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E-Zigaretten-Politik in Deutschland – Mentholverbot, Prävention und aktuelle Entwicklungen

E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.

Verfasst von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: März 2026

Kurz & Knapp: E-Zigaretten-Politik März 2026

  • Mentholverbot: BMLEH hält an Verbot von 13 Stoffen in E-Liquids fest – betrifft ca. 80–90 % aller Liquids
  • Harm Reduction: Ministerium erkennt Schadensminderung an, gewichtet aber Jugendschutz höher
  • Präventionsgipfel: Ministerin Warken kündigt nationale Präventionsstrategie an, bleibt bei Steuern vage
  • Deutschland vs. UK: Großbritannien fördert E-Zigaretten aktiv als Rauchstopp-Hilfe – Deutschland reguliert restriktiv
  • Zeitplan: Frühestes Inkrafttreten eines Verbots Ende 2026 / Anfang 2027
  • Praxis-Tipp: Offene Pod-Systeme bieten maximale Flexibilität bei sich ändernder Liquid-Auswahl

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Anfang März 2026 haben sich gleich mehrere politische Entwicklungen verdichtet, die für alle relevant sind, die in Deutschland dampfen. Das Ernährungsministerium hält weiter Kurs auf ein Verbot bestimmter Kühlstoffe und Aromen in E-Liquids, die neue Gesundheitsministerin hat beim AOK-Präventionsgipfel eine nationale Strategie angekündigt, und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit wirbt für die Aktion „Rauchfrei im Mai" – ohne dabei zwischen Tabak und E-Zigarette zu unterscheiden. Was davon konkret auf Sie zukommt und was erst einmal politische Rhetorik bleibt, ist auf den ersten Blick schwer zu unterscheiden. Ich beobachte diese Entwicklungen seit über einem Jahrzehnt aus der Praxis und möchte Ihnen in diesem Beitrag eine ehrliche Einordnung geben – ohne Panikmache, aber auch ohne zu beschönigen.

Das geplante Mentholverbot – wo stehen wir?

Stand März 2026: Das geplante Verbot von Menthol und Kühlstoffen in E-Zigaretten-Liquids ist noch nicht in Kraft – aber der Entwurf liegt auf dem Tisch und das Verfahren ist weit fortgeschritten. Das BMLEH hat Ende Januar 2026 einen Referentenentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt, der 13 Stoffe in E-Zigaretten-Liquids verbieten soll: Menthol, den Süßstoff Sucralose und elf synthetische Kühlstoffe wie WS-23, WS-3 und WS-5. Die Verbändeanhörung lief bis zum 13. Februar und ist abgeschlossen, seitdem wertet das Ministerium die eingegangenen Stellungnahmen aus. Aus Hintergrundgesprächen mit der Regierung gibt es keine Anzeichen, dass man dort einlenkt – die Argumentation stützt sich auf Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und das Vorsorgeprinzip.

In der Praxis würde das Verbot nach Branchenschätzungen rund 80 bis 90 Prozent aller derzeit erhältlichen Liquids betreffen, weil mindestens einer der gelisteten Stoffe in den meisten Rezepturen enthalten ist – Menthol allein steckt in reinen Menthol-Liquids genauso wie in vielen Frucht- und Tabakkompositionen. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) kritisiert, dass ein solches Verbot faktisch einem Großteil der Produktkategorie den Boden entzieht. Darauf haben auch 13 Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und Italien in einem offenen Brief an den zuständigen Minister hingewiesen – sie bemängeln, dass es zu wenig belastbare Studien dazu gibt, was die betroffenen Stoffe beim Einatmen im Körper anrichten – und dass das für ein so weitreichendes Verbot schlicht nicht ausreicht. Ob diese Kritik im weiteren Verfahren Gehör findet, wird sich zeigen, wenn der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet wird.

Was viele nicht wissen: Bereits 2017 hatte der Bundesrat ein damaliges Menthol-Verbot für E-Zigaretten abgelehnt und stattdessen eine Höchstmengenregelung gefordert (Bundesrats-Drucksache 221/17). Die Frage, ob die Länderkammer sich diesmal anders positioniert, ist also alles andere als entschieden. Parallel dazu arbeitet die EU an der Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD3), die nach Verabschiedung und Umsetzung zusätzliche Änderungen für den europäischen Markt bringen könnte – auch bei Aromen und Inhaltsstoffen. Der genaue Ablauf und Zeitplan des nationalen Verfahrens steht weiter unten in der Zeitstrahl-Tabelle.

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Präventionsgipfel, Steuern und Warkens Strategie

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am 5. März 2026 eine nationale Präventionsstrategie angekündigt – höhere Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte hält sie für denkbar, bleibt aber ohne konkrete Zusage. Auf dem ersten Deutschen Präventionsgipfel des AOK-Bundesverbands in Berlin legte sie vor rund 150 Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und Verbänden dar, warum Deutschland mehr in Vorbeugung investieren muss: Bei den Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben steht das Land europaweit an der Spitze, bei der Lebenserwartung aber unter dem EU-Durchschnitt. Ihr Ziel: Die vielen einzelnen Projekte und Zuständigkeiten beim Thema Gesundheitsvorsorge zusammenführen, damit Krankenkassen, Kommunen und Apotheken endlich an einem Strang ziehen. Als zentrale Risikofaktoren nannte sie Ernährung, Bewegungsmangel, Alkoholkonsum und Rauchen (Deutsches Ärzteblatt, Pharmazeutische Zeitung).

Beim Thema Steuern wurde es auf dem Gipfel spannend – zumindest kurz. Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther forderte höhere Abgaben und Werbebeschränkungen für gesundheitsschädliche Produkte, und man konnte förmlich spüren, wie der Saal auf Warkens Reaktion wartete. Die fiel dann diplomatisch aus: „Gute Vorschläge", sagte sie, stellte aber klar, dass es dafür eine „ressortübergreifende Übereinkunft" brauche – also die Zustimmung von Finanz- und Wirtschaftsministerium. Im Klartext: Weitere Steuererhöhungen auf E-Liquids über die aktuelle Liquidsteuer von 0,32 €/ml hinaus sind nicht beschlossen, aber vom Tisch sind sie auch nicht. Wenn Tabak und E-Zigarette bei Abgaben irgendwann gleich behandelt werden, wäre das für den Umstieg fatal – weil genau der Preisunterschied viele Raucher überhaupt erst zum Wechsel motiviert.

Was mich als Fachhändler am meisten stört: Warken erwähnte die E-Zigarette mit keinem einzigen Wort als mögliches Instrument der Raucherentwöhnung. Dampfen wurde – genau wie in der parallel laufenden „Rauchfrei im Mai"-Kampagne des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) – in einen Topf mit dem Tabakrauchen geworfen. Ich erlebe das seit Jahren: In der deutschen Gesundheitspolitik wird kaum zwischen Verbrennung und Verdampfung unterschieden, obwohl der Unterschied in der Schadstoffbelastung gewaltig ist. Dass es auch anders geht, sieht man, wenn man nach Großbritannien, in die Niederlande oder nach Schweden schaut.

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Harm Reduction: Deutschlands Sonderweg im europäischen Vergleich

Der Begriff Harm Reduction – auf Deutsch Schadensminimierung – klingt sperrig, meint aber etwas ganz Praktisches: Wenn jemand es nicht schafft, komplett mit dem Rauchen aufzuhören, ist der Wechsel auf ein deutlich weniger schädliches Produkt wie die E-Zigarette besser als weiterzurauchen. Das klingt logisch, und das BMLEH bestreitet diesen Effekt auch gar nicht – es räumt ein, dass Dampfen die Schadstoffbelastung nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand deutlich reduzieren kann. Trotzdem gewichtet das Ministerium mögliche Risiken schwerer: Jugendschutz, der sogenannte Gateway-Effekt und Gesundheitsgefahren durch einzelne Inhaltsstoffe stehen im Vordergrund. Viele Suchtforscher sehen das kritisch und warnen: Wenn die geschmackliche Vielfalt bei Liquids wegfällt, landen erfolgreich umgestiegene Ex-Raucher möglicherweise wieder bei der Tabakzigarette.

Ein Blick über die Grenzen macht den deutschen Sonderweg erst richtig sichtbar. In Großbritannien empfiehlt der National Health Service (NHS) E-Zigaretten aktiv als Rauchstopp-Hilfe – dort bekommen Sie vom Hausarzt ein Rezept für ein Vape-Starterkit, wenn Sie aufhören wollen. Dahinter stehen unter anderem Studien der Cochrane Collaboration (zuletzt aktualisiert 2024), die E-Zigaretten als wirksamer einstufen als klassische Nikotinpflaster oder -kaugummis, und Berichte von Public Health England zum deutlich geringeren Schadstoffprofil. Die Niederlande haben beim AOK-Gipfel als Vorbild für entschlossene Tabakpolitik gedient – dort ist die Raucherquote um rund 30 Prozent gesunken, und zwar mit einem Ansatz, der E-Zigaretten nicht pauschal mit Tabak gleichsetzt. Schweden, das Land mit der niedrigsten Raucherquote Europas, setzt ebenfalls auf alternative Nikotinprodukte. Deutschland geht mit dem geplanten Stoffverbot einen Weg, den so kein anderes EU-Land beschreitet.

Aus meiner Erfahrung als Fachhändler seit 2012 und Mitglied im BfTG weiß ich, wie wichtig Aromenvielfalt beim Umstieg ist. Ich habe Hunderte Kundinnen und Kunden beraten, die nach Jahren des Rauchens zur E-Zigarette gewechselt haben – und fast immer war der Moment entscheidend, in dem sie ein Liquid gefunden haben, das ihnen geschmacklich wirklich zusagt. Wer seit dreißig Jahren Menthol-Zigaretten raucht und plötzlich nur noch zwischen Tabak und Erdbeere wählen darf, verliert schnell die Motivation. Jugendschutz muss dabei selbstverständlich gewährleistet sein, und jeder seriöse Fachhändler prüft das Alter konsequent. Aber Jugendschutz und ein vernünftiger Zugang für erwachsene Umsteigerinnen und Umsteiger – das geht zusammen, wie UK und Schweden zeigen.

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Zeitstrahl: Vom Referentenentwurf zum möglichen Verbot

Regulatorischer Zeitstrahl: Geplantes Verbot von 13 Aroma- und Kühlstoffen in E-Liquids
Schritt Zeitpunkt Status
Referentenentwurf vorgelegt Januar 2026 Abgeschlossen
Verbändeanhörung Bis 13. Februar 2026 Abgeschlossen
Auswertung der Stellungnahmen Februar/März 2026 Laufend
Zuleitung an den Bundesrat Voraussichtlich Frühjahr 2026 Offen
Bundesratsbeschluss Offen (2017 hat der Bundesrat ein Mentholverbot abgelehnt) Offen
EU-Notifizierung 3 Monate Standstill nach Beschluss Steht aus
Verkündung + 6 Monate Übergangsfrist Frühestens Ende 2026 / Anfang 2027 Steht aus

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Quellen: aerzteblatt.de, pharmazeutische-zeitung.de, aok.de, bioeg.de, BfTG-Stellungnahmen.

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Was Sie jetzt konkret tun können

Alle Produkte, die derzeit im Handel sind, bleiben uneingeschränkt legal – auch Menthol-Liquids. Selbst bei einem späteren Inkrafttreten des Verbots würde es nur Herstellung und Verkauf neuer Produkte betreffen, nicht den Besitz oder Konsum bereits gekaufter Ware. Panik ist also fehl am Platz, aber wer sich jetzt schon Gedanken macht, ist gut beraten. Deshalb hier ein paar Punkte, die ich meinen Kunden im Laden genauso empfehle.

Welche Liquids wären betroffen – und welche nicht?

Das Verbot zielt auf spezifische Inhaltsstoffe, nicht auf Geschmacksrichtungen. Betroffen wären alle Liquids, die Menthol, Sucralose oder einen der elf gelisteten Kühlstoffe enthalten. Das schließt praktisch alle „Ice"-, „Fresh"- und „Cool"-Varianten ein, ebenso viele Frucht-Menthol-Kombinationen und süße Liquids mit Sucralose. Nicht betroffen wären reine Fruchtaromen ohne Kühlung und ohne Sucralose, Tabakaromen, Dessert-Liquids auf Vanille- oder Karamellbasis sowie Nikotinsalz-Liquids in nicht-mentholierten Geschmacksrichtungen. Viele Hersteller arbeiten bereits an Rezepturen, die ohne die gelisteten Stoffe auskommen – die geschmackliche Vielfalt wird sich also verschieben, nicht komplett verschwinden.

Offene Systeme statt geschlossener Pods

Wer ein geschlossenes Pod-System nutzt, ist an das Liquid-Angebot des jeweiligen Herstellers gebunden – fällt eine Geschmacksrichtung weg, haben Sie Pech gehabt. Ein offenes Pod-System oder ein nachfüllbarer Verdampfer gibt Ihnen dagegen die Freiheit, Ihre Liquids selbst zu wählen und jederzeit umzusteigen. Gerade wenn sich die Auswahl durch politische Entscheidungen verändern sollte, macht das einen echten Unterschied. Ich rate meinen Kunden schon seit einiger Zeit, auf offene Systeme zu setzen – unabhängig davon, wie die Regulierung am Ende ausfällt.

Informiert bleiben, aber nicht in Panik verfallen

Der regulatorische Prozess ist langsam: Zwischen Referentenentwurf und Inkrafttreten liegen zahlreiche Hürden, darunter der Bundesrat, die EU-Notifizierung und eine Übergangsfrist. Hamsterkäufe sind nicht nötig, aber es lohnt sich, mal ein paar neue Geschmacksrichtungen zu testen, die von einem möglichen Verbot nicht betroffen wären. Wenn Sie gerade dabei sind, von der Zigarette auf die E-Zigarette umzusteigen, oder das vorhaben, sprechen Sie ruhig auch mal mit Ihrem Hausarzt darüber – gerade beim Thema Rauchstopp ist ärztliche Begleitung eine gute Sache. Wer mehr über die verschiedenen Gerätetypen und ihre Vor- und Nachteile erfahren möchte, findet in unserem Ratgeber zur Funktionsweise von E-Zigaretten einen Einstieg. Und wer sich erst einmal orientieren möchte, wird in unserem Ratgeber „Was ist Vapen?" fündig.

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Häufige Fragen zur E-Zigaretten-Regulierung in Deutschland

Werden E-Zigaretten in Deutschland komplett verboten?

Nein. Geplant ist ein Verbot von 13 bestimmten Inhaltsstoffen in E-Liquids – Menthol, Sucralose und elf Kühlstoffe. E-Zigaretten als Geräte und Liquids ohne diese Stoffe bleiben uneingeschränkt erhältlich und legal.

Gibt es Alternativen zu Menthol-Liquids, die nicht betroffen wären?

Ja. Fruchtaromen ohne Kühlstoffe, Tabak-Kompositionen und Dessert-Varianten auf Vanille- oder Karamellbasis wären vom geplanten Verbot nicht betroffen. Einige Hersteller entwickeln bereits Rezepturen mit natürlichen Frische-Noten ohne die gelisteten Stoffe.

Warum reguliert Deutschland strenger als Großbritannien?

Die Studien sind weitgehend dieselben – die politischen Schlüsse daraus aber nicht. Deutschland stellt Vorsorgeprinzip und Jugendschutz in den Vordergrund. Großbritannien setzt darauf, dass E-Zigaretten erwachsenen Rauchern beim Aufhören helfen, und empfiehlt sie über den NHS aktiv als Entwöhnungshilfe.

Darf ich meine vorhandenen Menthol-Liquids weiterhin dampfen?

Ja, in jedem Fall. Ein Verbot würde nur die Herstellung und den Verkauf neuer Produkte betreffen. Bereits gekaufte Liquids genießen Bestandsschutz – und es gibt derzeit noch kein geltendes Verbot.

Was bringt mir ein offenes System gegenüber einem geschlossenen?

Bei einem offenen Pod-System oder Tank-Verdampfer können Sie Ihre Liquids frei wählen und jederzeit die Geschmacksrichtung wechseln. Bei geschlossenen Systemen sind Sie an das Sortiment eines einzigen Herstellers gebunden. Fällt dort eine Variante weg, haben Sie keine Ausweichmöglichkeit.

Kommen weitere Steuererhöhungen auf Liquids?

Aktuell nicht beschlossen. Gesundheitsministerin Warken hat sich beim Präventionsgipfel offen für eine Diskussion gezeigt, aber auf die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Einigung verwiesen. Die aktuelle Liquidsteuer liegt bei 0,32 €/ml.

Sollte ich jetzt auf Vorrat kaufen?

Hamsterkäufe sind nicht nötig. Der Referentenentwurf ist noch kein geltendes Recht, und selbst nach einem Beschluss folgt eine sechsmonatige Übergangsfrist. Sinnvoller ist es, neue Geschmacksrichtungen auszuprobieren, die von einem möglichen Verbot nicht betroffen wären.

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Über den Autor

Profilbild von Oliver Prust, Gründer von MaxVapor

Oliver Prust

Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor

MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.

Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann

Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.

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