.