E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: 26. Januar 2026
Kurz & Knapp: Geplantes Aromenverbot 2026
- Referentenentwurf liegt vor – die 5. Änderung der Tabakerzeugnisverordnung ist offiziell in der Verbändeanhörung
- 13 Stoffe betroffen – Menthol, Cooling-Agents (WS-3, WS-23) und Sucralose sollen verboten werden
- Übergangsfrist: 6 Monate ab Verkündung im Bundesgesetzblatt – danach keine Verkehrsfähigkeit mehr
- 80 % der Liquids wären betroffen – Menthol ist Bestandteil fast aller Rezepturen
- Stellungnahmefrist: 13. Februar 2026 für Verbände – BfTG reicht Stellungnahme ein
- BfR räumt ein: Begrenzte Datenlage, fehlende Inhalationsstudien, weiterer Forschungsbedarf
- Jetzt handeln: Petition unterschreiben – bereits über 11.500 Unterschriften
Als ich am Morgen die Nachricht las, dass das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ein Verbot von Menthol und weiteren Kühlstoffen in E-Liquids vorbereitet, war mein erster Gedanke: Das kann nicht ernst gemeint sein. Seit 2012 begleite ich bei MaxVapor Tausende Menschen auf ihrem Weg weg von der Tabakzigarette, und für viele von ihnen war genau dieser frische Mentholgeschmack der entscheidende Grund, überhaupt umzusteigen. Jetzt soll genau das per Verordnung verschwinden – ohne große Debatte im Bundestag, ohne Übergangsfristen, möglicherweise ohne Rücksicht auf die Folgen für Millionen erwachsener Dampfer. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was genau geplant ist, welche Stoffe betroffen wären, und wie Sie sich dagegen wehren können.
Was plant das BMLEH?
Nach übereinstimmenden Berichten von WELT und BILD arbeitet das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unter Ernährungsminister Alois Rainer (CSU) an einer Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, die ein Verbot von 13 Aroma- und Kühlstoffen in E-Zigaretten vorsieht. Seit dem 26. Januar 2026 liegt der offizielle Referentenentwurf zur 5. Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vor. Das Ministerium bestätigt das Vorhaben offiziell: Man habe eine Änderung auf den Weg gebracht, damit bestimmte Aroma- und Kühlstoffe in E-Zigaretten nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Begründung stützt sich auf eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 23. Januar 2026 zu Kühlstoffen in E-Zigaretten – wobei das BfR selbst ausdrücklich auf eine sehr begrenzte Datenlage, fehlende belastbare Inhalationsstudien und einen erheblichen weiteren Forschungsbedarf hinweist.
Das Brisante an diesem Vorstoß ist der Weg der Umsetzung: Die Änderung soll nicht über ein parlamentarisches Gesetz erfolgen, bei dem der Bundestag debattieren und abstimmen müsste, sondern per Verordnung. Heißt: Das Ministerium kann die Änderung eigenständig durchsetzen, ohne große öffentliche Debatte. Für viele Branchenvertreter und Verbraucherschützer ist das ein Unding – immerhin geht es um einen Eingriff, der den gesamten legalen E-Zigarettenmarkt in Deutschland umkrempeln würde.
Der Referentenentwurf sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab Verkündung vor. Das bedeutet: Erst wenn die Verordnung nach Abschluss des gesamten Verfahrens (inklusive Bundesratszustimmung) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, beginnt diese Frist zu laufen. Nach Ablauf wären betroffene Produkte nicht mehr verkehrsfähig – sie dürften weder verkauft noch im Handel bereitgehalten werden. Die Verbändeanhörung läuft aktuell, Stellungnahmen können bis zum 13. Februar 2026 eingereicht werden. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat bereits angekündigt, eine Stellungnahme einzureichen – idealerweise unter Einbeziehung eigener toxikologischer Untersuchungen zu Cooling Agents.
Welche Stoffe sollen verboten werden?
Die Liste der betroffenen Inhaltsstoffe umfasst 13 Substanzen, die in den meisten heute zugelassenen Liquids stecken. Ins Auge stechen vor allem Menthol und die sogenannten Cooling-Agents – synthetische Kühlstoffe, die in der Branche unter Bezeichnungen wie WS-3 oder WS-23 bekannt sind und das charakteristische Frischegefühl erzeugen, ohne den Eigengeschmack zu verändern. Auch Sucralose, ein weit verbreiteter Süßstoff, steht auf der Liste.
Liste der 13 Inhaltsstoffe
| Inhaltsstoff | Kategorie | Verwendung in Liquids |
|---|---|---|
| Menthol | Aromastoff / Kühlstoff | In bis zu 80 % aller Liquids enthalten |
| Sucralose | Süßstoff | Häufig in Frucht- und Dessertaromen |
| WS-3 (N-Ethyl-2-isopropyl-5-methylcyclohexanecarboxamide) | Synthetischer Kühlstoff | Cooling-Effekt ohne Geschmack |
| WS-23 (Ethyl-2-[[(1R,2S,5R)-5-methyl-2-propan-2-ylcyclohexanecarbonyl]amino]acetate) | Synthetischer Kühlstoff | Beliebter Cooling-Agent in Fruchtsorten |
| 2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramide | Synthetischer Kühlstoff | Koolada / Cooling-Agent |
| Isopulegol | Mentholderivat | In Minzaromen |
| Menthylacetat | Mentholderivat | Frische in Mentholliquids |
| L-Menthyllactat | Mentholderivat | Sanfter Kühleffekt |
| 3-L-Menthoxypropane-1,2-diol | Mentholderivat | Cooling-Agent |
| Menthon | Mentholderivat | Minzaroma |
| Menthone 1,2-glycerol ketal | Mentholderivat | Langanhaltender Kühleffekt |
| 1,8-Cineol (Eucalyptol) | Aromastoff | Eukalyptus- und Minzaromen |
| (1R,2S,5R)-2-Isopropyl-N-(4-methoxyphenyl)-5-methylcyclohexanecarboxamide | Synthetischer Kühlstoff | Spezieller Cooling-Agent |
Was das im Alltag heißt? Menthol allein ist als Grundbestandteil in geschätzt 80 Prozent aller auf dem deutschen Markt erhältlichen Liquids enthalten. Das betrifft längst nicht bloß offensichtliche Minz- oder Mentholliquids – auch Fruchtaromen, Tabakliquids mit frischem Abgang und so ziemlich alles, was irgendeine Form von Kühle verspricht, enthält Menthol als dezente Hintergrundnote. Wer sich einmal durch das Aroma-Sortiment eines beliebigen Shops klickt, wird schnell feststellen, wie viele Produkte betroffen wären.
Auswirkungen auf den deutschen E-Zigarettenmarkt
Ein Inkrafttreten des Verbots ohne Übergangsregelungen? Das würde bedeuten, dass der Großteil des aktuellen legalen Angebots vom Markt verschwinden müsste. Für Hersteller, Importeure und Händler wie uns bei MaxVapor bedeutet das: Von heute auf morgen wären Regale leer, Produktlinien nicht mehr verkäuflich, Investitionen in Lagerbestände entwertet. Aber was das für die Branche bedeutet, ist nur die halbe Geschichte – für Verbraucher wird es mindestens genauso hart.
Aromen sind für viele Umsteiger von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette das, was den Unterschied macht. Der frische Geschmack von Menthol, die Süße eines Fruchtaromas, der kühle Abgang eines Liquids mit WS-23 – all das hilft dabei, die sensorische Erinnerung an die Tabakzigarette zu überlagern und den Umstieg dauerhaft zu schaffen. Laut Eurobarometer bevorzugen 68 Prozent der Dampfer Frucht- oder Süßgeschmacksrichtungen gegenüber reinem Tabakgeschmack. Nimmt man diesen Menschen die Auswahl, werden viele von ihnen zur Tabakzigarette zurückkehren – oder sich im Schwarzmarkt bedienen.
Hart treffen würde es auch alle, die ihre Liquids selbst mischen. Wer bisher sorgfältig mit PG, VG, Nikotinshots und ausgewählten Aromen experimentiert hat, müsste auf die meisten verfügbaren Aromen verzichten. Die Selbstmischer-Community würde in eine rechtliche Grauzone gedrängt.
Kritik aus der Branche und von Verbänden
Die Reaktionen auf das geplante Verbot? Einhellige Ablehnung. Die World Vapers' Alliance (WVA), der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) und viele Unternehmen der Branche warnen vor den Folgen. Michael Landl, Direktor der WVA, nimmt kein Blatt vor den Mund: „Aromen sind kein Lifestyle-Zusatz, sondern der Hauptgrund, warum Erwachsene der Zigarette dauerhaft den Rücken kehren können." Ein Verbot attackiere den legalen Markt und spiele der organisierten Kriminalität in die Hände.
Kritisiert wird auch die wissenschaftliche Grundlage des Verbots. Die Stellungnahmen des BfR, auf die sich das Ministerium beruft, halten Branchenverbände für unzureichend und teilweise fehlerhaft. Das Pikante daran: Das BfR selbst räumt in seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2026 ausdrücklich eine sehr begrenzte Datenlage, fehlende belastbare Inhalationsstudien und einen erheblichen weiteren Forschungsbedarf ein. Trotzdem soll auf dieser Basis ein weitreichendes Verbot erlassen werden. In einem gemeinsamen Positionspapier argumentieren die Verbände: Die zulässige tägliche Aufnahme von Menthol liegt laut WHO bei 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Selbst bei intensivem Dampfen von 2 ml Liquid täglich würde ein 70 kg schwerer Erwachsener diese Grenze bei weitem nicht ausschöpfen. Menthol wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Arzneimitteln und medizinischen Inhalationsprodukten verwendet – klinische Belege für Atemwegserkrankungen gibt es nicht.
Richtig sauer sind Branchenvertreter auf den Verordnungsweg, der keine echte parlamentarische Debatte ermöglicht. Der § 13 Tabakerzeugnisgesetz erlaubt das Verbot von Inhaltsstoffen zum Schutz vor vermeidbaren Gesundheitsschäden – aber ob ein pauschales Aromaverbot diesen engen Kriterien entspricht, ist rechtlich umstritten. Beschränkungen, die pauschal die Akzeptanz von E-Zigaretten senken sollen, wären ohne gesetzliche Regelung problematisch.
Schwarzmarkt-Problematik: Das Verbot trifft die Falschen
Was mich an diesem Verbot am meisten stört: Es trifft die Falschen. Der Schwarzmarkt für E-Zigaretten und Liquids blüht bereits jetzt: Schätzungen zufolge liegt der Anteil illegaler Produkte am Gesamtmarkt in Deutschland bei rund 50 Prozent. Allein bei Einweg-E-Zigaretten reden wir europaweit von mehreren Milliarden Euro. Die illegalen Produkte kommen überwiegend aus China, wo nach Branchenschätzungen bis zu 170.000 Unternehmen in die Produktion eingebunden sind – offiziell lizenziert sind seit 2022 weniger als 1.000.
Was an diesen illegalen Produkten so gefährlich ist: Die Inhaltsstoffe sind unkontrolliert und können gesundheitsschädlich sein, die zulässigen Füllmengen werden regelmäßig überschritten (in Deutschland sind maximal 2 ml erlaubt, chinesische Produkte enthalten oft ein Vielfaches), und die Gewinnmargen für die Hinterleute sind enorm – laut Zollermittlungen zwischen 80 und 90 Prozent. Kioske, die solche Produkte anbieten, machen nach Angaben des Zolls 5.000 bis 7.500 Euro Gewinn pro Woche.
Ein Verbot von Menthol und Kühlstoffen würde diesen Schwarzmarkt weiter anfeuern. In anderen Ländern hat man das bereits erlebt: In Estland wurde ein 2021 eingeführtes Aromenverbot wieder aufgehoben, nachdem viele Konsumenten auf den Schwarzmarkt ausgewichen waren oder riskante Selbstmischungen ausprobiert hatten. In den USA führten lokale Verbote zu einem Anstieg der Raucherquoten. Beim geplanten deutschen Verbot droht dasselbe – der legale Fachhandel wird geschwächt, während kriminelle Netzwerke profitieren.
Wie geht es weiter? Das mögliche Verfahren
Rechtlich gesehen könnte eine solche Änderung der Tabakerzeugnisverordnung auf EU-Ebene notifizierungspflichtig sein. Heißt konkret: Bevor die Regelung in Kraft treten kann, müsste Deutschland den Entwurf bei der EU-Kommission anmelden – und dann folgt eine Wartefrist von mehreren Monaten, in der andere Mitgliedstaaten und die Kommission Stellungnahmen abgeben können. Es gibt zwar rechtliche Ausnahmen für besonders dringende Fälle, aber ob diese hier greifen, ist unklar.
Mit einem solchen Vorstoß würde Deutschland innerhalb der Europäischen Union einen Sonderweg einschlagen. Kein anderes EU-Land hat bisher ein vergleichbares Verbot von Menthol und Kühlstoffen in E-Zigaretten beschlossen. Die TPD2, die europäische Tabakproduktrichtlinie, regelt zwar viele Aspekte des E-Zigarettenmarkts – darunter Nikotinhöchstgrenzen, Füllmengen und Warnhinweise –, aber ein generelles Aromenverbot sieht sie nicht vor. Die in Vorbereitung befindliche TPD3 könnte hier künftig Änderungen bringen, aber konkrete Beschlüsse stehen noch aus.
Der Gesetzgebungsprozess läuft in mehreren Phasen ab: Aktuell befindet sich der Referentenentwurf in der Verbändeanhörung – Stellungnahmen können bis zum 13. Februar 2026 eingereicht werden. Danach folgt die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung, bei der noch Änderungen am Entwurf möglich sind. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen, da es sich um eine Verordnung handelt. Erst nach Abschluss dieses gesamten Verfahrens kann die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen – und erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die sechsmonatige Übergangsfrist zu laufen. Der aktuelle Text ist also noch nicht final, an jeder Stelle im Prozess sind noch Änderungen möglich.
Das BfTG hat angekündigt, eine fristgerechte Stellungnahme einzureichen – idealerweise unter Einbeziehung eigener toxikologischer Untersuchungen zu Cooling Agents. Der Branchenverband kritisiert das Vorhaben als "pauschales, wissenschaftlich nicht ausreichend belegtes Verbot" und setzt sich für praxisgerechte Übergangsregelungen ein. Je mehr Menschen sich jetzt äußern, desto größer ist die Chance, dass das Vorhaben noch einmal überdacht wird.
Jetzt handeln: Petition unterschreiben
Die Initiative „Wir lieben Geschmack" hat auf Change.org eine Petition gestartet, die sich gegen das geplante Aromenverbot richtet. Stand Januar 2026 haben bereits über 11.500 Menschen unterschrieben – aber um wirklich politischen Druck aufzubauen, müssen es noch viel mehr werden. Die Forderung: Erwachsene Dampfer sollen auch künftig aus vielen Aromen wählen können, um eine echte Alternative zur Tabakzigarette zu haben.
So können Sie aktiv werden:
- Petition unterschreiben: Direkt zur Petition auf Change.org
- Teilen: Verbreiten Sie den Link in sozialen Medien, Foren und in Ihrem Freundeskreis
- Informieren: Sprechen Sie mit anderen Dampfern über das geplante Verbot
- Kontakt aufnehmen: Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten – persönliche Nachrichten haben Gewicht
Für viele Dampfer sind Aromen der Grund, warum sie es geschafft haben, von der Zigarette loszukommen. Wenn wir jetzt nichts tun, ist diese Chance vielleicht bald weg. Also: Unterschreiben Sie, teilen Sie, machen Sie mit.
Häufige Fragen zum geplanten Aromenverbot
Welche Stoffe sollen verboten werden?
Das BMLEH plant ein Verbot von 13 Aroma- und Kühlstoffen, darunter Menthol, verschiedene synthetische Cooling-Agents (WS-3, WS-23) und Sucralose. Diese Stoffe stecken in den meisten heute erhältlichen E-Liquids.
Wie viele Liquids wären betroffen?
Nach Branchenschätzungen bis zu 80 Prozent aller auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Liquids. Menthol ist als Grundbestandteil in vielen Rezepturen enthalten, auch in Fruchtaromen und Tabakliquids mit frischem Abgang.
Wann tritt das Verbot in Kraft?
Der Referentenentwurf sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab Verkündung im Bundesgesetzblatt vor. Aktuell befindet sich der Entwurf in der Verbändeanhörung (bis 13. Februar 2026), danach folgen Ressortabstimmung und Bundesratszustimmung. Ein konkretes Datum ist noch nicht absehbar, da der Prozess mehrere Monate dauern kann.
Warum wird das Verbot per Verordnung umgesetzt?
Der § 13 Tabakerzeugnisgesetz erlaubt dem Ministerium, Inhaltsstoffe per Verordnung zu verbieten, wenn dies zum Schutz vor Gesundheitsschäden nötig ist. Ein parlamentarisches Gesetz wäre dafür nicht erforderlich – was Kritiker als undemokratisch empfinden.
Ist Menthol in E-Liquids gesundheitsschädlich?
Die WHO bestätigt eine zulässige tägliche Aufnahme von 4 mg/kg Körpergewicht. Selbst bei intensivem Dampfen wird diese Grenze bei weitem nicht erreicht. Interessant dabei: Das BfR selbst räumt in seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2026 eine sehr begrenzte Datenlage, fehlende belastbare Inhalationsstudien und erheblichen Forschungsbedarf ein.
Was hat das mit dem Schwarzmarkt zu tun?
Schon jetzt werden rund 50 % des Marktes durch illegale Produkte bedient. Ein Verbot würde den legalen Handel schwächen und den Schwarzmarkt weiter stärken – mit unkontrollierten Produkten, deren Inhaltsstoffe niemand kennt.
Darf ich meine Liquids noch selbst mischen?
Das Selbstmischen von Liquids für den Eigengebrauch ist in Deutschland erlaubt. Wenn die betroffenen Aromen verboten werden, wäre deren Verwendung in Selbstmischungen aber ebenfalls untersagt.
Was kann ich gegen das Verbot tun?
Unterschreiben Sie die Petition auf Change.org, teilen Sie die Information in Ihrem Umfeld, und schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten. Je mehr Menschen sich äußern, desto größer der politische Druck.
Gibt es Übergangsfristen?
Ja, der Referentenentwurf sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab Verkündung vor. Nach Ablauf dieser Frist wären Produkte mit verbotenen Inhaltsstoffen nicht mehr verkehrsfähig. Das BfTG kritisiert diese Frist als zu kurz, insbesondere angesichts von Lagerbeständen, Lieferketten und regulatorischen Vorlaufzeiten.
Wie steht MaxVapor zu dem Verbot?
Wir halten das geplante Verbot für überzogen und am Ziel vorbei. Aromen sind für viele Umsteiger genau das, was den Unterschied macht. Statt den legalen Markt zu schwächen, sollte die Politik den Schwarzmarkt bekämpfen.
Fazit: Jetzt Stimme erheben
Das geplante Verbot von Menthol und Kühlstoffen in E-Zigaretten würde Millionen Dampfer in Deutschland treffen. Die Begründung des Ministeriums steht auf wackligen Beinen, die Folgen für den Schwarzmarkt sind absehbar, und der Verordnungsweg ohne parlamentarische Debatte ist demokratisch fragwürdig. Wenn Sie der Meinung sind, dass erwachsene Menschen selbst entscheiden sollten, welche legalen Produkte sie konsumieren – dann ist jetzt der Moment, Ihre Stimme zu erheben.
Bei MaxVapor halten wir Sie auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten gibt. Und wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, was dieses Verbot für Ihre persönliche Situation bedeutet – sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da, wie wir es seit 2012 sind.
Quellen:
- BfTG e.V.: Sondervorstandsbrief „Update zum Verbotsplan des BMLEH", 26. Januar 2026
- BfR: Stellungnahme zu Kühlstoffen in E-Zigaretten, 23. Januar 2026
- BMLEH: Referentenentwurf zur 5. Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, Januar 2026
- WELT: „Bundesregierung will Menthol in E-Zigaretten verbieten – was das für Raucher jetzt bedeutet", Januar 2026
- BILD: „Regierung will Menthol-Vapes verbieten", Januar 2026
- VdeH: Gemeinsames Positionspapier zu Menthol in E-Zigaretten, 2024
- World Vapers' Alliance: Pressemitteilung zum geplanten Aromaverbot, Januar 2026
- Change.org: Petition „Geplantes Aromenverbot für E-Zigaretten verhindern"
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann
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