OVG Münster: Dampfen von E-Zigaretten in Kneipen bleibt erlaubt
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen.
Geprüft von Oliver Prust · Inhaber MaxVapor.de, seit 2012 auf E-Zigaretten spezialisiert · Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
Kurz & Knapp: Dampfen in Kneipen & Restaurants 2026
- Bundesweite Rechtslage: OVG Münster (2014) – Dampfen fällt meist nicht unter Nichtraucherschutzgesetz
- Ausnahme Hessen: Dort gilt das Rauchverbot auch für E-Zigaretten in Gaststätten
- Hausrecht entscheidet: Der Wirt kann das Dampfen erlauben oder untersagen
- Kneipen: Meist tolerant, vor allem in Stammkneipen und Raucherräumen
- Restaurants: Häufig unerwünscht – Dampf stört beim Essen
- Beste Praxis: Immer höflich nachfragen, MTL-Geräte bevorzugen
- Tipp: Funktionsweise erklären, Rücksicht zeigen, „Dampfen erlaubt"-Aufkleber beachten
Ein kühles Feierabendbier, dazu ein Zug aus der E-Zigarette – für viele Dampfer gehört das zusammen wie der Deckel auf den Topf. Seit ich 2012 mit MaxVapor in den E-Zigaretten-Fachhandel eingestiegen bin, höre ich immer wieder dieselbe Frage von Kunden: „Darf ich in der Kneipe eigentlich dampfen?" Die Verunsicherung ist verständlich, denn während das Rauchen herkömmlicher Zigaretten in Restaurants und Bars längst verboten ist, gilt für E-Zigaretten eine andere Regelung.
Die gute Nachricht vorweg: Rechtlich steht Ihnen als Dampfer nichts im Weg. Ein Gerichtsurteil aus 2014 hat das klargestellt. Aber – und das ist entscheidend – die Praxis sieht oft anders aus. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen, was Sie wo dürfen, warum manche Wirte trotzdem Nein sagen, und wie Sie als Dampfer einen positiven Eindruck hinterlassen. Mit ein bisschen Fingerspitzengefühl klappt das Dampfen in der Gastronomie meist problemlos.
E-Zigarette in Restaurants und Kneipen – die aktuelle Rechtslage 2026
Bereits 2014 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das Dampfen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt, da bei der Nutzung einer E-Zigarette kein Tabak verbrannt wird. In den meisten Bundesländern ist es somit nach wie vor gestattet, auch in Gaststätten oder Kneipen eine E-Zigarette zu benutzen – zumindest was die Gesetzeslage angeht. Die Nichtraucherschutzgesetze beziehen sich dort explizit auf das Verbrennen von Tabak, und genau das passiert beim Dampfen eben nicht: Hier wird ein Liquid elektrisch erhitzt und verdampft, ohne dass ein Verbrennungsprozess stattfindet.
⚠️ Achtung – Ausnahme Hessen: Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) wurde verschärft und gilt seit der Novellierung ausdrücklich auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. In hessischen Gaststätten ist das Dampfen damit gesetzlich untersagt – nicht nur per Hausrecht. Weitere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Niedersachsen prüfen ähnliche Verschärfungen.
Dennoch bedeutet dieses Urteil nicht, dass Dampfer nun überall uneingeschränkt ihre E-Zigarette benutzen dürfen. Denn die letzte Entscheidung liegt immer beim Inhaber oder Betreiber des Lokals – und damit kommen wir zum entscheidenden Punkt: dem Hausrecht. Der Wirt kann die Nutzung von E-Zigaretten in seinem Lokal erlauben oder untersagen, ganz unabhängig davon, was das Nichtraucherschutzgesetz sagt. Dieses Hausrecht ist ein starkes Instrument, das jeder Gastronom nach eigenem Ermessen ausüben darf.
| Lokaltyp / Bundesland | Rechtslage | Akzeptanz in der Praxis | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Gaststätten in Hessen | Verboten (HessNRSG) | Nicht gestattet | Nur im Außenbereich |
| Kneipe / Bar (andere BL) | Erlaubt (Hausrecht) | Meist tolerant | Nachfragen, dann entspannt dampfen |
| Stammkneipe | Erlaubt (Hausrecht) | Oft geduldet | Vertrauensbasis nutzen |
| Restaurant | Erlaubt (Hausrecht) | Häufig unerwünscht | Verzichten oder draußen dampfen |
| Raucherbereich | Erlaubt | Kein Problem | Freie Nutzung |
| Außenbereich / Terrasse | Erlaubt (bundesweit) | Unproblematisch | Ideale Alternative |
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern; im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Das OVG-Münster-Urteil im Detail
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 4 A 775/14) aus dem Jahr 2014 ist bis heute wegweisend für die rechtliche Einordnung des Dampfens in Deutschland. Das Gericht stellte damals fest, dass beim Dampfen einer E-Zigarette kein Tabak verbrannt, sondern lediglich ein Liquid verdampft und anschließend inhaliert wird. Damit greift der juristische Tatbestand des Rauchens nicht, und die Nichtraucherschutzgesetze der Länder sind auf E-Zigaretten nicht anwendbar. Klingt vielleicht nach Haarspalterei, ist aber rechtlich ein wichtiger Unterschied.
Das Urteil bezog sich zwar ursprünglich auf einen Fall in Nordrhein-Westfalen, galt aber lange bundesweit als richtungsweisend, da die Nichtraucherschutzgesetze der anderen Bundesländer ähnlich formuliert waren. Inzwischen hat Hessen als erstes Bundesland sein Nichtraucherschutzgesetz verschärft und E-Zigaretten ausdrücklich einbezogen – dort ist das Dampfen in Gaststätten nun gesetzlich verboten. Für die übrigen Bundesländer gilt weiterhin: Wer in einer Kneipe dampft, begeht keine Ordnungswidrigkeit und verstößt nicht gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Selbst wenn der Wirt es nicht erlaubt hat, ist es allenfalls ein Verstoß gegen das Hausrecht, keine Gesetzesverletzung.
Allerdings sollten Dampfer dieses Urteil nicht als Freibrief verstehen. Die Tatsache, dass etwas legal ist, bedeutet nicht automatisch, dass es überall erwünscht oder sozial akzeptiert ist. Die Gerichte haben lediglich festgestellt, dass der Staat das Dampfen in Gaststätten nicht verbieten kann – aber der einzelne Gastronom kann es durchaus tun, und viele machen von diesem Recht Gebrauch.
Dampfen in Kneipen – meist toleriert
In Kneipen und Bars herrscht erfahrungsgemäß eine entspanntere Haltung gegenüber E-Zigaretten als in Restaurants. Viele Wirte sind beim Dampfen tolerant, besonders in Lokalen mit einer ohnehin rauchfreundlicheren Atmosphäre. Das zeigt sich auch daran, dass manche Gaststätten nach wie vor gewisse Gesetzeslücken nutzen – etwa durch die Abgrenzung zwischen Hauptraum und Nebenraum oder durch spezielle Raucherräume. In solchen Lokalen ist das Thema E-Zigarette oft gar kein Problem, da die Grenzen ohnehin fließend sind.
Besonders in Stammkneipen, wo man als Gast bekannt ist und eine persönliche Beziehung zum Wirt besteht, wird das Dampfen häufig stillschweigend geduldet oder sogar ausdrücklich erlaubt. Stammgäste genießen hier oft Vertrauensvorschuss, und der Wirt weiß, dass von der dezenten Nutzung eines Pod-Systems keine Störung ausgeht. Schwieriger wird es in Lokalen, die man zum ersten Mal besucht – hier empfiehlt es sich immer, vorher höflich nachzufragen.
Auch selbst in Betrieben, die das Nichtraucherschutzgesetz streng anwenden und keinerlei Tabakkonsum dulden, besteht in vielen Fällen kein Problem mit E-Zigaretten. Die Gäste verstehen meist, dass Dampf nicht gleich Rauch ist, und solange keine dichten Wolken durch den Raum ziehen, fühlt sich niemand gestört. Dezentes Dampfen mit einem MTL-Gerät erzeugt wenig sichtbaren Dampf und riecht angenehm nach dem gewählten Aroma – das ist für die meisten Wirte und Gäste akzeptabel.
Dampfen im Restaurant – erlaubt, aber oft unerwünscht
Die Akzeptanz von E-Zigaretten in Restaurants unterscheidet sich deutlich von der in Kneipen, und das hat einen einfachen Hintergrund. Schon bei Einführung des allgemeinen Rauchverbots für herkömmliche Zigaretten zeigte sich, dass viele Wirte zwar zunächst mit Protesten reagierten, langfristig jedoch die Gastronomie davon profitierte. Beim Essen fühlen sich Gäste durch Rauch – und ebenso durch sichtbaren Dampf – weitaus stärker gestört als beim entspannten Bier in der Bar. Aufsteigender Dampf über dem Nachbartisch ist für viele Menschen ein Störfaktor, selbst wenn er gesundheitlich unbedenklich ist.
Auch wenn die E-Zigarette rechtlich nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt, empfiehlt es sich daher, in Restaurants keine Diskussion über juristische Feinheiten zu beginnen. Der aufsteigende Dampf kann schnell mit Zigarettenrauch verwechselt werden und sorgt womöglich für Verärgerung bei anderen Gästen oder beim Personal. Selbst wenn Sie wissen, dass Ihr Dampf keine gesundheitsschädlichen Effekte wie Tabakrauch hat, möchte kaum jemand während eines Menüs eine wissenschaftliche Erklärung dazu anhören. Die soziale Situation in einem Restaurant ist eine andere als in einer Kneipe, und entsprechend sollten Dampfer ihre Erwartungen anpassen.
Viele Restaurantbetreiber haben zudem die berechtigte Sorge, dass sich andere Gäste durch E-Zigaretten gestört fühlen und deshalb ein anderes Restaurant aufsuchen könnten. In einem Geschäft, das von Stammkundschaft und guten Bewertungen lebt, ist das ein ernstzunehmendes Risiko. Um Konflikte zu vermeiden, verweisen einige Wirte Dampfer in separate Nebenräume oder ausgewiesene Raucherbereiche – falls solche vorhanden sind. Das ist ein fairer Kompromiss, der beiden Seiten entgegenkommt.
💡 Tipp: Achten Sie auf entsprechende Aufkleber wie „Dampfen erlaubt", mit denen manche Gastronomen deutlich signalisieren, dass sie E-Zigaretten akzeptieren. Solche Lokale sind zwar noch selten, aber ihre Zahl wächst – und wenn Sie eines finden, wissen Sie, dass Sie willkommen sind.
So verhalten Sie sich richtig als Dampfer
Die wichtigste Regel für Dampfer in Bars, Restaurants und Kneipen lautet: Fragen Sie immer zuerst nach, bevor Sie Ihre E-Zigarette benutzen. Das ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern auch der Klugheit – denn wer ungefragt dampft und dann zurechtgewiesen wird, steht nicht nur selbst dumm da, sondern schadet auch dem Image der gesamten Dampfer-Community. Ein kurzes „Entschuldigen Sie, hätten Sie etwas dagegen, wenn ich hier meine E-Zigarette benutze?" kostet Sie zehn Sekunden und kann Ihnen viel Ärger ersparen.
Wenn Sie nachfragen, zeigen Sie automatisch, dass Sie die Regeln des Hauses respektieren und Rücksicht auf andere Gäste nehmen. Die meisten Wirte und auch die Gäste am Nebentisch werden das positiv aufnehmen. Falls Sie grünes Licht bekommen, können Sie entspannt dampfen – falls nicht, haben Sie es zumindest versucht und können ohne Gesichtsverlust akzeptieren. Erfahrungsgemäß sind die meisten Wirte bei höflicher Nachfrage aufgeschlossener, als wenn jemand einfach drauflosdampft.
Checkliste für Dampfer in der Gastronomie
- Erkundigen Sie sich beim Wirt und den Gästen in Ihrer Nähe, ob es in Ordnung ist zu dampfen.
- Erklären Sie bei Bedarf kurz die Funktionsweise und Bestandteile der E-Zigarette, um mögliche Unsicherheiten zu beseitigen.
- Weisen Sie darauf hin, dass beim Dampfen kein Rauch, sondern ein Aerosol aus VG und PG entsteht – ohne Verbrennungsrückstände.
- Bevorzugen Sie dezente MTL-Geräte statt wolkenreicher Sub-Ohm-Setups.
- Respektieren Sie unbedingt ein mögliches Nein seitens des Wirts – Diskussionen bringen nichts.
- Dampfen Sie nicht direkt über dem Tisch mit Speisen, auch wenn der Wirt es erlaubt hat.
So zeigen Sie Rücksicht, fördern die Akzeptanz von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit und vermeiden unnötige Konflikte. Jeder Dampfer, der sich vorbildlich verhält, macht es dem nächsten Dampfer ein Stück leichter.
Das Hausrecht des Wirts – das letzte Wort
Das Hausrecht ist ein fundamentales Prinzip im deutschen Rechtssystem, das jedem Eigentümer oder Betreiber einer Räumlichkeit ermöglicht, die Regeln für deren Nutzung selbst zu bestimmen. Für Gaststättenbetreiber bedeutet das: Unabhängig davon, was das Nichtraucherschutzgesetz sagt, kann der Wirt in seinem Lokal eigene Regeln aufstellen. Er kann das Dampfen erlauben, einschränken oder komplett verbieten – und seine Entscheidung ist für alle Gäste verbindlich.
Das OVG-Münster-Urteil ändert daran nichts: Es stellt lediglich fest, dass der Staat das Dampfen in Gaststätten nicht über das Nichtraucherschutzgesetz verbieten kann. Aber es verpflichtet umgekehrt keinen Gastwirt, das Dampfen zu erlauben. Manche Wirte sehen E-Zigaretten positiv und freuen sich über Gäste, die eine moderne Alternative zum Rauchen gefunden haben. Andere wiederum wollen keine Unterscheidung treffen und verbieten sowohl Rauchen als auch Dampfen, um Diskussionen von vornherein zu vermeiden. Beides ist ihr gutes Recht, und als Gast muss man das akzeptieren.
Wer gegen das ausdrückliche Verbot des Wirts dampft, riskiert einen Hausplatzverweis – und im Wiederholungsfall möglicherweise sogar ein Hausverbot. Das wäre nicht nur ärgerlich, sondern auch völlig vermeidbar. Im Zweifelsfall ist es immer besser, kurz auf die E-Zigarette zu verzichten und später draußen zu dampfen, als einen Konflikt zu provozieren. Die Rauchmelder in Innenräumen sind übrigens ein weiterer Aspekt, den manche Wirte als Argument gegen das Dampfen anführen – auch wenn moderne optische Melder bei dezenter Nutzung meist nicht anspringen.
Akzeptanz fördern – was Dampfer beitragen können
Die gesellschaftliche Akzeptanz von E-Zigaretten hat sich in den letzten Jahren verbessert, aber es gibt noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Viele Menschen kennen den Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen nicht oder haben durch reißerische Medienberichte ein verzerrtes Bild von E-Zigaretten. Hier können Dampfer selbst einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie sachlich aufklären und durch ihr Verhalten zeigen, dass Dampfen eine rücksichtsvolle Alternative ist.
Wenn der Wirt oder ein Gast Fragen zur E-Zigarette hat, nutzen Sie die Gelegenheit für ein freundliches Gespräch. Erklären Sie, dass beim Dampfen kein Tabak verbrannt wird, dass der Dampf hauptsächlich aus VG und PG besteht und dass die Funktionsweise völlig anders ist als bei einer Zigarette. Die meisten Menschen sind nach einer kurzen Erklärung aufgeschlossener, als man erwarten würde.
Gleichzeitig sollten Dampfer vermeiden, missionarisch aufzutreten oder anderen ihre Meinung aufzudrängen. Nicht jeder interessiert sich für die technischen Details, und manche Menschen werden E-Zigaretten immer skeptisch gegenüberstehen – das ist ihr gutes Recht. Die beste Werbung für das Dampfen ist vorbildliches Verhalten: dezent dampfen, Rücksicht nehmen, Regeln akzeptieren. So tragen Sie langfristig dazu bei, dass immer mehr Gastronomen das Dampfen tolerieren oder sogar aktiv erlauben.
In einigen anderen Ländern ist die Situation übrigens strenger: In manchen US-Bundesstaaten und auch in verschiedenen europäischen Ländern ist das Dampfen in Innenräumen generell verboten, ähnlich wie das Rauchen. Deutschland ist hier vergleichsweise liberal, und das sollten Dampfer zu schätzen wissen – indem sie verantwortungsvoll mit dieser Freiheit umgehen. Weitere Informationen zu Regeln an anderen Orten finden Sie in unseren Ratgebern zur E-Zigarette in der Deutschen Bahn und zur E-Zigarette im Flugzeug.
Häufige Fragen
E-Zigarette in Restaurants und Kneipen – wie ist die Lage 2026?
In den meisten Bundesländern ist das Dampfen nach dem OVG-Münster-Urteil erlaubt, da kein Tabak verbrannt wird. Ausnahme Hessen: Dort gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch für E-Zigaretten. In allen anderen Bundesländern entscheidet der Betreiber per Hausrecht.
Warum ist das Dampfen in Kneipen meist akzeptierter als in Restaurants?
In Kneipen herrscht oft eine entspanntere Atmosphäre. In Restaurants fühlen sich Gäste durch sichtbaren Dampf beim Essen gestört – das „Auge isst mit".
Was besagt das Urteil des OVG Münster genau?
Das OVG Münster (Az.: 4 A 775/14) entschied 2014, dass Dampfen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Das Hausrecht des Wirts bleibt davon unberührt.
Wie sollte man sich als Dampfer in Bars oder Restaurants verhalten?
Immer vorab höflich nachfragen, Rücksicht auf Mitgäste nehmen, Funktionsweise erklären und ein Nein respektieren. MTL-Geräte bevorzugen.
Darf man im Restaurant E-Zigarette dampfen?
Rechtlich ja, praktisch oft unerwünscht. Viele Betreiber untersagen es, um Gäste nicht zu stören. Rücksprache mit dem Personal ist empfehlenswert.
Gibt es Hinweise, wo Dampfen ausdrücklich erlaubt ist?
Ja, manche Lokale nutzen Aufkleber wie „Dampfen erlaubt". Auch separate Raucherbereiche oder Nebenräume können zur Verfügung stehen.
Was passiert, wenn ich trotz Verbot dampfe?
Sie riskieren einen Hausplatzverweis, bei Wiederholung ein Hausverbot. Eine Ordnungswidrigkeit begehen Sie nicht – aber der Ärger ist vermeidbar.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer, MaxVapor
MaxVapor wurde 2008 gegründet; seit 2012 mit Spezialisierung auf E-Zigaretten und Liquids. Über 14 Jahre Expertise in Produktberatung, TPD2-Compliance und technischer Beratung. Verantwortlich für Produktprüfung und Kundenkommunikation bei MaxVapor.
Qualifikation: • Unternehmensgründung 2008
• E-Zigaretten-Fachhandel seit 2012
• Fachkenntnisse TPD2-Richtlinien
• Produktschulung & Beratung
• Eingetragener Kaufmann
Erstveröffentlichung: · Zuletzt aktualisiert: . Inhalte werden redaktionell geprüft. Keine Gesundheitsversprechen; alle Angaben ohne Gewähr.
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