Einweg-Vapes bei Jugendlichen: Was der DAK-Präventionsradar 2026 zeigt
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt, das gilt nach dem Jugendschutzgesetz auch für nikotinfreie Geräte. Nikotin kann abhängig machen. Dieser Beitrag ordnet eine Schulbefragung und die Rechtslage nach Stand 5. November 2026 ein und ersetzt weder ärztliche noch rechtliche Beratung.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert, Mitglied im BfTG · Stand: 5. November 2026
Kurz & Knapp: Einweg-Vapes bei Jugendlichen
- Die Studie: DAK-Präventionsradar, Schulbefragung im Schuljahr 2025/26 mit mehr als 28.000 Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10, durchgeführt vom IFT-Nord, veröffentlicht am 26.10.2026
- Ergebnis: 8,9 % haben im vergangenen Monat eine Einweg-E-Zigarette genutzt, bei den 15- bis 17-Jährigen 19,4 %, bei den 11- bis 14-Jährigen 4,9 %
- Mischkonsum: Die meisten Einweg-Nutzer greifen zusätzlich zu wiederverwendbaren E-Zigaretten oder Tabakzigaretten
- Rechtslage: Nach § 10 JuSchG dürfen E-Zigaretten nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden, mit und ohne Nikotin, auch nicht im Versandhandel. Verstöße kosten bis zu 50.000 € Bußgeld
- Politik: Steuer auf Liquids steigt 2027 auf 0,38 € je ml, ein Entwurf setzt Höchstmengen für Kühlstoffe, ein Einweg-Verbot ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen
- Für Eltern: Unser Jugendschutz mit Altersprüfung erklärt, wie der legale Handel die Abgabe an Minderjährige verhindern muss
Ende Oktober ging eine Zahl durch die Nachrichten, die mich als Händler nicht kaltlässt: Fast jeder fünfte Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren hat im vergangenen Monat eine Einweg-E-Zigarette genutzt. Sie stammt aus dem Präventionsradar der Krankenkasse DAK-Gesundheit, einer großen Schulbefragung, die das Kieler Institut IFT-Nord durchführt. Diese Jugendlichen dürften die Geräte nach dem Gesetz gar nicht in die Hand bekommen, denn E-Zigaretten sind in Deutschland ab 18. Ich verkaufe seit 2012 E-Zigaretten und bin Mitglied im Branchenverband BfTG, das sage ich gleich vorweg, und gerade deshalb will ich das Thema nicht kleinreden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Befragung genau gemessen hat, was das Jugendschutzgesetz heute schon verbietet, welche politischen Änderungen anstehen und was Eltern konkret tun können.
Die Zahlen des DAK-Präventionsradars 2026
Laut der Pressemitteilung der DAK vom 26. Oktober 2026 haben 8,9 Prozent aller befragten Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 im vergangenen Monat mindestens einmal eine Einweg-Vape genutzt. Bei den 15- bis 17-Jährigen lag der Anteil bei 19,4 Prozent, bei den 11- bis 14-Jährigen bei 4,9 Prozent. Die DAK bezeichnet die Einweg-E-Zigarette damit als das derzeit populärste Nikotinprodukt bei Schülerinnen und Schülern. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa, dem die Umfrage vorab vorlag, lagen wiederverwendbare E-Zigaretten und Tabakzigaretten in der ältesten Gruppe nur knapp dahinter, mit rund 16 und rund 17 Prozent. Die Einweg-Vape hat die klassische Zigarette bei Jugendlichen also nicht ersetzt, sie ist danebengetreten.
| Produkt | 11 bis 14 Jahre | 15 bis 17 Jahre | Alle Befragten |
|---|---|---|---|
| Einweg-E-Zigarette | 4,9 % | 19,4 % | 8,9 % |
| Wiederverwendbare E-Zigarette | rund 4 % | rund 16 % | mehr als 7 % |
| Tabakzigarette | rund 4 % | rund 17 % | mehr als 7 % |
Die genauen Werte für die Einweg-Vape stammen aus der Pressemitteilung der DAK, die gerundeten Werte für die anderen beiden Produkte aus dem dpa-Bericht vom 25. Oktober 2026. Die zugehörige Präsentation mit allen Einzelwerten konnte ich nicht abrufen, deshalb nenne ich für diese Zeilen keine Nachkommastellen. Gezählt wurde jeweils, wer ein Produkt in den letzten 30 Tagen mindestens einmal benutzt hat. Das ist ein gängiges Maß in der Präventionsforschung, es sagt aber nichts darüber, wie viele Jugendliche täglich dampfen oder abhängig sind.
Wie die Befragung angelegt ist
Der Präventionsradar ist eine Schulbefragung, bei der die Jugendlichen im Klassenverband Online-Fragebögen ausfüllen. Erhoben wurde im Schuljahr 2025/26 an Schulen in 15 Bundesländern. In die Auswertung flossen laut DAK die Angaben von mehr als 28.000 Befragten ein, dpa nennt 28.554 Jugendliche aus 1.916 Klassen an 141 Schulen bei einem Durchschnittsalter von 13,3 Jahren. Wie bei jeder Befragung beruhen die Werte auf Selbstauskunft, und die teilnehmenden Schulen sind keine Zufallsstichprobe aller Schulen in Deutschland. Für die Größenordnung ist die Studie trotzdem aussagekräftig, weil sie viele Jahrgänge und fast alle Bundesländer abdeckt. Woher die Jugendlichen ihre Geräte haben, geht aus den veröffentlichten Unterlagen nicht hervor.
Mischkonsum: Warum es selten bei der Einweg-Vape bleibt
Als zentralen Befund nennt Reiner Hanewinkel, Leiter des IFT-Nord, den gleichzeitigen Gebrauch mehrerer Nikotinprodukte. Die meisten Jugendlichen, die Einweg-Vapes nutzen, greifen laut DAK zusätzlich zu wiederverwendbaren E-Zigaretten, zu Tabakzigaretten oder zu beidem. Eine Prozentzahl für diesen Mischkonsum nennt die Pressemitteilung nicht. Hanewinkel warnt, dass sich eine Nikotinabhängigkeit umso eher verfestigt, je früher sie entsteht, und dass mehrere Produkte zusammen zu einer höheren Nikotinaufnahme führen können. Was eine Abhängigkeit im Körper ausmacht, haben wir im Beitrag Nikotinsucht verstehen erklärt.
Die Daten zeigen, dass viele Jugendliche mehrere Nikotinprodukte parallel nutzen, aber nicht, in welcher Reihenfolge sie damit angefangen haben. Ob die Vape den Weg zur Zigarette bahnt oder ob beides aus derselben Neugier entsteht, lässt sich aus einer Querschnittsbefragung nicht ablesen. Andere Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die meisten Jugendlichen zuerst Tabak probieren, wie unser Beitrag zum Gateway-Mythos zeigt. Für Eltern ist diese Frage am Ende zweitrangig. Jedes Nikotinprodukt in der Hand eines 14-Jährigen ist eines zu viel, egal in welcher Reihenfolge.
Die Rolle der Aromen
DAK-Chef Andreas Storm sagt, Aromen wie Mango oder Menthol machten Vapes für Kinder und Jugendliche attraktiv, und fordert ein Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten. Hanewinkel ergänzt, süße, fruchtige und kühlende Aromen überdeckten den scharfen Eigengeschmack des Nikotins und erleichterten das Inhalieren. Er kritisiert, dass die geplanten Grenzwerte rein toxikologisch abgeleitet seien und die Attraktivität für Minderjährige dabei keine Rolle spiele. Auf der anderen Seite stehen erwachsene Umsteiger, für die Aromen nach eigener Aussage oft ein wichtiger Grund sind, nicht zur Tabakzigarette zurückzukehren. Wie gesundheitliche Risiken des Dampfens im Vergleich zum Rauchen bewertet werden, fasst unser Ratgeber Sind E-Zigaretten schädlich? zusammen, und für Jugendliche ohne Raucherfahrung gibt es keinen gesundheitlichen Grund, überhaupt anzufangen.
Was das Jugendschutzgesetz heute schon verbietet
An fehlenden Regeln liegt es nicht. § 10 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes verbietet es, nikotinhaltige Erzeugnisse in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche abzugeben oder ihnen den Konsum zu gestatten. Absatz 3 untersagt das Anbieten und Abgeben im Versandhandel, Absatz 2 regelt Automaten, die nur an unzugänglichen Orten oder mit technischer Sicherung stehen dürfen. Absatz 4 erstreckt alle drei Verbote ausdrücklich auf nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas sowie deren Behältnisse. Eine Vape ohne Nikotin ist für unter 18-Jährige also genauso tabu wie eine mit Nikotin, was viele Eltern und auch manche Verkäufer nicht wissen.
| Situation | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Verkauf im Laden, Kiosk, an der Tankstelle | Keine Abgabe an unter 18-Jährige, kein Konsum gestatten | § 10 Abs. 1 JuSchG |
| Automaten | Nur an für Minderjährige unzugänglichen Orten oder technisch gesichert | § 10 Abs. 2 JuSchG |
| Onlineshop und Versand | Weder Angebot noch Abgabe an Minderjährige | § 10 Abs. 3 JuSchG |
| Nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas | Gleiche Verbote wie bei nikotinhaltigen Produkten | § 10 Abs. 4 JuSchG |
| Verstoß durch Händler | Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 50.000 € | § 28 Abs. 1 Nr. 12, 13 und Abs. 5 JuSchG |
| Erwachsene, die Konsum Minderjähriger fördern | Ebenfalls ordnungswidrig | § 28 Abs. 4 JuSchG |
Wer als Händler gegen diese Regeln verstößt, handelt nach § 28 JuSchG ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Ordnungswidrig handelt nach § 28 Absatz 4 auch, wer als Erwachsener das Verhalten eines Jugendlichen herbeiführt oder fördert, das § 10 verhindern soll. Der ältere Freund, der für die Clique an der Tankstelle einkauft, bewegt sich damit selbst im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Für die Jugendlichen selbst sieht das Gesetz kein Bußgeld vor, das Jugendschutzgesetz richtet sich an Händler, Veranstalter und Erwachsene.
Wie die Altersprüfung im Versandhandel abläuft
Im Onlinehandel reicht ein Häkchen bei „Ich bin 18“ nicht aus, gefordert ist ein Verfahren, das das Alter tatsächlich prüft. Bei uns geschieht das in zwei Stufen: Im Bestellvorgang wird das Alter einmalig elektronisch verifiziert, wahlweise über die Ausweisdaten oder den SCHUFA-IdentitätsCheck, und bei jeder Zustellung prüft DHL mit der Alterssichtprüfung 18+, wer das Paket entgegennimmt. Wie das im Einzelnen abläuft und welche Daten dabei anfallen, steht auf unserer Seite zum Jugendschutz und zur Altersprüfung. Das kostet Zeit und Geld, und es bedeutet für erwachsene Kunden, dass Pakete weder beim Nachbarn noch im Paketkasten landen dürfen. Ich halte diesen Aufwand trotzdem für richtig. Das eigentliche Problem sehe ich bei Ware, die gar nicht erst durch den legalen Handel läuft, wie der Rekordfund von 115.800 unversteuerten Einweggeräten zeigt, über den wir im Beitrag Illegale Vapes erkennen berichtet haben. Das ist meine Einschätzung und keine Studienaussage, denn woher Jugendliche ihre Geräte bekommen, hat die DAK-Befragung nach den veröffentlichten Unterlagen nicht erhoben.
Steuer, Aromen, Einweg-Verbot: Was politisch ansteht
Die DAK nennt die beschlossene Tabaksteuer-Erhöhung einen wichtigen ersten Schritt, weil junge Menschen besonders empfindlich auf Preise reagieren. Für Liquids steigt die Steuer zum 1. Januar 2027 auf 0,38 Euro je Milliliter, danach in Stufen bis auf 0,44 Euro ab 2030. Die genauen Stufen und was sie für eine 10-ml-Flasche bedeuten, finden Sie im Beitrag zur Liquid-Steuer-Erhöhung 2027. Allein reiche das nicht, sagt Storm, und genau hier beginnt der Streit um die Aromen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium stimmt derzeit die fünfte Änderungsverordnung zur Tabakerzeugnisverordnung ab. Der Entwurf verbietet Aromen und Menthol nicht, er setzt Höchstmengen für bestimmte Stoffe, darunter sehr niedrige Werte für die Kühlstoffe WS-3 und WS-23. Die Einzelheiten haben wir im Beitrag zum neuen Verordnungsentwurf erklärt, die Kritik der Branche an den Kühlstoff-Werten im Beitrag WS-23 und WS-3. Die DAK geht mit ihrer Forderung nach einem vollständigen Aromenverbot weit über diesen Entwurf hinaus. Beschlossen ist noch nichts, die Verordnung ist in der Abstimmung.
Beim Verbot von Einweg-E-Zigaretten ist der Stand unverändert. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat im Mai 2026 angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Verkauf neuer Einweg-Vapes beendet, nachfüllbare Geräte sollen erlaubt bleiben. Einen veröffentlichten Entwurf habe ich bis zum 5. November 2026 nicht gefunden. Der Hintergrund dieses Vorhabens ist vor allem die Brandgefahr durch Akkus im Müll, wie unser Beitrag E-Zigarette entsorgen zeigt, der Jugendschutz kommt als Argument hinzu. In Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich sind Einweggeräte bereits verboten.
Auf EU-Ebene wird an einer Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie gearbeitet, oft TPD3 genannt. Ob darin Aromenregeln, neue Steuersätze oder Vorgaben für Einweggeräte stehen werden, ist offen, und für Händler und Verbraucher in Deutschland ändert eine TPD3 erst etwas nach Verabschiedung und Umsetzung in deutsches Recht. Bis dahin gilt die TPD2 mit ihren bekannten Grenzen von höchstens 20 mg/ml Nikotin, 10-ml-Flaschen und 2 ml Tankvolumen. Was davon im Alltag zählt, steht in unserem Ratgeber TPD2 und TPD3. Ich werde diesen Beitrag aktualisieren, sobald bei einem der drei Vorhaben ein Beschluss vorliegt.
Was Eltern tun können
Wenn Sie bei Ihrem Kind eine Einweg-Vape finden, ist der erste Impuls oft Ärger oder Panik. Aus Gesprächen mit Kunden, die selbst Eltern sind, weiß ich, dass ein ruhiges Gespräch meist weiter führt als ein Verbot mit lautem Knall. Fragen Sie, wie oft und warum Ihr Kind dampft, ob Freunde mitmachen und ob es dabei auch Zigaretten raucht, denn gerade dieser Mischkonsum fällt in der DAK-Befragung auf. Viele Jugendliche unterschätzen, wie viel Nikotin in einem Einweggerät steckt, und halten eine Vape mit Fruchtgeschmack eher für ein Spielzeug. Hier hilft es, sachlich zu erklären, dass Nikotin abhängig machen kann, ohne mit Übertreibungen zu arbeiten, die Jugendliche schnell durchschauen.
Fachliche Unterstützung beim Aufhören bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, früher BZgA, mit dem kostenfreien Rauchfrei-Telefon unter 0800 8 31 31 31. Erreichbar ist es nach Angaben des Instituts montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Auch die Kinder- und Jugendarztpraxis ist eine gute Anlaufstelle, wenn Ihr Kind regelmäßig Nikotin konsumiert und allein nicht davon loskommt. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre eigenen Geräte und Liquids nicht offen herumliegen, denn nikotinhaltige Liquids gehören kindersicher verschlossen und außer Reichweite.
Wenn ein Geschäft an Minderjährige verkauft
Wenn Sie wissen, dass ein Kiosk, eine Tankstelle oder ein Laden in Ihrer Nähe Vapes an Jugendliche abgibt, können Sie das melden. Für die Überwachung des Jugendschutzes sind in der Regel die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, die genaue Stelle erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei unversteuerter Ware oder Geräten mit auffällig großem Tank ist zusätzlich der Zoll der richtige Ansprechpartner. Als Händler bin ich ausdrücklich dafür, dass solche Verstöße konsequent verfolgt werden. Wer an Kinder verkauft, schadet den Jugendlichen und liefert gleichzeitig die Argumente für Verbote, die am Ende vor allem erwachsene Umsteiger treffen.
Was das für erwachsene Dampfer bedeutet
Für erwachsene Kunden ändert die Studie rechtlich nichts, aber sie zeigt, in welche Richtung die Debatte läuft. Einweggeräte stehen gleich von zwei Seiten unter Druck, wegen der Akkus im Müll und wegen ihrer Beliebtheit bei Jugendlichen. Wer heute noch zu Einweg-E-Zigaretten greift, sollte sich deshalb schon jetzt mit nachfüllbaren Alternativen beschäftigen, bevor ein Verbot die Entscheidung abnimmt. Wie sich die Einweggeräte untereinander unterscheiden, hat unser Einweg-E-Zigaretten-Test verglichen, und der Ratgeber Von Einweg zu Pod-Kits wechseln erklärt den Umstieg Schritt für Schritt.
Nachfüllbare Systeme als Alternative
Ein Pod-System ist für die meisten Einweg-Umsteiger der naheliegende Schritt, weil sich Zugverhalten und Bedienung kaum unterscheiden. Statt des ganzen Geräts tauschen Sie nur die nachfüllbaren Pods oder die Verdampferköpfe, der Akku wird immer wieder geladen. Wer gar nicht selbst befüllen möchte, findet bei Cap-Systemen mit vorbefüllten Kartuschen einen Mittelweg. Ein Starter-Set enthält Gerät und Verdampfer, die bereits zusammenpassen, was den Einstieg leichter macht.
Beim Liquid entspricht das Gefühl einer Einweg-Vape meist einem Nikotinsalz-Liquid, weil viele Einweggeräte mit Nikotinsalz arbeiten. Wer die Nikotinmenge mit der Zeit senken möchte, findet bei den Fertigliquids mit Nikotin viele Sorten in mehreren Stärken. Mit Liquid-Proben lassen sich mehrere Geschmacksrichtungen testen, bevor Sie größere Mengen kaufen. Falls der geplante Verordnungsentwurf mit seinen Höchstmengen für Kühlstoffe so kommt, werden sich manche Ice-Liquids im Geschmack verändern, darauf sollten sich Liebhaber kühler Sorten einstellen.
Meine Einschätzung
Ich verdiene mein Geld mit E-Zigaretten, und ich bin Mitglied in einem Branchenverband, der sich gegen Aromenverbote ausspricht. Trotzdem sage ich klar, dass jede Vape in einer Schultasche ein Versagen ist, und zwar zuerst eines der Verkäufer, die das Alter nicht prüfen. Die E-Zigarette hat ihre Berechtigung als Alternative für Erwachsene, die sonst weiterrauchen würden, und diese Rolle verliert sie, wenn sie zum Einstiegsprodukt für Kinder wird. Ich wünsche mir deshalb mehr Kontrollen bei den Verkaufsstellen und beim Schwarzmarkt statt Verboten, die vor allem den legalen Handel treffen. Weitere Hintergründe zu Recht, Technik und Studien finden Sie in unseren Ratgebern.
Quellen und Datenstand
- DAK-Gesundheit: „Ein Fünftel der Jugendlichen nutzt Einweg-E-Zigaretten“, Pressemitteilung zum Präventionsradar, Hamburg, 26.10.2026
- DAK-Gesundheit via news aktuell: „DAK-Präventionsradar: Ein Fünftel der Jugendlichen nutzt Einweg-E-Zigaretten“, presseportal.de, 26.10.2026
- dpa-AFX: „Einweg-Vapes beliebteste Nikotin-Produkte bei Jugendlichen“, veröffentlicht auf onvista.de, 25.10.2026
- Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (gesetze-im-internet.de, abgerufen 05.11.2026)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 28 Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de, abgerufen 05.11.2026)
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Themendossier Rauchstopp 2025, Rauchfrei-Telefon und Servicezeiten (PDF, abgerufen 05.11.2026)
- Deutscher Bundestag, hib 498/2025: „Bundesrat für Verbot von Einweg-E-Zigaretten“, 13.10.2025
- Zeitung für kommunale Wirtschaft: „Einweg-E-Zigaretten und Vapes: Ministerium arbeitet an Verbot“, 08.05.2026
Ergänzend ausgewertet: Berichte von Retail-News (27.10.2026) und Focus (28.10.2026) zum Präventionsradar, das Deutsche Gesundheitsportal (26.10.2026) mit der textgleichen DAK-Mitteilung sowie unsere eigenen Beiträge zur Liquid-Steuer 2027, zum Aromen-Verordnungsentwurf und zur Entsorgung von E-Zigaretten. Die Präsentation der DAK mit den Einzelwerten zum Mischkonsum war nicht abrufbar; die gerundeten Werte für wiederverwendbare E-Zigaretten und Tabakzigaretten stammen aus dem dpa-Bericht. Ein Gesetzentwurf zum Einweg-Verbot war bis zum Stand dieses Beitrags nicht veröffentlicht. Stand: 05.11.2026.
Häufige Fragen
Wie viele Jugendliche nutzen Einweg-Vapes?
Laut DAK-Präventionsradar vom Oktober 2026 haben 8,9 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 im vergangenen Monat eine Einweg-E-Zigarette genutzt. Bei den 15- bis 17-Jährigen waren es 19,4 Prozent, bei den 11- bis 14-Jährigen 4,9 Prozent. Befragt wurden mehr als 28.000 Jugendliche.
Dürfen Jugendliche Vapes ohne Nikotin kaufen?
Nein. § 10 Absatz 4 Jugendschutzgesetz dehnt das Abgabeverbot ausdrücklich auf nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas sowie deren Behältnisse aus. Händler dürfen sie weder im Laden noch im Versandhandel an Personen unter 18 Jahren abgeben.
Welche Strafe droht beim Verkauf von Vapes an Minderjährige?
Der Verkauf an Kinder oder Jugendliche ist nach § 28 Jugendschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ordnungswidrig handeln auch Erwachsene, die den Konsum Minderjähriger fördern, etwa indem sie für sie einkaufen. Die Jugendlichen selbst erhalten kein Bußgeld.
Warum sind Einweg-Vapes bei Jugendlichen so beliebt?
Die DAK und das IFT-Nord führen vor allem süße, fruchtige und kühlende Aromen an, die den Eigengeschmack des Nikotins überdecken und das Inhalieren erleichtern. Dazu kommt, dass Einweggeräte ohne Vorwissen sofort benutzbar sind. Woher die Jugendlichen die Geräte bekommen, hat die Befragung nach den veröffentlichten Unterlagen nicht erhoben.
Was bedeutet Mischkonsum bei Jugendlichen?
Mischkonsum heißt, dass mehrere Nikotinprodukte parallel genutzt werden. Laut DAK verwenden die meisten Jugendlichen, die Einweg-Vapes nutzen, zusätzlich wiederverwendbare E-Zigaretten oder Tabakzigaretten. Nach Einschätzung des IFT-Nord kann das die Nikotinaufnahme und das Risiko einer Abhängigkeit erhöhen.
Sind Einweg-E-Zigaretten in Deutschland verboten?
Stand 5. November 2026 nein. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat im Mai 2026 einen Gesetzentwurf für ein Verkaufsverbot neuer Einweg-Vapes angekündigt, veröffentlicht ist er bisher nicht. Für unter 18-Jährige ist die Abgabe aller E-Zigaretten schon heute verboten.
Was können Eltern tun, wenn ihr Kind dampft?
Ein ruhiges Gespräch über Häufigkeit, Gründe und weitere Nikotinprodukte hilft meist mehr als ein schnelles Verbot. Unterstützung bietet das kostenfreie Rauchfrei-Telefon des BIÖG unter 0800 8 31 31 31 sowie die Kinder- und Jugendarztpraxis. Verkaufsstellen, die an Minderjährige abgeben, können Sie bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
Gründer von MaxVapor.de, Fachhandel seit 2008, spezialisiert auf E-Zigaretten seit 2012. 14 Jahre Erfahrung in Produktberatung, TPD2-Compliance und den rechtlichen Pflichten des E-Zigaretten-Handels, insbesondere Jugendschutz und Altersprüfung im Versandhandel. Ordnet für MaxVapor neue Studien und Gesetzesvorhaben ein, ohne medizinische oder juristische Ausbildung und deshalb mit Verweis auf fachlichen Rat. Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Mitglied im BfTG
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: 05.11.2026 · Zuletzt aktualisiert: 05.11.2026. Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen, keine medizinische und keine Rechtsberatung; alle Angaben ohne Gewähr. Hinweis zur Transparenz: MaxVapor verkauft E-Zigaretten und Liquids und ist Mitglied im BfTG; die besprochene Befragung ist unabhängig davon entstanden.
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